Siehe nun das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).
Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit
Zweiter Abschnitt - Vormundschafts-, Familien-, Betreuungs- und Unterbringungssachen (§§ 35 - 70n) |
IV. Unterbringungssachen (§§ 70 - 70n) |
(1) 1Vor einer Unterbringungsmaßnahme nach § 70 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 3 hat das Gericht das Gutachten eines Sachverständigen einzuholen, der den Betroffenen persönlich zu untersuchen oder zu befragen hat. 2In den Fällen des § 70 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchstabe b und Nr. 3 soll der Sachverständige in der Regel Arzt für Psychiatrie sein; in jedem Fall muß er Arzt mit Erfahrungen auf dem Gebiet der Psychiatrie sein. 3In den Fällen des § 70 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchstabe a soll der Sachverständige in der Regel Arzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie sein; das Gutachten kann auch durch einen in Fragen der Heimerziehung ausgewiesenen Psychotherapeuten, Psychologen, Pädagogen oder Sozialpädagogen erstattet werden. 4Für eine Unterbringungsmaßnahme nach § 70 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 genügt ein ärztliches Zeugnis.
(2) § 68b Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls vom 04.07.2008
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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12.07.2008 | Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls | 04.07.2008 |
Rechtsprechung zu § 70e FGG
67 Entscheidungen zu § 70e FGG in unserer Datenbank:
- KG, 02.10.2007 - 1 W 179/07
Unterbringungsrecht: Notwendigkeit der Anhörung des Betroffenen vor Anordnung ...
- KG, 28.11.2006 - 1 W 279/06
Unterbringungsverfahren: Pflicht des Vormundschaftsgerichts zur Unterrichtung ...
- KG, 23.01.2007 - 1 W 430/03
Unterbringung: Zulässigkeit einer Unterbringung zur medikamentösen Behandlung; ...
- KG, 28.11.2006 - 1 W 446/05
Unterbringungsverfahren: Vorsorgevollmacht zur geschäftsmäßigen Rechtsbesorgung; ...
- OLG Zweibrücken, 11.09.2006 - 3 W 173/06
Mordverdächtiger bleibt in sicherer Verwahrung
- OLG Naumburg, 09.05.2008 - 8 Wx 7/08
Prüfungsumfang bei der Prüfung der Genehmigung einer Unterbringung wegen einer ...
- OLG Karlsruhe, 07.02.2008 - 19 Wx 44/07
Betreuung: Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer Zwangsmaßnahme zur ...
- OLG Frankfurt, 20.08.2008 - 20 W 145/08
Sachverständigenentschädigung: Erstattung der Kosten eines stationären ...
- BayObLG, 01.09.2004 - 3Z BR 162/04
Keine Beschwerde gegen Anordnung der Begutachtung im Betreuungsverfahren
- AG Hildesheim, 22.09.2008 - 42 XVII W 1285
Abgrenzung; allgemeines Persönlichkeitsrecht; Altenheimbewohner; ...
§ 70e FGG in Nachschlagewerken
- § 70e FGG wird im Betreuungsrecht-Lexikon unter folgenden Stichworten zitiert:
- Arztzeugnis
- Genehmigung der Heilbehandlung
- Sachverständigengutachten
- Unterbringungsverfahren
- Vorführung
- Zwangsbehandlung
Querverweise
Auf § 70e FGG verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit (FGG)
- Vormundschafts-, Familien-, Betreuungs- und Unterbringungssachen
- IV. Unterbringungssachen
- § 70h