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Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
| Buch 1 - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 110) |
| Abschnitt 6 - Verfahrenskostenhilfe (§§ 76 - 79) |
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (https://dejure.org/gesetze/FamFG/__paste_norm__.html)
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Rechtsprechung zu § 79 FamFG
5 Entscheidungen zu § 79 FamFG in unserer Datenbank:
- BayObLG, 31.01.2024 - 101 VA 239/23
Verfahrenskostenhilfe - Entscheidung über Akteneinsichtsgesuch ist kein ...
- OLG Stuttgart, 18.02.2015 - 20 W 8/14
Spruchverfahren: Zulässigkeit und Anfechtbarkeit einer Zwischenentscheidung über ...
- OLG Karlsruhe, 12.12.2024 - 19 W 74/24
Festsetzung des Geschäftswerts für die Eintragung eines Eigentumswechsels im ...
- OLG Köln, 17.04.2012 - 4 UF 277/11
- KG, 29.08.2013 - 17 UF 85/13
Ehescheidung: Scheidung aus einem "schonenderen Tatbestand" als Berufungsgrund
Querverweise
Auf § 79 FamFG verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Verfahren in Familiensachen
- Allgemeine Vorschriften
- § 113 (Anwendung von Vorschriften der Zivilprozessordnung)