Rechtsprechung
OLG München, 28.07.2005 - 33 Wx 139/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Stützung der weiteren Unterbringung auf eine andere Rechtsgrundlage
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1846 § 1906; UnterbrG § 1; FGG § 70 h
Änderung der Rechtsgrundlage einer Unterbringung durch Beschwerdegericht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anordnung einer vorläufigen Unterbringung; Relevante Rechtsgrundlage für eine vorläufige Unterbringung eines Betreuten im Fall mehrerer Rechtsgrundlagen; Grundlagen der formell rechtmäßigen Unterbringung auf der Grundlage eines amtsgerichtlichen Beschlusses; ...
Verfahrensgang
- AG Kaufbeuren, 19.06.2005 - XIV 58/05
- LG Kempten, 29.06.2005 - 41 T 1429/05
- OLG München, 28.07.2005 - 33 Wx 139/05
Papierfundstellen
- FamRZ 2006, 62 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 13.02.2002 - XII ZB 191/00
Anordnung der Unterbringung ohne gleichzeitige Bestellung eines Betreuers
Auszug aus OLG München, 28.07.2005 - 33 Wx 139/05
Die bisherige Unterbringung auf der Grundlage des amtsgerichtlichen Beschlusses bleibt aber formell rechtswidrig, wenn das Amtsgericht nicht sichergestellt hat, dass dem Betroffenen innerhalb weniger Tage ein Betreuer zur Seite steht (vgl. BayObLG FGPrax 2003, 145/146, BGH NJW 2002, 1801/1802).Das Gericht muss zudem sicherstellen, dass dem Betroffenen innerhalb weniger Tage ein Betreuer zur Seite steht (BayObLG FGPrax 2003, 145/146, BGH NJW 2002, 1801/1802).
- BayObLG, 02.04.2003 - 3Z BR 52/03
Rechtsfolgen unterlassener Betreuerbeiordnung bei Anordnung zivilrechtlicher …
Auszug aus OLG München, 28.07.2005 - 33 Wx 139/05
Die bisherige Unterbringung auf der Grundlage des amtsgerichtlichen Beschlusses bleibt aber formell rechtswidrig, wenn das Amtsgericht nicht sichergestellt hat, dass dem Betroffenen innerhalb weniger Tage ein Betreuer zur Seite steht (vgl. BayObLG FGPrax 2003, 145/146, BGH NJW 2002, 1801/1802).Das Gericht muss zudem sicherstellen, dass dem Betroffenen innerhalb weniger Tage ein Betreuer zur Seite steht (BayObLG FGPrax 2003, 145/146, BGH NJW 2002, 1801/1802).
- BVerfG, 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96
Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Anordnung einer sofortigen vorläufigen …
Auszug aus OLG München, 28.07.2005 - 33 Wx 139/05
Die Erforderlichkeit der Unterbringung ist der strengen Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu unterziehen, da die Freiheit der Person ein so hohes Rechtsgut darstellt, dass sie nur aus besonders wichtigem Grund angetastet werden darf (BVerfGE NJW 1998, 1774/1775; BayObLG FamRZ 2002, 908/909).
- BayObLG, 09.04.1997 - 3Z BR 75/97
Ablehnung des Sachverständigen durch Betreuten im Beschwerdeverfahren über …
Auszug aus OLG München, 28.07.2005 - 33 Wx 139/05
Für den Erlass einer vorläufigen Anordnung müssen konkrete Umstände mit erheblicher Wahrscheinlichkeit darauf hindeuten, dass die Voraussetzungen des Art. 1 Abs. 1 UnterbrG gegeben sind (vgl. BayObLGZ 1997, 142/145). - BayObLG, 05.05.1998 - 3Z BR 103/98
Beachtung der Verhältnismäßigkeit bezüglich des Grundrechts der persönlichen …
Auszug aus OLG München, 28.07.2005 - 33 Wx 139/05
Letzteres erfordert, dass mit einer Beeinträchtigung der Rechtsgüter zum einen mit hoher Wahrscheinlichkeit und zum anderen jederzeit zu rechnen sein muss (vgl. BayObLGZ 1998, 116/118 m.w.N.). - BayObLG, 21.11.2001 - 3Z BR 319/01
Voraussetzungen zivilrechtlicher Unterbringung
Auszug aus OLG München, 28.07.2005 - 33 Wx 139/05
Die Erforderlichkeit der Unterbringung ist der strengen Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu unterziehen, da die Freiheit der Person ein so hohes Rechtsgut darstellt, dass sie nur aus besonders wichtigem Grund angetastet werden darf (BVerfGE NJW 1998, 1774/1775; BayObLG FamRZ 2002, 908/909). - BayObLG, 02.02.1989 - BReg. 3 Z 72/88
Auszug aus OLG München, 28.07.2005 - 33 Wx 139/05
Gemäß dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss die Schutzwürdigkeit der vom psychisch Kranken gefährdeten Rechtsgüter der Schwere des Eingriffs in die persönliche Freiheit entsprechen (vgl. BayObLGZ 1989, 17/20).