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   OLG Nürnberg, 21.09.2020 - 3 U 1099/20   

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OLG Nürnberg, 21.09.2020 - 3 U 1099/20 (https://dejure.org/2020,28222)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 21.09.2020 - 3 U 1099/20 (https://dejure.org/2020,28222)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 21. September 2020 - 3 U 1099/20 (https://dejure.org/2020,28222)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • LG Bayreuth, 19.03.2020 - 1 HKO 28/19

    Entschädigungssatz nach § 17e Abs. 1 und 2 EnWG für den Zeitraum vor 1.1.2017

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.09.2020 - 3 U 1099/20
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bayreuth vom 19.03.2020, Aktenzeichen 1 HK O 28/19, wird zurückgewiesen.

    Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Bayreuth vom 19.03.2020, Aktenzeichen 1 HK O 28/19, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.

  • BGH, 12.08.2009 - VIII ZR 254/08

    Schadensersatz des Autokäufers bei Aufforderung zur "umgehenden"

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.09.2020 - 3 U 1099/20
    Auszugehen ist vom Wortlaut des Gesetzes (BGH, Urteil vom 12.08.2009 - VIII ZR 254/08, juris-Rn. 10).

    Dieses Auslegungsergebnis wird bestätigt durch die systematische Auslegung, also der Berücksichtigung des Regelungsumfeldes, sowie der teleologischen Auslegung der einschlägigen Vorschriften, also der Ermittlung ihres objektiven Zwecks unter Berücksichtigung der Gesetzesmaterialien (vgl. BGH, Urteil vom 12.08.2009 - VIII ZR 254/08, juris-Rn. 11).

  • BGH, 06.05.2015 - VIII ZR 56/14

    Stufenklage zur Durchsetzung eines Anspruchs eines Stromnetzbetreibers gegen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.09.2020 - 3 U 1099/20
    Die von der Beklagten gerügte Abweichung vom Urteil des Bundesgerichtshofs vom 06.05.2015 - VIII ZR 56/14 - besteht nicht.
  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvL 5/08

    § 43 Abs 18 KAGG wegen Verletzung des rechtsstaatlichen Rückwirkungsverbots

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.09.2020 - 3 U 1099/20
    Der dabei in Bezug genommene Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17.12.2013 - 1 BvL 5/08 - stellt klar, dass eine nachträgliche, klärende Feststellung des geltenden Rechts durch den Gesetzgeber grundsätzlich als konstitutiv rückwirkende Regelung anzusehen ist, wenn dadurch eine in der Fachgerichtsbarkeit offene Auslegungsfrage entschieden wird oder eine davon abweichende Auslegung ausgeschlossen werden soll (Leitsatz 2).
  • OLG Nürnberg, 08.04.2013 - 1 U 1100/11
    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.09.2020 - 3 U 1099/20
    Der Zurückweisungsbeschluss selbst ist gemäß § 794 Abs. 1 Nr. 3 ZPO ohne besonderen Ausspruch sofort vollstreckbar (OLG Nürnberg, Beschluss vom 08.04.2013 - 1 U 1100/11, juris-Rn. 12).
  • BGH, 04.07.2002 - V ZR 75/02

    Voraussetzungen der Zulassung der Revision wegen eines wesentlichen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.09.2020 - 3 U 1099/20
    Eine Entscheidung des Berufungsgerichts ist zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich, wenn es von einer höherrangigen Entscheidung, namentlich des Bundesgerichtshofs, abweicht (BGH, Beschluss vom 04.07.2002 - V ZR 75/02, juris-Rn. 7).
  • OLG Bamberg, 28.11.2018 - 8 U 71/18

    Ansprüche des Direktvermarktungsunternehmens nach der Abregelung von Anlagen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.09.2020 - 3 U 1099/20
    Insbesondere weicht der Senat mit der vorliegenden Entscheidung nicht vom Urteil des OLG Bamberg vom 28.11.2018 - 8 U 71/18 - ab.
  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 381/10

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie im Zivilprozess (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.09.2020 - 3 U 1099/20
    Klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage, wenn zu ihr unterschiedliche Auffassungen vertreten werden und die Frage höchstrichterlich noch nicht geklärt ist (BVerfG, Beschluss vom 08.12.2010 - 1 BvR 381/10, juris-Rn. 12).
  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.09.2020 - 3 U 1099/20
    Wenn die Rechtsfrage auslaufendes Recht betrifft, muss zur Darlegung der Klärungsbedürftigkeit aufgezeigt werden, dass eine höchstrichterliche Entscheidung gleichwohl für die Zukunft richtungweisend sein kann, weil entweder noch über eine erhebliche Anzahl von Fällen nach altem Recht zu entscheiden oder die Frage für das neue Recht weiterhin von Bedeutung ist (BGH, Beschluss vom 27.03.2003 - V ZR 291/02, BGHZ 154, 288-301, juris-Rn. 7).
  • OLG Nürnberg, 13.06.2023 - 3 U 456/22

    Entschädigung wegen Störung der Anbindung von Offshore-Windenergieanlagen

    Das Landgericht Bayreuth verweist zur Begründung für die höhere Vergütung insbesondere auf den Beschluss des Senats vom 21.09.2020 (Az. 3 U 1099/20).

    Dies spricht dafür, den Entschädigungsanspruch für den Fall, dass die Stromeinspeisung an der Verzögerung oder Störung der Anbindungsleitung scheitert, nicht durch Reduzierungen niedrig ausfallen zu lassen (OLG Nürnberg, Beschluss vom 21.09.2020 - 3 U 1099/20, Rn. 41).

    Der Senat hat diese Rechtsfrage bereits entschieden (OLG Nürnberg, Beschluss vom 21.09.2020 - 3 U 1099/20).

  • LG Bayreuth, 20.01.2022 - 31 O 939/20

    Entschädigung für Windkraftanlagen auf See bei untertägiger Störung der

    Dann aber ist der für die Entschädigung anzulegende Vergütungssatz 19, 4 Cent (OLG Nürnberg 3 U 1099/20).
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