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   OLG Neustadt, 20.07.1959 - 3 W 62/59   

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OLG Neustadt, 20.07.1959 - 3 W 62/59 (https://dejure.org/1959,1781)
OLG Neustadt, Entscheidung vom 20.07.1959 - 3 W 62/59 (https://dejure.org/1959,1781)
OLG Neustadt, Entscheidung vom 20. Juli 1959 - 3 W 62/59 (https://dejure.org/1959,1781)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1960, 295
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 17.01.1968 - V ZB 9/67

    Unterteilung von Wohnungseigentum

    mit dem gemeinschaftlichen Eigentum und dem Sondereigentum verbundene körperschaftsrechtliche Element - "verdinglichtes Mitgliedschaftsrecht" - s. Bärmann a.a.O. S. 151, 184 und NJW 1960, 295).

    Für das Wohnungseigentum folgt hieraus zunächst die begriffliche Aufteilbarkeit in rein ideeller Hinsicht: da nach allgemeinem bürgerlichem Recht sowohl das Alleineigentum als auch das gewöhnliche Miteigentum ideell teilbar sind, kann auch das aus Alleineigentum und Miteigentum zusammengesetzte Wohnungsrecht bei real ungeteilt bleibender Raumeinheit (Wohnung) in mehrere ideelle, nach Quoten abgegrenzte Teilrechte aufgespalten werden (was insbesondere für Eheleute praktisch ist, vgl. OLG Neustadt NJW 1960, 295).

  • OLG Köln, 02.06.1982 - 2 Wx 3/82

    Begründung von Sondereigentum nach § 3 WEG

    An einer Zurückweisung der weiteren Beschwerde ist er jedoch gehindert, weil das OLG Neustadt in NJW 1960, 295 = DNotZ 1960, 149 sowie NJW 1960, 1067 = DNotZ 1960, 152 eine abweichende Auffassung vertreten hat Würde der Senat sich der Ansicht des OLG Neustadt anschließen, müßte der weiteren Beschwerde stattgegeben werden.

    a) Das OLG Neustadt ( NJW 1960, 295 ) geht zutreffend davon aus, damit Ehepaare ihr wirtschaftliches Ziel einer gemeinsamen Mitberechtigung am Wohnungseigentum erreichen können, sei es nötig, daß jeiies Ehepaar seine beiden Viertelanteile zu einem Halbanteil vereinige und diese Vereinigung im Grundbuch für das Wohnungseigentum eingetragen werde.

    Bärmann (NJW 1960, 295) hat dies mit Recht beanstandet Auch das BayObLG ( BayObLGZ 1969, 87 = DNotZ 1969, 292 ) hat offengelassen, ob es dieser Auffassung des OLG Neustadt folgen würde.

    b) Bärmarin ( NJW 1960, 295 ) beantwortet diese Zweifelsfrage ebenfalls nicht, sondern begnügt sich mit dem Hinweis, die Wohnungseigentumsanteile seien wie Volleigentum zu behandeln.

    Mit dem OLG Neustadt ( NJW 1960, 295 = DNotZ 1980, 149 und NJW 1960, 1067 = DNotZ 1960, 152 ) ist der Senat der Auffassung, daß dieses wirtschaftliche Ziel nur erreicht werden kann, wenn die Viertelantelle zuvor in Halbanteile vereinigt werden.

  • BGH, 10.02.1983 - V ZB 18/82

    Begründung von Wohnungseigentum durch Grundstücksmiteigentümer

    Das Oberlandesgericht möchte die weitere Beschwerde ebenfalls zurückweisen, sieht sich hieran jedoch durch die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Neustadt vom 20. Juli 1959 (NJW 1960, 295) und vom 26. Januar 1960 (NJW 1960, 1067) gehindert und hat deshalb die weitere Beschwerde nach § 79 Abs. 2 GBO dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.

    Das bezweifelt auch das vorlegende Oberlandesgericht in Übereinstimmung mit dem Oberlandesgericht Neustadt (NJW 1960, 295, 296) nicht.

  • BayObLG, 29.11.1974 - BReg. 2 Z 54/74

    Sondereigentum; Wohnung; Garage; Vorratsteilung; Verkauf; Veräußerung;

    a) § 8 WEG gestattet die Vorratsteilung des Alleineigentums und damit die "Anomalie einer originären Einmanngemeinschaft" (Wolff/Raiser aaO § 89 Fußnote 14) im Hinblick auf die rechtliche Verselbständigung der hierbei entstehenden Miteigentumsanteile in Verbindung mit real abgegrenztem Sondereigentum (das OLG Neustadt, NJW 1960, 295 [OLG Neustadt an der Weinstraße 20.07.1959 - 3 W 62/59] /296, spricht hierbei von "lokalisierten Miteigentumsanteilen").
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