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   OLG Nürnberg, 26.09.1990 - 4 U 3514/89   

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https://dejure.org/1990,5465
OLG Nürnberg, 26.09.1990 - 4 U 3514/89 (https://dejure.org/1990,5465)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 26.09.1990 - 4 U 3514/89 (https://dejure.org/1990,5465)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 26. September 1990 - 4 U 3514/89 (https://dejure.org/1990,5465)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verschuldensunabhängige Haftung; Fahrgeschwindigkeit beim Rangieren; Allgemeine Bedingungen für Privatgleisanschlüsse ; Begrenzung der Verschuldenshaftung ; Zuführung und Abholung von Eisenbahnwagen ; Beladen von Containerwaggons

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    HpflG § 1; HpflG § 4; BGB § 254; Fahrdienstvorschrift der Deutschen Bundesbahn (FV) § 27; Fahrdienstvorschrift der Deutschen Bundesbahn (FV) § 81
    Kollision einer Rangierlok mit geöffneter Containertür

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VersR 1991, 1245
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.04.1951 - III ZR 208/50

    Rentenfeststellungsklage. Streitwert

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.09.1990 - 4 U 3514/89
    Bei der Ermittlung des Wertes für die Gebührenberechnung geht das Berufungsgericht daher von einem vierfachen Jahresbetrag der Rente aus, was einem bei einer positiven Feststellungsklage üblichen Abschlag von 20 % entspricht (vgl. BGHZ 2, 76 [BGH 26.04.1951 - III ZR 208/50]).
  • BGH, 22.10.1985 - VI ZR 230/84

    Verteilung der Haftungslast zwischen Bundesbahn und Anschließer

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.09.1990 - 4 U 3514/89
    Der Unfall geschah im Verlauf einer solchen Abholung, somit im Zuge einer vertraglichen Erfüllungshandlung der Beklagten (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 22. Oktober 1985 - VI ZR 230/84 -).
  • OLG Köln, 18.12.1995 - 16 W 62/95

    Verkehrssicherungspflicht in Straßenbahnzügen

    Auch die Einhaltung der Fahrdienstvorschriften, denen die Rechtsprechung die gleiche Bedeutung zumißt wie den Unfallverhütungsregeln, führt in den Fällen nicht zur Entlastung, in denen diese unzureichend sind (vgl. Filthaut, Omnibushaftung 1995, Rn. 439; BGH VRS 5, 284, OLG Nürnberg VRS 81, 161).
  • LG Frankfurt/Main, 23.09.2022 - 25 O 35/20
    Ähnlich urteilte auch das OLG Nürnberg in einem Fall, in dem ein Triebfahrzeugführer gegen eine in den Schienenbereich hineinragende Falttür eines auf dem benachbarten Gleis stehenden Containerwaggons fuhr, in dem es zwar eine hälftige Schadensteilung als angemessen ansah (VersR 1991, 1245).
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