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OLG München, 22.07.2011 - 1 Ws 598/11 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Jugendstrafverfahren: Statthaftigkeit der weiteren Beschwerde gegen Ungehorsamsarrest
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Memmingen, 15.06.2011 - 5 Qs 20/11
- OLG München, 22.07.2011 - 1 Ws 598/11
Papierfundstellen
- NStZ 2012, 166
Wird zitiert von ...
- LG Limburg, 05.01.2023 - 2 Qs 76/22
Anordnung von Jugendarrest, weitere Beschwerde, Verhaftung, Belehrung
Zwar ist die Rechtsnatur des jugendstrafrechtlichen Ungehorsamsarrests umstritten; doch unabhängig davon, ob man ihn als "besondere jugendstrafrechtliche Reaktionsmöglichkeit" und im weitesten Sinn somit als einen Akt der Vollstreckung wertet oder als "unselbstständige Ersatzmaßnahme" qualifiziert, ist die Anordnung von Jugendarrest nach § 11 Abs. 3 S. 1 JGG, da ein Verstoß gegen eine im Urteil erteilte Weisung sanktioniert wurde, jedenfalls keine einer Verhaftung i.S.v. § 310 Abs. 1 Nr. 1 StPO gleichzustellende Maßnahme (OLG München NStZ 2012, 166).