Siehe nun das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).
Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit
Zweiter Abschnitt - Vormundschafts-, Familien-, Betreuungs- und Unterbringungssachen (§§ 35 - 70n) |
IV. Unterbringungssachen (§§ 70 - 70n) |
(1) 1Die Unterbringungsmaßnahme ist aufzuheben, wenn ihre Voraussetzungen wegfallen. 2Vor der Aufhebung einer Unterbringungsmaßnahme nach § 70 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 gibt das Gericht der zuständigen Behörde Gelegenheit zur Äußerung, es sei denn, daß dies zu einer nicht nur geringen Verzögerung des Verfahrens führen würde. 3Die Aufhebung einer solchen Unterbringungsmaßnahme ist der zuständigen Behörde stets bekanntzumachen.
(2) 1Für die Verlängerung einer Unterbringungsmaßnahme gelten die Vorschriften für die erstmalige Maßnahme entsprechend. 2Bei Unterbringungen mit einer Gesamtdauer von mehr als vier Jahren soll das Gericht in der Regel keinen Sachverständigen bestellen, der den Betroffenen bisher behandelt oder begutachtet hat oder der Einrichtung angehört, in der der Betroffene untergebracht ist.
Rechtsprechung zu § 70i FGG
35 Entscheidungen zu § 70i FGG in unserer Datenbank:
- BGH, 07.10.2020 - XII ZB 167/20
Dauer und Verlängerung einer Unterbringung eines Betreuten in einer geschlossenen ...
- BayObLG, 30.11.2004 - 3Z BR 222/04
Verlängerung der Unterbringung aufgrund eines früheren Gutachtens
- KG, 20.12.2005 - 1 W 170/03
Betreuungsrecht: Erforderlichkeit einer Betreuerbestellung trotz einer Vollmacht ...
- OLG Frankfurt, 05.10.2001 - 20 W 362/01
Beschwerdeberechtigung der Betreuungsbehörde gegen Aufhebung einer ...
- BGH, 18.09.2008 - V ZB 129/08
Zulässigkeit und Begründetheit der sofortigen Beschwerde gegen die Zurückweisung ...
- OLG Karlsruhe, 12.08.1994 - 11 Wx 48/94
Anordnung; Unterbringung; Freilassung; Rechtsmittel; Beschwerde; ...
- OLG Brandenburg, 05.03.2009 - 11 Wx 23/09
Erlass einer einstweiligen Anordnung im Betreuungsverfahren
Zum selben Verfahren:
- OLG Brandenburg, 05.03.2009 - 11 Wx 16/09
Einstweilige Anordnung zur Unterbringung in einem Betreuungsverfahren: ...
- OLG Brandenburg, 05.03.2009 - 11 Wx 16/09
- LG Frankfurt/Main, 10.02.1992 - 9 T 110/92
Zum selben Verfahren:
- LG Frankfurt/Main, 12.02.1992 - 9 T 110/92
Beschwerde gegen Unterbringungsbeschluss wegen Geisteskrankheit und ...
- LG Frankfurt/Main, 12.02.1992 - 9 T 110/92
§ 70i FGG in Nachschlagewerken
- § 70i FGG wird im Betreuungsrecht-Lexikon unter folgenden Stichworten zitiert:
- Unterbringungsverfahren
Querverweise
Auf § 70i FGG verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit (FGG)
- Vormundschafts-, Familien-, Betreuungs- und Unterbringungssachen
- IV. Unterbringungssachen
- § 70n