Urheberrechtsgesetz
Teil 1 - Urheberrecht (§§ 1 - 69g) |
Abschnitt 5 - Rechtsverkehr im Urheberrecht (§§ 28 - 44) |
Unterabschnitt 2 - Nutzungsrechte (§§ 31 - 44) |
Die Vorschriften dieses Unterabschnitts sind auch anzuwenden, wenn der Urheber das Werk in Erfüllung seiner Verpflichtungen aus einem Arbeits- oder Dienstverhältnis geschaffen hat, soweit sich aus dem Inhalt oder dem Wesen des Arbeits- oder Dienstverhältnisses nichts anderes ergibt.
anspruch bei Verstoß gegen gemeinsame Vergütungsregeln § 36cIndividual-
vertragliche Folgen des Verstoßes gegen gemeinsame Vergütungsregeln § 36dUnterlassungs-
anspruch bei Nichterteilung von Auskünften § 37Verträge über die Einräumung von Nutzungsrechten § 38Beiträge zu Sammlungen § 39Änderungen des Werkes § 40Verträge über künftige Werke § 40aRecht zur anderweitigen Verwertung nach zehn Jahren bei pauschaler Vergütung § 41Rückrufsrecht wegen Nichtausübung § 42Rückrufsrecht wegen gewandelter Überzeugung § 42aZwangslizenz zur Herstellung von Tonträgern § 43Urheber in Arbeits- oder Dienstverhältnissen § 44Veräußerung des Originals des Werkes
Rechtsprechung zu § 43 UrhG
107 Entscheidungen zu § 43 UrhG in unserer Datenbank:
- LG Köln, 14.12.2023 - 14 O 347/22
- OLG Stuttgart, 20.11.2020 - 5 U 125/19
Urheberrechtliche Ansprüche einer Erbin eines Porsche-Konstrukteurs auf weitere ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 07.04.2022 - I ZR 222/20
Urheberrechtliche Ansprüche eines Konstrukteurs der Porsche AG auf weitere ...
- LG Stuttgart, 26.07.2018 - 17 O 1324/17
Urheberrechtliche Ansprüche auf Fairnessausgleich - 'Ur-Porsche'
- BGH, 07.04.2022 - I ZR 222/20
- OLG Braunschweig, 17.02.2022 - 2 U 47/19
Ansprüche der Erben eines Karosseriekonstrukteurs des Autoherstellers Porsche
- OLG Stuttgart, 26.09.2018 - 4 U 2/18
Anspruch des Kameramanns des Films "Das Boot" auf weitere Beteiligung nach dem ...
- OLG Köln, 02.06.2023 - 6 U 17/23
Rechte eines Bildautors wegen der Veröffentlichung von Lichtbildern ohne ...
- OLG München, 03.03.2023 - 6 W 1491/22
Werkqualität von Datenschutzerklärungen
- OVG Schleswig-Holstein, 29.06.2022 - 4 LB 45/17
Zugang zu Informationen des Wissenschaftlichen Dienstes des ...
- OLG Köln, 06.12.2017 - 6 U 8/17
Rechtsstellung des Bundesinstituts für Risikobewertung hinsichtlich einer im ...
Querverweise
Auf § 43 UrhG verweisen folgende Vorschriften:
- Urheberrechtsgesetz (UrhG)
- Verwandte Schutzrechte
- Schutz des ausübenden Künstlers
- § 79 (Nutzungsrechte)
- Anwendungsbereich, Übergangs- und Schlussbestimmungen
- Übergangsbestimmungen
- § 132 (Verträge)
Redaktionelle Querverweise zu § 43 UrhG:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Dienstvertrag und ähnliche Verträge
- Dienstvertrag
- § 611 (Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag)