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   OLG Oldenburg, 22.12.2010 - 11 WF 325/10   

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https://dejure.org/2010,11645
OLG Oldenburg, 22.12.2010 - 11 WF 325/10 (https://dejure.org/2010,11645)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 22.12.2010 - 11 WF 325/10 (https://dejure.org/2010,11645)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 22. Dezember 2010 - 11 WF 325/10 (https://dejure.org/2010,11645)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Verfahrenskostenhilfe: Rechtsanwaltsbeiordnung für ein Umgangsvermittlungsverfahren

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 78 FamFG; § 165 FamFG
    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Vermittlungsverfahren nach § 165 FamFG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Vermittlungsverfahren nach § 165 FamFG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 78; FamFG § 165
    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Vermittlungsverfahren nach § 165 FamFG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Der eine blockiert den Umgang - und der andere bekommt keinen Anwalt beigeordnet!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 916
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.06.2010 - XII ZB 232/09

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der bewilligten Verfahrenskostenhilfe in

    Auszug aus OLG Oldenburg, 22.12.2010 - 11 WF 325/10
    Die vom Antragsteller angeführten subjektiven Kriterien, die grundsätzlich bei der Frage der Beiordnung mit zu berücksichtigen sind (vgl. BGH FamRZ 2010, 1427), lassen gerade nicht erkennen, dass der Antragsteller nicht in der Lage wäre aufgrund seiner Fähigkeiten, wie Vorbildung, geistiger Befähigung sowie Schreib- und Redegewandtheit, sich in Rechtsangelegenheiten schriftlich oder mündlich ohne Gefahr einer eigenen Rechtsbeeinträchtigung vor Gericht zu vertreten.
  • OLG Bremen, 07.04.2010 - 4 WF 47/10

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Verfahren vor den Familiengerichten

    Auszug aus OLG Oldenburg, 22.12.2010 - 11 WF 325/10
    Die Vertretung des anderen Beteiligten durch einen Rechtsanwalt kann allenfalls Indiz für die Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage sein (vgl. OLG Bremen FamRZ 2010, 1362).
  • OLG Saarbrücken, 06.04.2010 - 9 WF 27/10

    FGG-Reformgesetz: Voraussetzung für die Beiordnung eines Wahlanwalts im

    Auszug aus OLG Oldenburg, 22.12.2010 - 11 WF 325/10
    In dieser Konstellation liegen die Voraussetzungen für die Beiordnung eines Rechtsanwaltes regelmäßig nicht vor (vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 2010, 1690).
  • OLG Bremen, 16.02.2017 - 5 WF 3/17

    Voraussetzungen für Beiordnung eines Rechtsanwalts im Vermittlungsverfahren nach

    Allerdings wird in der veröffentlichten Rechtsprechung überwiegend davon ausgegangen, dass im Regelfall für das Vermittlungsverfahren kein Rechtsanwalt beigeordnet werden könne (vgl. den vom Familiengericht zitierten Beschluss des OLG Hamm vom 28.12.2011 - 8 WF 299/11 -, juris; ebenso z. B. OLG Hamm, FamRZ 2013, 565; OLG Frankfurt, NJW-RR 2013, 962; OLG Oldenburg, FamRZ 2011, 916).
  • OLG Hamm, 19.07.2012 - 2 WF 88/12

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Vermittlungsverfahren nach § 158 FamFG

    Auch wenn der Gesetzgeber den Grundsatz der "Waffengleichheit" bewusst nicht aus § 121 Abs. 2 2. Alt. ZPO in die gesetzliche Neuregelung des § 78 Abs. 2 FamFG übernommen hat, weil die §§ 76 ff. FamFG nicht für streitige Ehesachen und Familienstreitsachen gelten (vgl. BGH, Beschluss vom 23.06.2010 - XII ZB 232/09 - FamRZ 2010, 1427; OLG Hamm, Beschluss vom 30.03.2011 - 8 WF 319/10 - NJW-RR 2011, 1230; OLG Celle, Beschluss vom 15.02.2010 - 10 WF 59/10 - FamRZ 2010, 1363; OLG Oldenburg, Beschluss vom 22.12.2010 - 11 WF 325/10 - FamRZ 2011, 916), so kann dieser Gesichtspunkt der anwaltlichen Vertretung anderer Beteiligter gleichwohl ein Kriterium für die Erforderlichkeit zur Beiordnung eines Rechtsanwalts wegen der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage sein (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 07.04.2010 - 4 WF 47/10 - FamRZ 2010, 1362).

    Zutreffend ist zwar der Ansatz, dass das Vermittlungsverfahren anders als ein neues Umgangsverfahren, in dem die Abänderung einer bereits bestehenden gerichtlichen Regelung oder eines gerichtlich gebilligten Vergleichs begehrt wird, darauf gerichtet ist, zwischen den Eltern zu vermitteln, sie auf die Folgen des Unterbleibens des Umgangs für das Wohl des Kindes und auf mögliche Rechtsfolgen und bestehende Möglichkeiten der Beratung hinzuweisen (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 22.12.2010 - 11 WF 325/10 - FamRZ 2011, 916).

  • OLG Hamm, 25.07.2012 - 2 WF 88/12

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Vermittlungsverfahren betreffend eine

    Auch wenn der Gesetzgeber den Grundsatz der "Waffengleichheit" bewusst nicht aus § 121 Abs. 2 2. Alt. ZPO in die gesetzliche Neuregelung des § 78 Abs. 2 FamFG übernommen hat, weil die §§ 76 ff. FamFG nicht für streitige Ehesachen und Familienstreitsachen gelten (vgl. BGH, Beschluss vom 23.06.2010 - XII ZB 232/09 - FamRZ 2010, 1427; OLG Hamm, Beschluss vom 30.03.2011 - 8 WF 319/10 - NJW-RR 2011, 1230; OLG Celle, Beschluss vom 15.02.2010 - 10 WF 59/10 - FamRZ 2010, 1363; OLG Oldenburg, Beschluss vom 22.12.2010 - 11 WF 325/10 - FamRZ 2011, 916), so kann dieser Gesichtspunkt der anwaltlichen Vertretung anderer Beteiligter gleichwohl ein Kriterium für die Erforderlichkeit zur Beiordnung eines Rechtsanwalts wegen der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage sein (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 07.04.2010 - 4 WF 47/10 - FamRZ 2010, 1362).

    Zutreffend ist zwar der Ansatz, dass das Vermittlungsverfahren anders als ein neues Umgangsverfahren, in dem die Abänderung einer bereits bestehenden gerichtlichen Regelung oder eines gerichtlich gebilligten Vergleichs begehrt wird, darauf gerichtet ist, zwischen den Eltern zu vermitteln, sie auf die Folgen des Unterbleibens des Umgangs für das Wohl des Kindes und auf mögliche Rechtsfolgen und bestehende Möglichkeiten der Beratung hinzuweisen (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 22.12.2010 - 11 WF 325/10 - FamRZ 2011, 916).

  • OLG Hamm, 28.04.2020 - 2 WF 39/20

    Beiordnung eines Rechtsanwalts

    Zwar kommt eine Anwaltsbeiordnung für ein Vermittlungsverfahren nach § 165 FamFG für gewöhnlich nicht in Betracht, weil dieses regelmäßig keine tatsächlichen oder rechtlichen Schwierigkeiten aufweist, welche gemäß § 78 Abs. 2 FamFG die Vertretung durch einen Rechtsanwalt erfordern (vgl. Senat, Beschluss vom 19.07.2012 - II-2 WF 88/12, FamRZ 2013, 565; Beschluss vom OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.03.2013 - 5 WF 52/13 , NJW-RR 2013, 962; OLG Oldenburg, Beschluss vom 22.12.2010 - 11 WF 325/10 , FamRZ 2011, 916; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08.07.2010 - 2 WF 77/10 , MDW 2011, 107; OLG Celle, Beschluss vom 15.02.2010 - 10 WF 59/10 , zit. nach juris; Engelhardt in Keidel, FamFG, 20. Aufl. 2020, § 165 Rn. 13).
  • OLG Köln, 09.01.2015 - 4 WF 160/14

    Beiordnung eines Rechtsanwalts für den Kindesvater im Rahmen eines

    Insoweit schließt sich der Senat der in der obergerichtlichen Rechtsprechung wohl allgemein vertretenen Meinung ( OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.03.2013 - 5 WF 52/13 - OLG Hamm, Beschluss vom 28.12.2011 - 8 WF 299/11 - OLG Oldenburg, Beschluss vom 22.12.2010 - 11 WF 325/10 - OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08.07.2010 - 2 WF 77/10 - OLG Celle, Beschluss vom 15.02.2010 - 10 WF 59/10 - jeweils zitiert nach juris ) an.
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