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OLG Oldenburg, 11.01.2006 - 3 UF 148/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Rechnenmüssen eines möglichen Kindesvaters mit einer Inanspruchnahme als Kriterium für das Vorliegen einer den rückwirkenden Unterhaltsanspruch ausschließenden "groben Unbilligkeit"
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechnenmüssen eines möglichen Kindesvaters mit einer Inanspruchnahme als Kriterium für das Vorliegen einer den rückwirkenden Unterhaltsanspruch ausschließenden "groben Unbilligkeit"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Wittmund, 16.09.2005 - 6 F 28/05
- OLG Oldenburg, 11.01.2006 - 3 UF 148/05
Papierfundstellen
- FamRZ 2006, 1561
Wird zitiert von ...
- OLG Celle, 07.07.2017 - 21 UF 53/17
Darlegungs- und Beweislast im Rahmen des Scheinvaterregresses
Ob die volle oder sofortige Erfüllung des Regressanspruchs für den Antragsteller im Hinblick auf seine aktuellen finanziellen Verhältnisse sowie des Zeitablaufs von fast 25 Jahren seit der letzten Unterhaltszahlung des Antragstellers als unbillige Härte i.S.v. § 1613 Abs. 3 BGB anzusehen ist (vgl. OLG Schleswig FamRZ 2007, 2102; OLG Oldenburg FamRZ 2006, 1561; OLG Karlsruhe NJW-FER 2001, 147), bedarf keiner Entscheidung durch den Senat.