Rechtsprechung
   OLG München, 17.01.2011 - 19 U 4467/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,20829
OLG München, 17.01.2011 - 19 U 4467/10 (https://dejure.org/2011,20829)
OLG München, Entscheidung vom 17.01.2011 - 19 U 4467/10 (https://dejure.org/2011,20829)
OLG München, Entscheidung vom 17. Januar 2011 - 19 U 4467/10 (https://dejure.org/2011,20829)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,20829) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Prätendentenstreit um die Freigabe hinterlegter Beträge: Darlegungs- und Beweislastverteilung; Gläubigeranfechtung einer privatschriftlichen Abtretung von Darlehensrückzahlungsansprüchen unter Ehegatten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Kenntnis des Anfechtungsgegners von der Inkongruenz einer ihm gewährten Deckung; Voraussetzungen für die Annahme einer Benachteiligungsabsicht des Schuldners gegenüber dem Forderungsgläubiger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AnfG § 10 Abs. 1 S. 1
    Anfechtung der Abtretung einer Forderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.05.2004 - IX ZR 128/01

    Anfechtbarkeit der Einigung des Unternehmers und des Auftraggebers über die Höhe

    Auszug aus OLG München, 17.01.2011 - 19 U 4467/10
    Wenn dieses Beweisanzeichen - wie hier - nicht durch andere, vom Anfechtungsgegner zu beweisende Umstände entkräftet wird, kann es für den Nachweis der Benachteiligungsabsicht ausreichen (BGH, NJW-RR 2004, 1534).

    Dafür genügt es, dass er die Umstände kennt, bei deren Vorliegen der Rechtsbegriff der Inkongruenz erfüllt ist (BGH, NJW-RR 2004, 1534).

  • BGH, 25.01.2005 - XI ZR 78/04

    Zulässigkeit einer Rechtswahl im Rahmen der Vermittlung von Termingeschäften

    Auszug aus OLG München, 17.01.2011 - 19 U 4467/10
    Denn ein mit der Berufung angefochtenes Urteil unterliegt, von den in § 529 II 1 ZPO bezeichneten Verfahrensmängeln abgesehen, der inhaltlich unbeschränkten, nicht an die geltend gemachten Berufungsgründe gebundenen Überprüfung auf Fehler bei der Anwendung formellen und materiellen Rechts (vgl. z.B. Thomas/Putzo, ZPO, 31. Aufl. 2010, § 529 Rnr. 10, BGH NJW-RR 2005, 1071).
  • BGH, 29.11.1989 - VIII ZR 228/88

    Eignung von Freigabeklauseln zur Verhinderung einer Übersicherung

    Auszug aus OLG München, 17.01.2011 - 19 U 4467/10
    15 Beim Prätendentenstreit um die Freigabe hinterlegter Beträge hat nach der Rspr. des BGH, der der Senat folgt, derjenige, der die Freigabe zu seinen Gunsten verlangt - wie auch sonst bei einem Anspruch aus § 812 BGB - die Beweislast dafür, dass ihm am hinterlegten Betrag das bessere Recht zusteht (BGH, NJW 1990, 716 [717]; OLG Düsseldorf NJW-RR 1988, 1536; Schwab in: Münchener Kommentar zum BGB, 5. Auflage 2009, § 812 Rnr. 372; einschränkend Peters, NJW 1996, 1246; a.A. Palandt/Sprau, BGB, 69. A. 2010, § 812 Rnr. 93 unter Hinweis auf OLG Nürnberg, NJW-RR 2003, 1716, das aber die entgegenstehende h.M. und insbes. die Rspr. des BGH nicht einmal erwähnt).
  • OLG Nürnberg, 07.03.2003 - 6 U 2610/02

    Beweislast

    Auszug aus OLG München, 17.01.2011 - 19 U 4467/10
    15 Beim Prätendentenstreit um die Freigabe hinterlegter Beträge hat nach der Rspr. des BGH, der der Senat folgt, derjenige, der die Freigabe zu seinen Gunsten verlangt - wie auch sonst bei einem Anspruch aus § 812 BGB - die Beweislast dafür, dass ihm am hinterlegten Betrag das bessere Recht zusteht (BGH, NJW 1990, 716 [717]; OLG Düsseldorf NJW-RR 1988, 1536; Schwab in: Münchener Kommentar zum BGB, 5. Auflage 2009, § 812 Rnr. 372; einschränkend Peters, NJW 1996, 1246; a.A. Palandt/Sprau, BGB, 69. A. 2010, § 812 Rnr. 93 unter Hinweis auf OLG Nürnberg, NJW-RR 2003, 1716, das aber die entgegenstehende h.M. und insbes. die Rspr. des BGH nicht einmal erwähnt).
  • OLG Düsseldorf, 05.05.1988 - 10 U 228/87
    Auszug aus OLG München, 17.01.2011 - 19 U 4467/10
    15 Beim Prätendentenstreit um die Freigabe hinterlegter Beträge hat nach der Rspr. des BGH, der der Senat folgt, derjenige, der die Freigabe zu seinen Gunsten verlangt - wie auch sonst bei einem Anspruch aus § 812 BGB - die Beweislast dafür, dass ihm am hinterlegten Betrag das bessere Recht zusteht (BGH, NJW 1990, 716 [717]; OLG Düsseldorf NJW-RR 1988, 1536; Schwab in: Münchener Kommentar zum BGB, 5. Auflage 2009, § 812 Rnr. 372; einschränkend Peters, NJW 1996, 1246; a.A. Palandt/Sprau, BGB, 69. A. 2010, § 812 Rnr. 93 unter Hinweis auf OLG Nürnberg, NJW-RR 2003, 1716, das aber die entgegenstehende h.M. und insbes. die Rspr. des BGH nicht einmal erwähnt).
  • OLG Brandenburg, 07.02.2013 - 12 U 73/12

    Klage auf Zustimmung zur Herausgabe hinterlegter Kisten mit Altzahngold:

    Für die Berechtigung an den hinterlegten Kisten nebst Inhalt ist der Kläger beweisbelastet, denn beim Prätendentenstreit hat derjenige, der die Freigabe zu seinen Gunsten verlangt, die Beweislast für seine Rechte (BGH NJW 1990, 716; OLG München, Urt. v. 17.01.2011, Az.: 19 U 4467/10).
  • OLG Hamm, 07.02.2012 - 7 U 59/10

    Darlegungs- und Beweislast des Insolvenzverwalters hinsichtlich der

    Darlegungs- und beweisbelastet für das Vorliegen dieser Anspruchsvoraussetzungen ist der Kläger (vgl. BGH, NJW 1990, 716, 717 sowie OLG München, BeckRS 2011, 02033).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht