Siehe nun das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).
Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit
Zweiter Abschnitt - Vormundschafts-, Familien-, Betreuungs- und Unterbringungssachen (§§ 35 - 70n) |
IV. Unterbringungssachen (§§ 70 - 70n) |
(1) 1Durch einstweilige Anordnung kann eine vorläufige Unterbringungsmaßnahme getroffen werden. 2§ 69f Abs. 1 und § 70g gelten entsprechend. 3§ 70d gilt entsprechend, sofern nicht Gefahr im Verzug ist.
(2) 1Die einstweilige Anordnung darf die Dauer von sechs Wochen nicht überschreiten. 2Reicht dieser Zeitraum nicht aus, so kann sie nach Anhörung eines Sachverständigen durch eine weitere einstweilige Anordnung bis zu einer Gesamtdauer von drei Monaten verlängert werden. 3Eine Unterbringung zur Vorbereitung eines Gutachtens (§ 70e Abs. 2) ist in diese Gesamtdauer einzubeziehen.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend, wenn gemäß § 1846 des Bürgerlichen Gesetzbuchs eine Unterbringungsmaßnahme getroffen werden soll.
Rechtsprechung zu § 70h FGG
189 Entscheidungen zu § 70h FGG in unserer Datenbank:
- KG, 02.10.2007 - 1 W 179/07
Unterbringungsrecht: Notwendigkeit der Anhörung des Betroffenen vor Anordnung ...
- LSG Hessen, 06.12.2018 - L 1 VE 8/18
Kein Anspruch auf Beschädigtenversorgung nach dem OEG wegen der Folgen einer ...
Zum selben Verfahren:
- OVG Niedersachsen, 25.11.2021 - 13 KN 62/20 Corona
Autowaschanlage; Corona; Normenkontrolle
- KG, 05.05.2009 - 1 W 430/07
Rechtwidrigkeitsprüfung für eine vorläufige Unterbringung eines psychisch ...
- OLG Karlsruhe, 12.11.2015 - 9 U 78/11
Kläger erhält 25.000 EUR Schmerzensgeld für rechtswidrige Unterbringung in ...
- OVG Schleswig-Holstein, 25.01.2018 - 4 LB 36/17
Fortsetzungsfeststellungsklage gegen eine polizeiliche Durchsuchungsmaßnahme ...
- OVG Niedersachsen, 09.06.2021 - 13 KN 127/20 Corona
Zulässigkeit eines Normenkontrollantrags nach Aufhebung oder Außerkrafttreten ...
- OLG München, 28.07.2005 - 33 Wx 139/05
Änderung der Rechtsgrundlage einer Unterbringung durch Beschwerdegericht
- KG, 13.05.2008 - 1 W 91/08
Unterbringungsverfahren: Anfechtbarkeit der Übertragung des Beschwerdeverfahrens ...
§ 70h FGG in Nachschlagewerken
- § 70h FGG wird im Betreuungsrecht-Lexikon unter folgenden Stichworten zitiert:
- Einstweilige Anordnung
- Unterbringungsverfahren