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OLG Naumburg, 13.09.2012 - 2 Ss (Bz) 83/12 |
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 28 Abs 4 JuSchG, StGB
Jugendschutz: Voraussetzungen der unerlaubten Abgabe alkoholischer Getränke bzw. Tabakwaren an Jugendliche - damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Abgabe von Alkohol durch Tankstellen an Minderjährige ist nicht strafbar, wenn Minderjährigkeit nicht erkennbar ist
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Verwirklichung einer unerlaubten Abgabe von alkoholischen Getränken und Tabakwaren an Jugendliche
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JuSchG § 28 Abs. 4; StGB § 26; StGB § 27
Unerlaubte Abgabe von alkoholischen Getränken und Tabakwaren an Jugendliche - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Köthen, 13.03.2012 - 13 OWi 295/11
- OLG Naumburg, 13.09.2012 - 2 Ss (Bz) 83/12