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   OLG Nürnberg, 24.10.2023 - 6 U 2212/22   

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https://dejure.org/2023,36761
OLG Nürnberg, 24.10.2023 - 6 U 2212/22 (https://dejure.org/2023,36761)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 24.10.2023 - 6 U 2212/22 (https://dejure.org/2023,36761)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 24. Oktober 2023 - 6 U 2212/22 (https://dejure.org/2023,36761)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2024, 226
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 08.03.2022 - VI ZR 1308/20

    Vorrang der auf der Straße fahrenden Fahrzeuge gegenüber dem vom rechten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.10.2023 - 6 U 2212/22
    Mit ihrer eigenen Berufung machen die Beklagten geltend, die gebildete Haftungsquote widerspreche der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 08.03.2022, Az. VI ZR 1308/20).

    Aus der mit der Berufung der Beklagten zitierten BGH-Entscheidung (Urteil vom 8. März 2022 - VI ZR 1308/20 - Rn. 16f, juris) ergibt sich, dass der BGH dem fließenden Verkehr einen generellen Vorrang einräumt und einen Verstoß gegen § 1 Abs. 2 StVO nur dann annimmt, wenn für den fließenden Verkehr erkennbar war, dass der Einfahrende dessen Vorrang nicht beachten werde.

  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.10.2023 - 6 U 2212/22
    Zudem können sich Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen daraus ergeben, dass das Berufungsgericht zu einer von der ersten Instanz abweichenden Wertung des Beweisergebnisses gelangt (BVerfG NJW 2003, S. 2524 ; NJW 2005, S. 1487 ), etwa bei einer anderen Würdigung des Ergebnisses einer erstinstanzlichen Beweisaufnahme (vgl. BGH NJW 2005, S. 1583 ).

    In § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO kommt vielmehr die grundsätzliche Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzliche Tatsachenverstellung zum Ausdruck; eine erneute Tatsachenfeststellung durch das Berufungsgericht ist nach der Formulierung der Bestimmung nur als Ausnahme ("soweit nicht ...") vorgesehen (BGH NJW 2005, S. 1583 ).

  • OLG Frankfurt, 25.11.2005 - 24 U 138/05

    Haftung und Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Wiederbeschaffungswert bei älterem

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.10.2023 - 6 U 2212/22
    Insbesondere für Lücken vor Tankstellenausfahrten wird in der Rechtsprechung häufig vertreten, dass deren besondere Erkennbarkeit den die Kolonne Überholenden dazu anhalte, besondere Rücksicht auf etwaig Einfahrende zu nehmen (BayObLG, Beschluss vom 15. Januar 1971 - 5 Ws (B) 96/70 - Rn. 5; OLG Hamm, Urteil vom 24. September 1991 - 9 U 9/91; OLG Köln, Beschluss vom 19. August 2014 - I-19 U 30/14 - Rn. 5; OLG Frankfurt, Urteil vom 25. November 2005 - 24 U 138/05 - Rn. 18, zitiert jeweils nach Juris).
  • OLG Hamm, 26.10.2018 - 7 U 56/18

    Haftungsverteilung bei Kollision eines durch eine Lücke in einer Fahrzeugkolonne

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.10.2023 - 6 U 2212/22
    Der Senat geht daher davon aus, dass entweder die Lücken-Rechtsprechung mangels Vorbeifahrens an einer Kolonne nicht anwendbar ist (vgl. auch OLG Hamm r+s 2019, 44 ).
  • KG, 12.02.1998 - 12 U 5603/96

    Haftungsverteilung bei Ausfahren von einem Tankstellengelände durch eine Lücke in

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.10.2023 - 6 U 2212/22
    Außerdem würde sonst im innerstädtischen Verkehr ein Vorbeifahren an Lücken von parkenden Fahrzeugen stets eine Verringerung der Geschwindigkeit erfordern, was wiederum den fließenden Verkehr ganz erheblich beeinträchtigen würde (KG Berlin, Urteil vom 12. Februar 1998 - 12 U 5603/96 - Rn. 28, juris).
  • OLG Köln, 19.08.2014 - 19 U 30/14

    Haftungsverteilung bei Sturz eines Kraftradfahrers des Gegenverkehrs mit einem

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.10.2023 - 6 U 2212/22
    Insbesondere für Lücken vor Tankstellenausfahrten wird in der Rechtsprechung häufig vertreten, dass deren besondere Erkennbarkeit den die Kolonne Überholenden dazu anhalte, besondere Rücksicht auf etwaig Einfahrende zu nehmen (BayObLG, Beschluss vom 15. Januar 1971 - 5 Ws (B) 96/70 - Rn. 5; OLG Hamm, Urteil vom 24. September 1991 - 9 U 9/91; OLG Köln, Beschluss vom 19. August 2014 - I-19 U 30/14 - Rn. 5; OLG Frankfurt, Urteil vom 25. November 2005 - 24 U 138/05 - Rn. 18, zitiert jeweils nach Juris).
  • KG, 21.02.2007 - 12 U 124/06

    Schadensersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls: erforderlicher Seitenabstand zu

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.10.2023 - 6 U 2212/22
    Nachdem der Kläger aber bereits ca. 1 Meter weit an der Längsseite des Lkw vorbei in den Fahrbereich des Beklagten zu 1) hineingeragt war, als es zur Kollision kam, wäre ein Verstoß gegen den einzuhaltenden Seitenabstand nicht denkbar (KG Berlin v. 21.02.2007 - 12 U 124/06 - juris Rn. 8 für den Fall des Überholens: 1 m Seitenabstand; Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Heß, aaO).
  • OLG Hamm, 24.09.1991 - 9 U 9/91
    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.10.2023 - 6 U 2212/22
    Insbesondere für Lücken vor Tankstellenausfahrten wird in der Rechtsprechung häufig vertreten, dass deren besondere Erkennbarkeit den die Kolonne Überholenden dazu anhalte, besondere Rücksicht auf etwaig Einfahrende zu nehmen (BayObLG, Beschluss vom 15. Januar 1971 - 5 Ws (B) 96/70 - Rn. 5; OLG Hamm, Urteil vom 24. September 1991 - 9 U 9/91; OLG Köln, Beschluss vom 19. August 2014 - I-19 U 30/14 - Rn. 5; OLG Frankfurt, Urteil vom 25. November 2005 - 24 U 138/05 - Rn. 18, zitiert jeweils nach Juris).
  • BayObLG, 15.01.1971 - 5 Ws (B) 96/70
    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.10.2023 - 6 U 2212/22
    Insbesondere für Lücken vor Tankstellenausfahrten wird in der Rechtsprechung häufig vertreten, dass deren besondere Erkennbarkeit den die Kolonne Überholenden dazu anhalte, besondere Rücksicht auf etwaig Einfahrende zu nehmen (BayObLG, Beschluss vom 15. Januar 1971 - 5 Ws (B) 96/70 - Rn. 5; OLG Hamm, Urteil vom 24. September 1991 - 9 U 9/91; OLG Köln, Beschluss vom 19. August 2014 - I-19 U 30/14 - Rn. 5; OLG Frankfurt, Urteil vom 25. November 2005 - 24 U 138/05 - Rn. 18, zitiert jeweils nach Juris).
  • BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03

    Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.10.2023 - 6 U 2212/22
    Nach der Rechtsprechung (BGH NJW 2004, S. 2152 ; NJW 2004, S. 876 ) wird danach die Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlichen Tatsachenvorstellungen zunächst dann durchbrochen, wenn diesen Verfahrensfehlern zugrunde liegen oder neue Angriffs- und Verteidigungsmittel - zulässigerweise (§ 531 Abs. 2 ZPO ) - zu berücksichtigen sind.
  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 230/03

    Anhörung des erstinstanzlich beauftragten Sachverständigen in der

  • BGH, 20.09.2011 - VI ZR 282/10

    Verkehrsunfall bei Einfahren aus einem Grundstück auf die Straße: Mithaftung des

  • BGH, 18.10.2005 - VI ZR 270/04

    Zurückweisung von Einwendungen gegen eine Sachverständigengutachten in der

  • BGH, 05.07.1989 - VIII ZR 334/88

    Zulässigkeit der Parteivernehmung; Ansprüche des Leasingnehmers wegen

  • BVerfG, 12.06.2003 - 1 BvR 2285/02

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Zurückweisung von Beklagtenvorbringen als

  • BVerfG, 22.11.2004 - 1 BvR 1935/03

    Rechtliches Gehör im Zivilverfahren

  • BGH, 06.12.1978 - 4 StR 130/78

    Sorgfaltspflicht eines Busfahrers beim Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen

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