Rechtsprechung
OLG Naumburg, 16.10.2003 - 4 U 111/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückforderung von Leistungen aus Einbruchsdiebstahl- und Raubversicherung wegen Obliegenheitsverletzungen; Obliegenheit zur unverzüglichen Vorlage einer Stehlgutliste bei der Polizei ; Einfluss auf die polizeiliche Ermittlungstätigkeit; Leistungsfreiheit bei Vorsatz und ...
- Judicialis
VVG § 6 Abs. 3
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 812 Abs. 1; AERB 87 § 13 Nr. 2 S. 1; VVG § 6 Abs. 3
Beweislastverteilung im Rückforderungsprozess - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG § 6 Abs. 3
Zur Beweislast der Versicherung im Rückforderungsprozess - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
Verfahrensgang
- LG Dessau, 23.05.2003 - 4 O 1536/02
- OLG Naumburg, 16.10.2003 - 4 U 111/03
Papierfundstellen
- NJ 2004, 133
- VersR 2004, 226
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.12.1994 - IV ZR 304/93
Zurechenbarkeit von Angaben Dritter; Darlegungs- und Beweislast des Versicherers …
Auszug aus OLG Naumburg, 16.10.2003 - 4 U 111/03
Die Vorsatzvermutung des § 6 Abs. 3 VVG ändert nichts daran, dass das relevante Verschulden (Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit) Tatbestandsvoraussetzung für die Rechtsfolge der Leistungsfreiheit ist; der Bereicherungsgläubiger hat daher grundsätzlich zu beweisen, dass der Bereicherungsschuldner vorsätzlich gehandelt hat, aus dem Sinn und Zweck des § 6 Abs. 3 VVG ergibt sich keine von diesem Grundsatz abweichende Beweislastverteilung (BGH VersR 95, 281, 282).Die Vorsatzvermutung des § 6 Abs. 3 VVG ändert nichts daran, dass das relevante Verschulden (Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit) Tatbestandsvoraussetzung für die Rechtsfolge der Leistungsfreiheit ist; der Bereicherungsgläubiger hat daher grundsätzlich zu beweisen, dass der Bereicherungsschuldner vorsätzlich gehandelt hat, aus dem Sinn und Zweck des § 6 Abs. 3 VVG ergibt sich keine von diesem Grundsatz abweichende Beweislastverteilung (BGH VersR 95, 281, 282).