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   OLG Naumburg, 20.11.2002 - 2 Ww 55/02   

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https://dejure.org/2002,8963
OLG Naumburg, 20.11.2002 - 2 Ww 55/02 (https://dejure.org/2002,8963)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 20.11.2002 - 2 Ww 55/02 (https://dejure.org/2002,8963)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 20. November 2002 - 2 Ww 55/02 (https://dejure.org/2002,8963)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzansprüche wegen Verletzung der Werthaltungspflicht nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) ; Unterlassung der Instandhaltung eines Gebäudes; Verjährung nach § 591 b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ; Überlassung von Gebäuden zur genossenschaftlichen ...

  • Judicialis

    BGB § 591 b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 591b
    Zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung der Werthaltungspflicht nach § 591 b BGB bei Überlassung von Gebäuden zur genossenschaftlichen Nutzung eines LPG -Mitglieds

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 26.10.1999 - BLw 1/99

    Schadensersatzanspruch eines LPG -Mitglieds gegen die LP wegen Vernachlässigung

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.11.2002 - 2 Ww 55/02
    Denn es ist davon auszugehen, dass die Einbringung des Gebäudes auf der Grundlage eines konkludent geschlossenen innergenossenschaftlichen Nutzungsvertrages geschah (vgl. BGH, Beschl. v. 26.10.1999, BLw 1/99, AgrarR 2000, 231, 233, 234).

    b) Für eine Hemmung der Verjährung, wie der BGH sie für Schadensersatzansprüche der Kreispachtgeschädigten bejaht hat (vgl. BGHZ 129, 283, 289), ist hier kein Raum (vgl. BGH, Beschl. v. 26.10.1999, a. a. O.).

    Dementsprechend hat der BGH in einem vergleichbaren Fall (BGH, Beschl. vom 26.10.1999, a. a. O., a. E.), den Beginn der Verjährung mit der Begründung bejaht hat, die Nutzung der Gebäude durch die LPG sei beendet worden.

  • BGH, 05.02.1996 - II ZR 293/93

    Prüfung des Rechtswegs in der Rechtsmittelinstanz in nicht streitigen

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.11.2002 - 2 Ww 55/02
    Der Anspruch eines LPG-Mitglieds auf Ersatz der Kosten, die ihm infolge unterlassener Unterhaltsmaßnahmen an einem Stallgebäude nach Rückgabe durch die LPG entstanden sind, ergibt sich gemäß § 92 Abs. 1 ZGB (vgl. Wenzel, AgrarR 1997, 33, 36) bzw. aus einer positiven Vertragsverletzung der aus dem genossenschaftlichen Mitgliedschaftsverhältnis herrührenden Verpflichtung zur Werterhaltung des eingebrachten Grund und Bodens und der baulichen Anlagen, bei deren Verletzung sowie einer Wertminderung des eingebrachten Gebäudes ein Ausgleichsanspruch nach § 44 Abs. 2 LPGG begründet war (vgl. BGH, Urt. v. 05.02.1996, II ZR 293/93, AgrarR 1996, 197, 198; und Urt. v. 05.02.1996, II ZR 272/94, zitiert nach JURIS).

    Denn die Überlegungen des BGH, die der Annahme einer Schadensersatzverpflichtung bei Verletzung von Instandhaltungspflichten im Rahmen eines LPG-Mitgliedschaftsverhältnisses zugrundeliegen, erschließen sich aus dem Gesetz und wurden bereits in der DDR-Literatur diskutiert (vgl. BGH, Urt. v. 05.02.1996 a. a. O.).

    Denn der Schadensersatzanspruch steht nicht den Mitgliedern der Erbengemeinschaft als Eigentümer zu, sondern den Einbringern auf Grund einer Verletzung innergenossenschaftlicher Vertragspflichten (vgl. BGH, Urt. v. 05.02.1996, II ZR 293/93, AgrarR 1996, 197, 198).

  • BSG, 12.06.2001 - B 10 LW 16/00 R

    Alterssicherung der Landwirte - Versicherungspflicht als Ehegatte eines

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.11.2002 - 2 Ww 55/02
    Die Gerichtskosten beider Rechtszüge und die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens 10 Lw 16/00 des Amtsgerichts Wernigerode trägt die Antragstellerin.

    d) Da die Nutzung der Gebäude im November 1990 beendet wurde, die Antragsschrift im selbständigen Beweisverfahren (10 Lw 16/00 AG Wernigerode) aber erst im Juni 2000 bei Gericht eingegangen ist, ist die Verjährungseinrede begründet.

  • BGH, 04.11.1994 - LwZR 11/93

    Rechte der Eigentümer eines Kreispachtbetriebes

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.11.2002 - 2 Ww 55/02
    In Anlehnung an die Rückgabepflicht des Landpachtrechts gemäß § 596 Abs. 1 BGB gilt deshalb - auch wenn die Nutzungsüberlassung von Grundstücken an eine LPG keine Landpacht war - der Grundsatz, dass Grundstücke und Gebäude in dem Zustand zurückzugeben sind, der einer bis zur Rückgabe fortgesetzten ordnungsgemäßen Bewirtschaftung entspricht (BGHZ 122, 391, 394; BGH, Urt. v. 04.11.1994, LwZR 11/93, ZIP 1995, 79, 83).

    Allerdings waren die LPGen zu einer Werterhaltung übernommener Wirtschaftsgebäude nur auf niedrigem Niveau verpflichtet, so dass eine Ersatzpflicht auf die Fälle beschränkt ist, in denen auch unter Berücksichtigung der damaligen Verhältnisse und gesetzlichen Vorgaben der DDR nicht mehr von einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung gesprochen werden kann (vgl. BGH, 04.11.1994, LwZR 11/93, ZIP 1995, 79).

  • BGH, 10.05.2000 - XII ZR 149/98

    Anwendbarkeit des § 558 BGB bei fortbestehendem Mietverhältnis

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.11.2002 - 2 Ww 55/02
    Das Gesetz verlangt also weder eine willentliche Rückgabe noch eine förmliche Übernahme, sondern lässt die Verjährung der Ersatzansprüche des Verpächters mit dem Zeitpunkt beginnen, in welchem er die unmittelbare Sachherrschaft hat (vgl. BGH, NJW 2000, 3203), für die freier Zutritt genügen kann (vgl. BGH, NJW 1987, 2072), wenn der Verpächter die Sache ungestört auf Verschlechterungen oder Veränderungen untersuchen kann (vgl. BGH, NJW 1998, 59 m.w.N.).
  • BGH, 21.03.1997 - V ZR 217/95

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs des Eigentümers wegen Veränderung des

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.11.2002 - 2 Ww 55/02
    Denn im Anwendungsbereich des § 591 b BGB verjähren auch konkurrierende Ansprüche aus Eigentum innerhalb von sechs Monaten (vgl. BGH, NJW 1997, 1983).
  • BGH, 09.06.1993 - BLw 48/92

    Kein Anspruch auf Wiederherstellung entfernter Grenzzeichen

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.11.2002 - 2 Ww 55/02
    In Anlehnung an die Rückgabepflicht des Landpachtrechts gemäß § 596 Abs. 1 BGB gilt deshalb - auch wenn die Nutzungsüberlassung von Grundstücken an eine LPG keine Landpacht war - der Grundsatz, dass Grundstücke und Gebäude in dem Zustand zurückzugeben sind, der einer bis zur Rückgabe fortgesetzten ordnungsgemäßen Bewirtschaftung entspricht (BGHZ 122, 391, 394; BGH, Urt. v. 04.11.1994, LwZR 11/93, ZIP 1995, 79, 83).
  • BGH, 04.02.1987 - VIII ZR 355/85

    Hemmung der Verjährung von Ansprüchen des Vermieters wegen Veränderungen oder

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.11.2002 - 2 Ww 55/02
    Das Gesetz verlangt also weder eine willentliche Rückgabe noch eine förmliche Übernahme, sondern lässt die Verjährung der Ersatzansprüche des Verpächters mit dem Zeitpunkt beginnen, in welchem er die unmittelbare Sachherrschaft hat (vgl. BGH, NJW 2000, 3203), für die freier Zutritt genügen kann (vgl. BGH, NJW 1987, 2072), wenn der Verpächter die Sache ungestört auf Verschlechterungen oder Veränderungen untersuchen kann (vgl. BGH, NJW 1998, 59 m.w.N.).
  • BGH, 05.03.1999 - BLw 36/98

    Zuständigkeit der Landwirtschaftsgerichte für Streitigkeiten aus einem

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.11.2002 - 2 Ww 55/02
    a) Hat ein Mitglied der LPG Gebäude zur genossenschaftlichen Nutzung überlassen, so verjähren Schadensersatzansprüche wegen Verletzung der Werterhaltungspflicht nach § 591 b BGB innerhalb von sechs Monaten (vgl. BGH, Beschl. v. 05.03.1999, BLw 36/98, AgrarR 1999, 292).
  • BGH, 05.02.1996 - II ZR 272/94

    Streitigkeiten nach den Vorschriften des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes -

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.11.2002 - 2 Ww 55/02
    Der Anspruch eines LPG-Mitglieds auf Ersatz der Kosten, die ihm infolge unterlassener Unterhaltsmaßnahmen an einem Stallgebäude nach Rückgabe durch die LPG entstanden sind, ergibt sich gemäß § 92 Abs. 1 ZGB (vgl. Wenzel, AgrarR 1997, 33, 36) bzw. aus einer positiven Vertragsverletzung der aus dem genossenschaftlichen Mitgliedschaftsverhältnis herrührenden Verpflichtung zur Werterhaltung des eingebrachten Grund und Bodens und der baulichen Anlagen, bei deren Verletzung sowie einer Wertminderung des eingebrachten Gebäudes ein Ausgleichsanspruch nach § 44 Abs. 2 LPGG begründet war (vgl. BGH, Urt. v. 05.02.1996, II ZR 293/93, AgrarR 1996, 197, 198; und Urt. v. 05.02.1996, II ZR 272/94, zitiert nach JURIS).
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