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   OLG München, 19.02.1999 - 12 UF 1545/98   

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https://dejure.org/1999,6249
OLG München, 19.02.1999 - 12 UF 1545/98 (https://dejure.org/1999,6249)
OLG München, Entscheidung vom 19.02.1999 - 12 UF 1545/98 (https://dejure.org/1999,6249)
OLG München, Entscheidung vom 19. Februar 1999 - 12 UF 1545/98 (https://dejure.org/1999,6249)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Privatnutzung eines Firmenfahrzeugs als vermögenswerter Vorteil

  • gaius.legal

    Privatnutzung eines Firmenfahrzeugs als vermögenswerter Vorteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1350
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.01.1998 - XII ZR 117/96

    Bemessung des Betreuungsunterhalts; Anrechnung der Einkünfte aus

    Auszug aus OLG München, 19.02.1999 - 12 UF 1545/98
    Einkommen aus unzumutbarer Tätigkeit ist immer nichtprägend (BGH, FamRZ 1983, 146, 148), auch wenn die unzumutbare Tätigkeit bereits in der Ehe ausgeübt wurde (BGH, FamRZ 1998, 1501 ff.).

    In diesen Fällen liegt nach BGH immer eine unzumutbare Tätigkeit vor (BGH, FamRZ 1998, 1501), die die ehel.

  • BGH, 24.11.1982 - IVb ZR 310/81

    Betreuungsleistungen eines neuen Partners bei der Unterhaltsbemessung

    Auszug aus OLG München, 19.02.1999 - 12 UF 1545/98
    Einkommen aus unzumutbarer Tätigkeit ist immer nichtprägend (BGH, FamRZ 1983, 146, 148), auch wenn die unzumutbare Tätigkeit bereits in der Ehe ausgeübt wurde (BGH, FamRZ 1998, 1501 ff.).
  • OLG Hamm, 10.12.2013 - 2 UF 216/12

    Dienstwagen zur privaten Nutzung erhöht unterhaltspflichtiges Einkommen

    Dafür, dass der wirtschaftliche Nutzungsvorteil für den Antragsgegner deutlich unter der steuerlichen Mehrbelastung liegt (vgl. OLG München, Beschluss vom 19. Februar 1999 - 12 UF 1545/98 - FamRZ 1999, 1350), ist nichts dargetan und auch ansonsten nichts anderweit erkennbar.
  • OLG Brandenburg, 07.05.2013 - 10 UF 1/13

    Einkommensermittlung bei Einkommen aus einer Gesellschaftsbeteiligung sowie aus

    Für den geldwerten Vorteil der privaten Nutzung des Fiat Doblò bzw. des Hyundai IX 35 hält der Senat im Rahmen des § 287 ZPO auch unter Berücksichtigung der steuerlichen Mehrbelastung des Antragsgegners mit Blick auf die hohen Fahrzeugerwerbs- und Unterhaltungskosten einen Betrag von 300 EUR monatlich für angemessen (vgl. in diesem Zusammenhang auch OLGR Celle 2008, 812; BGH FamRZ 2008, 1739; OLG München, FamRZ 1999, 1350; OLG Stuttgart, FamRZ 2010, 217).
  • OLG Stuttgart, 15.09.2009 - 17 UF 128/09

    Nachehelichenunterhalt: Fortwirken ehebedingter Nachteile; Begrenzung bzw.

    Auf die sogenannte 1 %-Regelung (hierzu: OLG München, FamRZ 1999, 1350) kann deshalb nicht zurückgegriffen werden.
  • OLG Karlsruhe, 15.05.2008 - 2 UF 219/06

    Verwirkung des nachehelichen Unterhaltsanspruchs wegen Eingehung einer neuen

    Da der Antragsteller von seinem Arbeitgeber Ersatz seiner Fahrtkosten erhält, kann mangels konkreter Bezifferung der von ihm behaupteten besonderen Kosten für gepflegte Berufskleidung von weiteren relevanten berufsbedingten Aufwendungen nicht ausgegangen werden (OLG München, FamRZ 1999, 1350 und OLG Stuttgart, FamRZ 2004, 1109 ).
  • OLG Brandenburg, 05.10.2010 - 9 WF 266/10

    Verfahrenskostenhilfe für ein Unterhaltsabänderungsverfahren: Beiordnung eines

    Anders kann nur dann verfahren werden, wenn der Arbeitnehmer (gegebenenfalls unter Heranziehung einschlägiger Kostentabellen) konkret darlegt, was er durch die private Nutzung des Firmenfahrzeugs erspart (vgl.: OLG München, FamRZ 1999, 1350; OLG Karlsruhe, FamRZ 2006, 1759; Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 11. Aufl., Rz. 809; Langheim, Die Ermittlung des geldwerten Vorteils für die private Nutzung eines Dienstwagens im Unterhaltsrecht, FamRZ 2009, 665; Johannsen/Henrich/Büttner, Familienrecht, 5. Aufl., § 1361 BGB Rz. 42).
  • OLG Zweibrücken, 18.11.2003 - 5 UF 200/02

    Klage auf nachehelichen Unterhalt: Zulässigkeit der Anschlussberufung nach Ablauf

    Die Antragstellerin macht zu Recht geltend, dass der hierin enthaltene Steuerabzug für die private Nutzung eines Firmenfahrzeugs nicht ausreicht, um den vom Arbeitgeber gewährten Gebrauchsvorteil angemessen zu erfassen (vgl. etwa OLG München FamRZ 1999, 1350, 1351; Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 8. Aufl., Rdnr. 717).
  • OLG Hamburg, 28.06.2002 - 12 UF 102/01

    Trennungsunterhalt: Einkünfte aus unzumutbarer Tätigkeit

    Der unterhaltsrelevante Nutzungsvorteil ist nicht identisch mit dem steuerlichen Gehaltsanteil (1 % des Anschaffungspreises zuzüglich Fahrtkostenpauschale) und wird durch die mit ihm verbundene Steuermehrbelastung nicht erschöpft (OLG München, FamRZ 1999, 1350; Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 7. Aufl. 2000, Rn. 717).
  • AG Krefeld, 02.06.2008 - 66 F 268/07

    Zahlungsverpflichtung des Vaters für rückständigen sowie fortlaufenden Unterhalt

    Das Gericht ist der Auffassung, dass nach der Sachbezugsverordnung der Nutzungsvorteil für den Pkw entsprechend der Entscheidung des OLG München in FamRZ 1999, Seite 1350, 1351 in Höhe von geschätzt 150,- EUR (§ 287 ZPO) hinzuzurechnen ist, so dass ein weiterer Betrag von 122, 80 EUR abzusetzen ist.
  • OLG Brandenburg, 11.10.2010 - 9 WF 266/10
    Anders kann nur dann verfahren werden, wenn der Arbeitnehmer (gegebenenfalls unter Heranziehung einschlägiger Kostentabellen) konkret darlegt, was er durch die private Nutzung des Firmenfahrzeugs erspart (vgl.: OLG München, FamRZ 1999, 1350; OLG Karlsruhe, FamRZ 2006, 1759; Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 11. Aufl., Rz. 809; Langheim, Die Ermittlung des geldwerten Vorteils für die private Nutzung eines Dienstwagens im Unterhaltsrecht, FamRZ 2009, 665; Johannsen/Henrich/Büttner, Familienrecht, 5. Aufl., § 1361 BGB Rz. 42).
  • AG Ludwigslust, 05.06.2005 - 5 F 39/04
    Kein Abzug kann demgegenüber erfolgen für Werbungskosten des Antragsgegners, die zum einen konkret dargelegt werden müßten (Ziffer 10.2 der unterhaltsrechtlichen Leitlinien des OLG Rostock);zum anderen scheidet der Ansatz einer Werbungskostenpauschale in jedem Falle auch aus, wenn ein Firmenfahrzeug überlassen ist und dieses für Fahrten zum Arbeitsplatz benutzt wird ( OLG München FamRZ 1999, 1350 [OLG München 19.02.1999 - 12 UF 1545/98] ).Ebensowenig kann zusätzlich der Arbeitgeberanteil an der Krankenversicherung abgezogen werden, anderenfalls auch nur der um diesen Arbeitgeberanteil verminderte Versicherungsbeitrag zu berücksichtigen gewesen wäre.
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