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   OLG Oldenburg, 15.03.2019 - 6 U 170/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,10762
OLG Oldenburg, 15.03.2019 - 6 U 170/18 (https://dejure.org/2019,10762)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 15.03.2019 - 6 U 170/18 (https://dejure.org/2019,10762)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 15. März 2019 - 6 U 170/18 (https://dejure.org/2019,10762)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • OLG Oldenburg (Pressemitteilung)

    Gebrauchtwagenkauf: "nur ein Vorbesitzer" bei Mietwagen?

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Gebrauchtwagenverkäufer muss nach § 5a Abs. 2 UWG darauf hinweisen wenn Gebrauchtwagen zuvor gewerblich als Mietwagen genutzt wurde

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ein Mietwagen als zu verkaufender Gebrauchtwagen

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Autokauf: Mietwageneigenschaft für Kaufentscheidung bedeutend?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Gebrauchtwagenkauf: "nur ein Vorbesitzer" bei Mietwagen?

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Mietwageneigenschaft eines Gebrauchtwagens

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Früheres Mietauto angeboten - Verkauft ein Gebrauchtwagenhändler ein Ex-Mietauto, muss er auf diese Eigenschaft hinweisen

  • versr.de (Kurzinformation)

    Gebrauchtwagenkauf: "nur ein Vorbesitzer" bei Mietwagen?

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Kennzeichnung eines Mietrückläufers ist verpflichtend - Vornutzung als Mietwagen ist wesentliches Merkmal

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Gebrauchtwagenkauf: nur ein Vorbesitzer" bei Mietwagen?

  • datev.de (Kurzinformation)

    Gebrauchtwagenkauf: "nur ein Vorbesitzer" bei Mietwagen?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gebrauchtwagenkauf: Fehlende Information über Mietwageneigenschaft des Fahrzeugs stellt Wettbewerbsverstoß dar - Durchschnittlicher Verbraucher misst Mietwageneigenschaft wesentliche Bedeutung für Kaufentscheidung bei

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2020, 127
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.07.2016 - I ZR 26/15

    LGA tested - Wettbewerbswidrige Irreführung durch Unterlassen: Vorenthalten einer

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.03.2019 - 6 U 170/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Information nicht schon dann wesentlich, wenn sie für die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers von Bedeutung sein kann, sondern nur dann, wenn ihre Angabe unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen vom Unternehmer erwartet werden kann und ihr für die vom Verbraucher zu treffende geschäftliche Entscheidung erhebliches Gewicht zukommt; die Information muss einerseits ein solches Gewicht haben, dass sie für die Entscheidung des durchschnittlichen Verbrauchers voraussichtlich und für der Unternehmer erkennbar von besonderer Bedeutung ist, andererseits soll der Unternehmer nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht unzumutbar belastet werden (vgl. BGH, WRP 2016, S. 1221 ; 2017, S. 303; GRUR 2017, S. 1265 ; Köhler, a.a.O., Rn. 3.13 m.w.N.).
  • BGH, 27.04.2017 - I ZR 55/16

    Zu Informationspflichten eines Preisvergleichsportals im Internet

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.03.2019 - 6 U 170/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Information nicht schon dann wesentlich, wenn sie für die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers von Bedeutung sein kann, sondern nur dann, wenn ihre Angabe unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen vom Unternehmer erwartet werden kann und ihr für die vom Verbraucher zu treffende geschäftliche Entscheidung erhebliches Gewicht zukommt; die Information muss einerseits ein solches Gewicht haben, dass sie für die Entscheidung des durchschnittlichen Verbrauchers voraussichtlich und für der Unternehmer erkennbar von besonderer Bedeutung ist, andererseits soll der Unternehmer nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht unzumutbar belastet werden (vgl. BGH, WRP 2016, S. 1221 ; 2017, S. 303; GRUR 2017, S. 1265 ; Köhler, a.a.O., Rn. 3.13 m.w.N.).
  • OLG München, 30.06.2011 - 29 U 1455/11

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Darstellung eines zuvor als Mietwagen genutzten

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.03.2019 - 6 U 170/18
    Dagegen wird die Verwendung als Mietwagen vom Verkehr wegen der zahlreichen tatsächlichen Nutzer, die keine Veranlassung haben, das Fahrzeug in einer auf längeren Werterhalt angelegten Weise sorgsam zu behandeln, als abträglich angesehen" (OLG München, BeckRS 2011, 19701 m.w.N.); ähnlich hat es der 1. Senat des Oberlandesgerichts Oldenburg in seinem von dem Landgericht zitierten Urteil zu Recht gesehen (vgl. OLG Oldenburg, MDR 2011, S. 250 f.).
  • OLG Oldenburg, 16.09.2010 - 1 U 75/10

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Mietwagen als "Jahreswagen";

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.03.2019 - 6 U 170/18
    Dagegen wird die Verwendung als Mietwagen vom Verkehr wegen der zahlreichen tatsächlichen Nutzer, die keine Veranlassung haben, das Fahrzeug in einer auf längeren Werterhalt angelegten Weise sorgsam zu behandeln, als abträglich angesehen" (OLG München, BeckRS 2011, 19701 m.w.N.); ähnlich hat es der 1. Senat des Oberlandesgerichts Oldenburg in seinem von dem Landgericht zitierten Urteil zu Recht gesehen (vgl. OLG Oldenburg, MDR 2011, S. 250 f.).
  • OLG Karlsruhe, 28.10.2010 - 4 U 133/10

    Auch Mietwagen dürfen als Jahreswagen angeboten werden

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.03.2019 - 6 U 170/18
    Etwas Gegenteiliges ergibt sich letztlich nicht einmal aus der von der Beklagten herangezogenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 28.10.2010 - 4 U 133/10 -, denn in dem dort entschiedenen Fall konnte ein verständiger Verbraucher "ohne weiteres erkennen, dass es sich bei dem Angebot um ein solches eines Mietwagenunternehmens handelt".
  • OLG Koblenz, 03.03.2021 - 9 U 1126/18

    Unterlassung unlauterer Werbung Vorenthalten einer wesentlichen Information

    Dabei besteht eine gewisse Wechselwirkung dahingehend, dass je wichtiger die betreffende Information für eine informierte Entscheidung des Verbrauchers ist, desto eher dem Unternehmer auch ihre Bereitstellung zumutbar ist (OLG Oldenburg WRP 2019, 919 Rn. 11; Köhler/Bornkamm/Feddersen/Köhler, a.a.O.).
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