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   OLG Naumburg, 08.03.2017 - 2 Rv 7/17   

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https://dejure.org/2017,35656
OLG Naumburg, 08.03.2017 - 2 Rv 7/17 (https://dejure.org/2017,35656)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 08.03.2017 - 2 Rv 7/17 (https://dejure.org/2017,35656)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 08. März 2017 - 2 Rv 7/17 (https://dejure.org/2017,35656)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fehlen der Mitwirkung eines Verteidigers in der Hauptverhandlung als absoluter Revisionsgrund

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2018, 143 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Naumburg, 22.05.2013 - 2 Ss 65/13

    Notwendige Verteidigung: Schwere der Tat bei Straferwartung von einem Jahr

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.03.2017 - 2 Rv 7/17
    Dies wird in der Regel angenommen, wenn die zu erwartende Freiheitsstrafe bei einem Jahr oder darüber liegt und nicht zur Bewährung ausgesetzt wird (vgl. Senat, StV 2014, 11; OLG Nürnberg, Beschluss vom 16. Januar 2014, 2 OLG 8 Ss 259/13, juris; Löwe-Rosenberg, StPO, § 140 Rn. 57 m.w.N. in Fn. 145).
  • OLG Celle, 30.05.2012 - 32 Ss 52/12

    Vorliegen eines Falles der notwendigen Verteidigung bei Drohen eines

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.03.2017 - 2 Rv 7/17
    Hierzu gehört insbesondere ein drohender Bewährungswiderruf (vgl. BayObLG NJW 1995, 2738; OLG Celle, Beschluss vom 30. Mai 2012, 32 Ss 52/12, juris).
  • OLG Nürnberg, 16.01.2014 - 2 OLG 8 Ss 259/13

    Pflichtverteidigerbestellung für die Berufungsinstanz: Notwendige Verteidigung

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.03.2017 - 2 Rv 7/17
    Dies wird in der Regel angenommen, wenn die zu erwartende Freiheitsstrafe bei einem Jahr oder darüber liegt und nicht zur Bewährung ausgesetzt wird (vgl. Senat, StV 2014, 11; OLG Nürnberg, Beschluss vom 16. Januar 2014, 2 OLG 8 Ss 259/13, juris; Löwe-Rosenberg, StPO, § 140 Rn. 57 m.w.N. in Fn. 145).
  • OLG Dresden, 01.07.2005 - 2 Ss 173/05

    Verteidigung; Strafaussetzung; Revision

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.03.2017 - 2 Rv 7/17
    Daher ist in der Regel auch bei einer Verurteilung zu weniger als einem Jahr Freiheitsstrafe die Beiordnung eines Verteidigers geboten, wenn die Summe der im neuen Strafverfahren zu erwartenden Freiheitsstrafe und der wegen der neuen Verurteilung wahrscheinlich zu widerrufenen (Rest-)Strafen über einem Jahr liegt (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 7. November 2007, 1 Ss 90/07, Juris; OLG Dresden NStZ-RR 2005, 318).
  • OLG Brandenburg, 07.11.2007 - 1 Ss 90/07

    Notwendige Verteidigung: Bestellung eines Pflichtverteidigers wegen der Schwere

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.03.2017 - 2 Rv 7/17
    Daher ist in der Regel auch bei einer Verurteilung zu weniger als einem Jahr Freiheitsstrafe die Beiordnung eines Verteidigers geboten, wenn die Summe der im neuen Strafverfahren zu erwartenden Freiheitsstrafe und der wegen der neuen Verurteilung wahrscheinlich zu widerrufenen (Rest-)Strafen über einem Jahr liegt (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 7. November 2007, 1 Ss 90/07, Juris; OLG Dresden NStZ-RR 2005, 318).
  • BayObLG, 16.03.1995 - 2St RR 51/95
    Auszug aus OLG Naumburg, 08.03.2017 - 2 Rv 7/17
    Hierzu gehört insbesondere ein drohender Bewährungswiderruf (vgl. BayObLG NJW 1995, 2738; OLG Celle, Beschluss vom 30. Mai 2012, 32 Ss 52/12, juris).
  • LG Heilbronn, 19.10.2017 - 8 Qs 47/17

    Pflichtverteidigerbestellung: Maßgeblicher Zeitpunkt des Vorliegens der

    Dieser war zwar zunächst noch begründet, da dem Angeschuldigten in anderer Sache der Widerruf der Strafaussetzung bezüglich einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten, abhängig auch vom Verfahrensausgang in vorliegender Sache, drohte (Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 08. März 2017 - 2 Rv 7/17 -, juris).
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