Rechtsprechung
OLG Naumburg, 18.10.2019 - 7 Verg 5/19 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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Rückhaltesystem
§ 160 Abs 3 GWB, § 169 Abs 2 GWB, § 176 Abs 2 GWB, § 8 Abs 2 Nr 3 S 4 Buchst b VOB/A 2019, § 13 Nr 5 VOB/A 2019
Vergabenachprüfungsverfahren: Interessenabwägung bei einem Antrag auf Gestattung des vorzeitigen Zuschlags; Angabe der Mindestanforderungen an Nebenangebote; Angebotsaufklärung - Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Auch abweichende Baulängen sind eine Änderung der Vergabeunterlagen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Auch abweichende Baulängen sind eine Änderung der Vergabeunterlagen! (VPR 2020, 136)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Auch abweichende Baulängen sind eine Änderung der Vergabeunterlagen! (IBR 2020, 365)
Verfahrensgang
- VK Sachsen-Anhalt, 20.09.2019 - 1 VK LSA 16/19
- OLG Naumburg, 18.10.2019 - 7 Verg 5/19
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Naumburg, 11.09.2018 - 7 Verg 4/18
Beschleunigungsinteresse eines Bieters bei Verzögerung des Vergabeverfahrens
Auszug aus OLG Naumburg, 18.10.2019 - 7 Verg 5/19
Der Senat hat die Abwägung in eigener Verantwortung selbst vorzunehmen und ist nicht etwa darauf beschränkt, die Ermessensentscheidung der Vergabekammer auf Ermessensfehler zu prüfen (vgl. OLG Naumburg, Beschluss v. 11.09.2018, 7 Verg 4/18, in juris Tz. 29 m.w.N.). - VK Sachsen-Anhalt, 20.09.2019 - 1 VK LSA 16/19
Vergabenachprüfungsverfahren: Besonderes Beschleunigungsinteresse als …
Auszug aus OLG Naumburg, 18.10.2019 - 7 Verg 5/19
Wegen der Einzelheiten wird auf den Inhalt des Gestattungsantrags Bezug genommen (Akte zum Gz. 1 VK LSA 16/19).
- VK Bund, 04.03.2021 - VK 2-01/21 So hat auch das OLG Naumburg in dem Beschluss vom 18.10.2019 7 Verg 5/19 entschieden, dass abweichende Baulängen eine Änderung der Vergabeunterlagen bedeuten.
Die von der Ag angeführte Rechtsprechung des OLG Naumburg (Az. 7 Verg 5/19) sei nicht einschlägig, weil in der dort verfahrensgegenständlichen Ausschreibung Längenangaben sowohl für die Strecke als auch die Übergangskonstruktion (ÜK/ÜE) vorgelegen hätten.