Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Buch 1 - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 110) |
Abschnitt 6 - Verfahrenskostenhilfe (§§ 76 - 79) |
(1) Ist eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt vorgeschrieben, wird dem Beteiligten ein zur Vertretung bereiter Rechtsanwalt seiner Wahl beigeordnet.
(2) Ist eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht vorgeschrieben, wird dem Beteiligten auf seinen Antrag ein zur Vertretung bereiter Rechtsanwalt seiner Wahl beigeordnet, wenn wegen der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage die Vertretung durch einen Rechtsanwalt erforderlich erscheint.
(3) Ein nicht in dem Bezirk des Verfahrensgerichts niedergelassener Rechtsanwalt kann nur beigeordnet werden, wenn hierdurch besondere Kosten nicht entstehen.
(4) Wenn besondere Umstände dies erfordern, kann dem Beteiligten auf seinen Antrag ein zur Vertretung bereiter Rechtsanwalt seiner Wahl zur Wahrnehmung eines Termins zur Beweisaufnahme vor dem ersuchten Richter oder zur Vermittlung des Verkehrs mit dem Verfahrensbevollmächtigten beigeordnet werden.
(5) Findet der Beteiligte keinen zur Vertretung bereiten Anwalt, ordnet der Vorsitzende ihm auf Antrag einen Rechtsanwalt bei.
Rechtsprechung zu § 78 FamFG
401 Entscheidungen zu § 78 FamFG in unserer Datenbank:
- BGH, 23.06.2010 - XII ZB 232/09
Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der bewilligten Verfahrenskostenhilfe in ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Düsseldorf, 10.12.2009 - 8 WF 211/09
Beiordnung eines Rechtsanwalts in selbständigen Sorge- und Umgangsrechtssachen
- OLG Düsseldorf, 10.12.2009 - 8 WF 211/09
- OLG Naumburg, 06.05.2019 - 2 Wx 43/18
Verfahrenskostenhilfe im Nachlassverfahren: Beiordnung eines Rechtsanwalts im ...
- OLG Frankfurt, 10.05.2022 - 6 WF 73/22
Keine Verfahrenskostenhilfe für Kind, wenn Voraussetzungen für Beiordnung von ...
- OLG Brandenburg, 09.07.2019 - 13 UF 121/19
§ 1666 BGB: Amtsgerichtliche Entscheidung bei Anrufung durch Jugendamt wegen ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Brandenburg, 10.07.2019 - 13 UF 121/19
Amtsgerichtliche Entscheidung bei Anrufung durch Jugendamt wegen Inobhutnahme ...
- OLG Brandenburg, 10.07.2019 - 13 UF 121/19
- OLG Bremen, 10.11.2016 - 4 WF 82/16
Beiordnung eines Rechtsanwalts im Verfahren auf Abänderung der Vormundsauswahl ...
- BGH, 27.01.2016 - XII ZB 639/14
Verfahrenskostenhilfe in Abstammungsverfahren: Rechtsanwaltsbeiordnung für den ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Karlsruhe, 29.10.2014 - 2 WF 172/14
Verfahrenskostenhilfe: Beiordnung eines Rechtsanwalts in einem ...
- OLG Karlsruhe, 29.10.2014 - 2 WF 172/14
- OLG Dresden, 24.01.2014 - 20 WF 15/14
Beiordnung eines Rechtsanwalts im Verfahren der geschlossenen Unterbringung eines ...
Querverweise
Auf § 78 FamFG verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Verfahren in Familiensachen
- Allgemeine Vorschriften
- § 113 (Anwendung von Vorschriften der Zivilprozessordnung)
- Grundbuchordnung (GBO)
- Übergangs- und Schlußbestimmungen
- § 150
- Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDGEG)
- § 3 (Gerichtliche Vertretung)