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   OLG München, 28.11.2014 - 34 Wx 426/14   

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https://dejure.org/2014,37836
OLG München, 28.11.2014 - 34 Wx 426/14 (https://dejure.org/2014,37836)
OLG München, Entscheidung vom 28.11.2014 - 34 Wx 426/14 (https://dejure.org/2014,37836)
OLG München, Entscheidung vom 28. November 2014 - 34 Wx 426/14 (https://dejure.org/2014,37836)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Vollziehung einer einstweiligen Verfügung; Rechtsfolgen der fehlenden Bestimmtheit des Titels bei Eintragung einer Vormerkung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 929 Abs. 2; ZPO § 941
    Anforderungen an die Vollziehung einer einstweiligen Verfügung

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vormerkung mit der Bezeichnung "Nutzungsrecht" nicht eintragungsfähig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2015, 266
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 19.12.1985 - BReg. 2 Z 119/85

    Vormerkung zur Sicherung eines Wohnungsrechts an einem vom Berechtigten

    Auszug aus OLG München, 28.11.2014 - 34 Wx 426/14
    Dies ist aber erforderlich (vgl. Demharter Anhang zu § 44 Rn. 87 m. w. N.; aus der Rechtspr. BayObLG Rpfleger 1986, 174).
  • BayObLG, 09.06.1994 - 2Z BR 52/94

    Ausnahmsweise Eintragung unbekannter Erben in das Grundbuch

    Auszug aus OLG München, 28.11.2014 - 34 Wx 426/14
    Eine beglaubigte Abschrift genügt zum Nachweis in der Regel nicht, weil der Erbschein gemäß § 2361 BGB als unrichtig eingezogen worden sein kann (BayObLGZ 1994, 158/160; Demharter § 35 Rn. 23 m. w. N.).
  • BGH, 21.02.1991 - V ZB 13/90

    Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung von Wohnungseigentum nach Entstehung der

    Auszug aus OLG München, 28.11.2014 - 34 Wx 426/14
    Dabei ist, wie bei der Auslegung von Grundbucheintragungen, auf Wortlaut und Sinn der Erklärungen abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung ergibt (vgl. Demharter § 19 Rn. 28; aus der Rechtspr. BGHZ 113, 374/378).
  • BGH, 01.02.2001 - V ZB 49/00

    Wahrung der Vollziehungsfrist bei Anträgen an das Grundbuchamt

    Auszug aus OLG München, 28.11.2014 - 34 Wx 426/14
    Das Grundbuchamt prüft dies als Vollstreckungsvoraussetzung (vgl. BGHZ 146, 361).
  • BGH, 13.07.1995 - V ZB 43/94

    Übernahme einer persönlichen Pflegepflicht als bestimmbare Leistung

    Auszug aus OLG München, 28.11.2014 - 34 Wx 426/14
    Denn die höchstmögliche Belastung muss für jeden Dritten erkennbar sein (BGH FGPrax 1995, 186; vgl. Demharter Anhang zu § 13 Rn. 5).
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