Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 10.03.2023 - 3 U 3080/22 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- BAYERN | RECHT
BGB § 253 Abs. 2, § 254 Abs. 1
Überwiegendes Mitverschulden des Geschädigten bei einem Sturz - rewis.io
Schmerzensgeld, Mitverschulden, Unfall, Verkehrssicherungspflicht, Minderung, Berufung, Schmerzensgeldanspruch, Arbeitgeber, Verletzung, Ermessen, Schadensereignis, Aufhebung, Verschulden, Feststellung, konkrete Anhaltspunkte, angemessenes Schmerzensgeld, Ermessen des ...
- RA Kotz
Mitverschulden des Geschädigten bei einem Sturz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1
Ansprüche wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich eines ausgelegten Malervlieses, dessen Zustand dem Verletzten bekannt war - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kein Schmerzensgeld für Hanns Guck-in-die-Luft!
Kurzfassungen/Presse
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Über löchriges Malervlies im Treppenhaus gestürzt - Wer "sehenden Auges" ein gut erkennbares Risiko eingeht, erhält kein Schmerzensgeld
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Kein Schmerzensgeld für Hans Guck-in-die-Luft! (IBR 2023, 350)
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 29.09.2022 - 7 O 4014/21
- OLG Nürnberg, 10.03.2023 - 3 U 3080/22
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (17)
- BGH, 28.04.2015 - VI ZR 206/14
Haftungsabwägung bei Sturzunfall eines Skifahrers beim Passieren einer …
Auszug aus OLG Nürnberg, 10.03.2023 - 3 U 3080/22
Die unter diesem Gesichtspunkt vorzunehmende Abwägung kann zwar bei besonderen Fallgestaltungen zu dem Ergebnis führen, dass einer der Beteiligten allein für den Schaden aufkommen muss, eine vollständige Überbürdung des Schadens auf einen der Beteiligten ist aber unter dem Gesichtspunkt der Mitverursachung nur ausnahmsweise in Betracht zu ziehen (BGH, Urteil vom 28.04.2015 - VI ZR 206/14, juris-Rn. 10).Die vom Gesetz vorgesehene Möglichkeit der Minderung des Anspruchs des Geschädigten beruht auf der Überlegung, dass jemand, der diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die nach Lage der Sache erforderlich erscheint, um sich selbst vor Schaden zu bewahren, auch den Verlust oder die Kürzung seiner Ansprüche hinnehmen muss, weil es im Verhältnis zwischen Schädiger und Geschädigtem unbillig erscheint, dass jemand für den von ihm erlittenen Schaden trotz eigener Mitverantwortung (vollen) Ersatz fordert (BGH, Urteil vom 28.04.2015 - VI ZR 206/14, juris-Rn. 13).
- BGH, 17.06.2014 - VI ZR 281/13
Kein Mitverschulden wegen Nichttragens eines Fahrradhelms
Auszug aus OLG Nürnberg, 10.03.2023 - 3 U 3080/22
a) Ein Mitverschulden des Verletzten nach § 254 Abs. 1 BGB ist dann anzunehmen, wenn dieser diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens im eigenen Interesse anzuwenden pflegt (BGH, Urteil vom 17.06.2014 - VI ZR 281/13, juris-Rn. 9). - BGH, 27.09.2017 - XII ZR 48/17
Zivilprozess: Tatrichterliche Überzeugungsbildung hinsichtlich der Wahrheit einer …
Auszug aus OLG Nürnberg, 10.03.2023 - 3 U 3080/22
Im vorliegenden Fall hat das Landgericht den Kläger und den Geschäftsführer der Beklagten zu 2) informatorisch angehört und deren Vorbringen in nicht beanstandungsfähiger Weise gewürdigt (vgl. BGH, Beschluss vom 27.09.2017 - XII ZR 48/17, juris-Rn. 12).
- BGH, 04.09.2019 - VII ZR 69/17
Prüfungsmaßstab des Berufungsgerichts
Auszug aus OLG Nürnberg, 10.03.2023 - 3 U 3080/22
Derartige konkrete Anhaltspunkte können sich unter anderem aus dem Vortrag der Parteien, vorbehaltlich der Anwendung von Präklusionsvorschriften auch aus dem Vortrag der Parteien in der Berufungsinstanz ergeben (BGH, Beschluss vom 04.09.2019 - VII ZR 69/17, juris-Rn. 11). - OLG Hamm, 15.03.2013 - 9 U 187/12
Verkehrssicherungspflicht: Baumarktbetreiber müssen die Fußböden ihrer …
Auszug aus OLG Nürnberg, 10.03.2023 - 3 U 3080/22
ausrutscht (OLG Köln…, Urteil vom 25.06.1998 - 12 U 271/97, juris-Rn. 14) oder wegen einer Wasserlache im Kassenbereich eines Baumarktes stürzt (OLG Hamm, Teilurteil vom 15.03.2013 - I-9 U 187/12, juris-Rn. 45); wenn ein Besucher die Außentreppe einer Gaststätte benutzt, obwohl er erkannt hat, dass die Treppe rutschig ist, weil es geregnet hat und Blätter auf den Treppenstufen gelegen haben (OLG München…, Urteil vom 30.09.2015 - 3 U 2850/14, juris-Rn. 12); wenn sich ein Gaststättenbesucher auf einen erkennbar vereisten Parkplatz begibt (BGH…, Urteil vom 20.11.1984 - VI ZR 169/83, juris-Rn. 15); oder wenn ein Bauarbeiter einen mit einer undurchsichtigen Plane abgedeckten Bodenbereich einer Baustelle betritt (OLG Koblenz…, Urteil vom 18.08.1998 - 3 U 713/95, juris-Rn. 55). - BGH, 20.06.2013 - III ZR 326/12
Amtshaftung bei Verletzung der Räum- und Streupflicht: Überwiegendes …
Auszug aus OLG Nürnberg, 10.03.2023 - 3 U 3080/22
Nach dem insoweit anzuwendenden § 254 Abs. 1 BGB ist eine Gewichtung und Abwägung der jeweiligen Verursachungsanteile der Parteien in Bezug auf das konkrete Schadensereignis unter Berücksichtigung der Umstände des konkreten Einzelfalls vorzunehmen (BGH, Urteil vom 20.06.2013 - III ZR 326/12, juris-Rn. 19). - BGH, 20.01.1998 - VI ZR 59/97
Freistellung des Geschädigten von der Mithaftung trotz Verstoßes gegen die …
Auszug aus OLG Nürnberg, 10.03.2023 - 3 U 3080/22
Ein weiterer Faktor der Abwägung ist das beiderseitige Verschulden, wobei § 254 Abs. 1 BGB unter dem Begriff des Verschuldens die Außerachtlassung derjenigen Sorgfalt, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens anzuwenden pflegt, versteht (BGH, Urteil vom 20.01.1998 - VI ZR 59/97, juris-Rn. 9). - OLG Hamm, 13.01.2006 - 9 U 143/05
Verkehrssicherungspflicht, Marktplatz, Stufe, Gefahrenstelle
Auszug aus OLG Nürnberg, 10.03.2023 - 3 U 3080/22
Dabei wird die Grenze zwischen abhilfebedürftigen Gefahren und von den Benutzern hinzunehmenden Erschwernissen ganz maßgeblich durch die sich im Rahmen des Vernünftigen haltenden Sicherheitserwartungen des Verkehrs bestimmt, die sich wesentlich an dem äußeren Erscheinungsbild der Verkehrsfläche und der Verkehrsbedeutung orientieren (OLG Hamm, Urteil vom 13.01.2006 - 9 U 143/05, juris-Rn. 9; OLG Hamm…, Beschluss vom 13.08.2015 - I-9 U 139/15, juris-Rn. 9). - BGH, 11.12.1984 - VI ZR 218/83
Anderweitige Ersatzmöglichkeit; Erfolgsaussichten eines einzulegenden …
Auszug aus OLG Nürnberg, 10.03.2023 - 3 U 3080/22
Die Sicherungserwartungen des Verkehrs sind herabgesetzt gegenüber Gefahren, die jedem vor Augen stehen müssen und vor denen man sich deshalb durch die zu verlangende eigene Vorsicht ohne weiteres selbst schützen kann (BGH, Urteil vom 11.12.1984 - VI ZR 218/83, juris-Rn. 11). - BGH, 20.11.1984 - VI ZR 169/83
Verkehrssicherungspflicht eines Gastwirts
Auszug aus OLG Nürnberg, 10.03.2023 - 3 U 3080/22
ausrutscht (OLG Köln…, Urteil vom 25.06.1998 - 12 U 271/97, juris-Rn. 14) oder wegen einer Wasserlache im Kassenbereich eines Baumarktes stürzt (…OLG Hamm, Teilurteil vom 15.03.2013 - I-9 U 187/12, juris-Rn. 45); wenn ein Besucher die Außentreppe einer Gaststätte benutzt, obwohl er erkannt hat, dass die Treppe rutschig ist, weil es geregnet hat und Blätter auf den Treppenstufen gelegen haben (OLG München…, Urteil vom 30.09.2015 - 3 U 2850/14, juris-Rn. 12); wenn sich ein Gaststättenbesucher auf einen erkennbar vereisten Parkplatz begibt (BGH, Urteil vom 20.11.1984 - VI ZR 169/83, juris-Rn. 15); oder wenn ein Bauarbeiter einen mit einer undurchsichtigen Plane abgedeckten Bodenbereich einer Baustelle betritt (OLG Koblenz…, Urteil vom 18.08.1998 - 3 U 713/95, juris-Rn. 55). - OLG Köln, 25.06.1998 - 12 U 271/97
Culpa in contrahendo
- BGH, 24.05.1988 - VI ZR 159/87
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
- BGH, 21.04.1970 - VI ZR 13/69
Begriff der absoluten Fahruntüchtigkeit; Bemessung des Schmerzensgeldes
- OLG Hamm, 13.08.2015 - 9 U 139/15
Verkehrssicherungspflichten eines Tagungsveranstalters hinsichtlich der …
- OLG Koblenz, 18.08.1998 - 3 U 713/95
Verkehrssicherungspflicht bei Deckendurchbruch - Abdeckung durch undurchsichtige …
- OLG München, 30.09.2015 - 3 U 2850/14
Verkehrssicherungspflicht eines Gastwirts
- OLG Zweibrücken, 26.08.1999 - 6 U 40/98
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für aus Verletzung der …