Siehe nun das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).
Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit
| Zweiter Abschnitt - Vormundschafts-, Familien-, Betreuungs- und Unterbringungssachen (§§ 35 - 70n) |
| IV. Unterbringungssachen (§§ 70 - 70n) |
(1) 1Durch einstweilige Anordnung kann eine vorläufige Unterbringungsmaßnahme getroffen werden. 2§ 69f Abs. 1 und § 70g gelten entsprechend. 3§ 70d gilt entsprechend, sofern nicht Gefahr im Verzug ist.
(2) 1Die einstweilige Anordnung darf die Dauer von sechs Wochen nicht überschreiten. 2Reicht dieser Zeitraum nicht aus, so kann sie nach Anhörung eines Sachverständigen durch eine weitere einstweilige Anordnung bis zu einer Gesamtdauer von drei Monaten verlängert werden. 3Eine Unterbringung zur Vorbereitung eines Gutachtens (§ 70e Abs. 2) ist in diese Gesamtdauer einzubeziehen.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend, wenn gemäß § 1846 des Bürgerlichen Gesetzbuchs eine Unterbringungsmaßnahme getroffen werden soll.
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Rechtsprechung zu § 70h FGG
190 Entscheidungen zu § 70h FGG in unserer Datenbank:
- LSG Hessen, 06.12.2018 - L 1 VE 8/18
Kein Anspruch auf Beschädigtenversorgung nach dem OEG wegen der Folgen einer ...
Zum selben Verfahren:
- KG, 02.10.2007 - 1 W 179/07
Unterbringungsrecht: Notwendigkeit der Anhörung des Betroffenen vor Anordnung ...
- OVG Niedersachsen, 25.11.2021 - 13 KN 62/20 Corona
Autowaschanlage; Corona; Normenkontrolle
- OLG München, 28.07.2005 - 33 Wx 139/05
Änderung der Rechtsgrundlage einer Unterbringung durch Beschwerdegericht
- KG, 05.05.2009 - 1 W 430/07
Rechtwidrigkeitsprüfung für eine vorläufige Unterbringung eines psychisch ...
- OLG Zweibrücken, 05.06.2002 - 3 W 89/02
Die Anordnung der vorläufigen Unterbringung auf der Grundlage des ärztlichen ...
- OLG Karlsruhe, 12.11.2015 - 9 U 78/11
Kläger erhält 25.000 EUR Schmerzensgeld für rechtswidrige Unterbringung in ...
- BayObLG, 15.09.1999 - 3Z BR 221/99
Unzulässigkeit der Anordnung der vorläufigen Unterbringung, wenn ein Betreuer mit ...
- BayObLG, 27.09.2000 - 3Z BR 279/00
Voraussetzungen der privatrechtlichen vorläufigen Unterbringung
§ 70h FGG in Nachschlagewerken
- § 70h FGG wird im Betreuungsrecht-Lexikon unter folgenden Stichworten zitiert:
Einstweilige Anordnung
Unterbringungsverfahren