Rechtsprechung
OLG München, 30.12.2004 - 1 U 2357/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterlassen der Gabe eines Breitbandantibiotikums bei der Behandlung einer postoperativen Infektion am großen Zeh nach Emmert-Plastik als grober Fehler; Unterlassen einer Erregerbestimmung durch einen Arzt im Praktikum als einfacher Behandlungsfehler; Anforderungen an ...
- Judicialis
BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 831 Abs. 1; ; BGB a.F. § 847 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schadenersatz wegen ärztlichen Behandlungsfehlers - unzureichende Versorgung bei postoperativer Infektion
- rechtsportal.de
BGB § 823 Abs. 1
Arzthaftung: Begriff des groben Behandlungsfehlers; Unterlassen der Gabe eines Breitbandantibiotikums bei postoperativer Infektion am großen Zeh - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Landshut, 22.01.2004 - 44 O 2532/03
- OLG München, 30.12.2004 - 1 U 2357/04
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 14.03.1978 - VI ZR 213/76
Dammschnitt - § 823 Abs. 1 BGB, Arzthaftung, § 611 BGB
Auszug aus OLG München, 30.12.2004 - 1 U 2357/04
Hinsichtlich der Qualifikationsfrage gilt eine Verschuldensvermutung zu Lasten des Krankenhausträgers (BGH NJW 1978, 1681, Steffen/Dressler, Arzhaftungsrecht 7. Aufl., Randnr. 259). - BGH, 15.06.1993 - VI ZR 175/92
Intubationsnarkose durch Assistentarzt
Auszug aus OLG München, 30.12.2004 - 1 U 2357/04
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf ein Berufsanfänger nur unter unmittelbarer Aufsicht eines erfahrenen Chirurgen eingesetzt werden, der jeden Operationsschritt beobachtend verfolgt und jederzeit korrigierend einzugreifen vermag (BGHZ 88, 248; BGH NJW 1992, 1560; zum Anästhesisten etwas großzügiger, aber im Grundsatz ähnlich BGH NJW 1993, 2989). - BGH, 10.03.1992 - VI ZR 64/91
Darlegungs- und Beweislast bei chirurgischem Eingriff durch Berufsanfänger
Auszug aus OLG München, 30.12.2004 - 1 U 2357/04
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf ein Berufsanfänger nur unter unmittelbarer Aufsicht eines erfahrenen Chirurgen eingesetzt werden, der jeden Operationsschritt beobachtend verfolgt und jederzeit korrigierend einzugreifen vermag (BGHZ 88, 248; BGH NJW 1992, 1560; zum Anästhesisten etwas großzügiger, aber im Grundsatz ähnlich BGH NJW 1993, 2989). - BGH, 10.02.1987 - VI ZR 68/86
Überprüfung der Diagnose eines in der Facharztausbildung stehenden Arztes; …
Auszug aus OLG München, 30.12.2004 - 1 U 2357/04
Die durch die Behandlungsfehler ausgelöste Primärschädigung ist das Aufflammen der Infektion und deren Übergang auf den Knochen (vgl. die Abgrenzung in BGH NJW 1987, 1479, 1480). - BGH, 27.09.1983 - VI ZR 230/81
Haftung wegen Übertragung einer Operation auf einen in der Ausbildung …
Auszug aus OLG München, 30.12.2004 - 1 U 2357/04
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf ein Berufsanfänger nur unter unmittelbarer Aufsicht eines erfahrenen Chirurgen eingesetzt werden, der jeden Operationsschritt beobachtend verfolgt und jederzeit korrigierend einzugreifen vermag (BGHZ 88, 248; BGH NJW 1992, 1560; zum Anästhesisten etwas großzügiger, aber im Grundsatz ähnlich BGH NJW 1993, 2989).
- OLG Bremen, 13.12.2018 - 5 U 10/17
Hüftendoprothesenoperation durch einen Assistenzarzt: Anforderungen an Aufklärung …
Einem noch in Ausbildung befindlichen hinreichend qualifizierten Assistenzarzt darf auch die Durchführung schwieriger Operationen übertragen werden, da dieser ansonsten sein Ausbildungsziel nicht erreichen kann, wenn der Facharztstandard durch die Überwachung seitens des Facharztes sichergestellt wird (BGH, NJW 1984, 655; OLG München, OLGR 2005, 880 und OLGR 2003, 101;… Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 4. Aufl., A 116ff. m.w.N.).