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   OLG Rostock, 06.01.2015 - 20 RR 108/14 - 1 Ss 117/14   

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https://dejure.org/2015,85
OLG Rostock, 06.01.2015 - 20 RR 108/14 - 1 Ss 117/14 (https://dejure.org/2015,85)
OLG Rostock, Entscheidung vom 06.01.2015 - 20 RR 108/14 - 1 Ss 117/14 (https://dejure.org/2015,85)
OLG Rostock, Entscheidung vom 06. Januar 2015 - 20 RR 108/14 - 1 Ss 117/14 (https://dejure.org/2015,85)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 52 Abs 1 Nr 3 StPO, § 74 Abs 1 S 1 StPO, § 81c Abs 3 StPO
    Ablehnung eines Sachverständigen im Strafverfahren: Besorgnis der Befangenheit wegen Verleitung eines zeugnisverweigerungsberechtigten und aussageunwilligen kindlichen Zeugen zur Teilnahme an einer aussagepsychologischen Untersuchung; spätere Einverständniserklärung des ...

  • RA Kotz

    Sachverständiger - Besorgnis der Befangenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 359
  • FamRZ 2015, 1145
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 22.01.1991 - 1 StR 624/90

    Belehrung durch den Sachverständigen

    Auszug aus OLG Rostock, 06.01.2015 - 20 RR 108/14
    Auch der verstandesunreife Zeuge entscheidet mithin autonom darüber, ob er aussagen will (BGH NJW 1979, 1722; 91, 2432).

    Dabei kommt erschwerend hinzu, dass die Sachverständige das Kind sogar selbst - wenn auch rechtlich unwirksam (vgl. BGH NJW 1991, 2432; NJW 1996, 206; NStZ 1997, 349) - vor Beginn der Untersuchung noch auf sein Recht hingewiesen hat, keine Angaben machen zu müssen, was belegt, dass der Gutachterin das Zeugnisverweigerungsrecht ihrer Probandin sehr wohl bewusst gewesen ist.

  • BayObLG, 08.02.1988 - BReg. 1a Z 7/88

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte bei türkischer

    Auszug aus OLG Rostock, 06.01.2015 - 20 RR 108/14
    Der nach § 1674 BGB ergangene Feststellungsbeschluss hat entgegen der Ansicht der Revision nicht lediglich deklaratorischen und damit rechtlich unverbindlichen Charakter, sondern ihm kommt aus Gründen der erforderlichen Rechtsklarheit und -sicherheit gestaltungs-ähnliche Wirkung zu und zwar auch dann, wenn die Feststellung sachlich unzutreffend sein sollte (BayObLG FamRZ 88, 867, Rdz. 23 in juris).
  • BGH, 01.11.1955 - 5 StR 329/55

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen - Ungünstige Beurteilung der

    Auszug aus OLG Rostock, 06.01.2015 - 20 RR 108/14
    Zu prüfen ist nur, ob das Tatgericht bei seiner Entscheidung über Rechtsfragen geirrt hat (BGHSt 8, 226, 233).
  • BGH, 08.03.1979 - 4 StR 634/78

    Verwertbarkeit der Bekundungen eines Ermittlungsrichters über den Inhalt der

    Auszug aus OLG Rostock, 06.01.2015 - 20 RR 108/14
    Auch der verstandesunreife Zeuge entscheidet mithin autonom darüber, ob er aussagen will (BGH NJW 1979, 1722; 91, 2432).
  • BGH, 06.06.1989 - 5 StR 99/89

    Vorhalt polizeilicher Aussagen bei berechtigter Zeugnisverweigerung

    Auszug aus OLG Rostock, 06.01.2015 - 20 RR 108/14
    Unzulässig ist es auch, die Motive des Zeugen für die Verweigerung des Zeugnisses auszuforschen (BGH NStZ 1989, 440).
  • BGH, 15.11.1994 - 1 StR 461/94

    Einwilligungsberechtigter Personenkreis beim Untersuchungsverweigerungsrecht

    Auszug aus OLG Rostock, 06.01.2015 - 20 RR 108/14
    Während die Weigerung eines - wie hier vom Gericht festgestellt (UA S. 6) - verstandesunreifen Kindes, sich überhaupt explorieren zu lassen, durch die Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters überstimmt werden kann (§ 81c Abs. 3 Satz 2 StPO), weil insoweit gerade nicht auf § 52 Abs. 2 Satz 1 StPO verwiesen wird (BGHSt 40, 336, Rdz. 13 in juris), gilt dies für das Aussageverweigerungsrecht eines solchen Zeugen nicht.
  • BGH, 23.08.1995 - 3 StR 163/95

    Information des Angeklagten - Einzelheiten der Anklage - Tochter des Angeklagten

    Auszug aus OLG Rostock, 06.01.2015 - 20 RR 108/14
    Dabei kommt erschwerend hinzu, dass die Sachverständige das Kind sogar selbst - wenn auch rechtlich unwirksam (vgl. BGH NJW 1991, 2432; NJW 1996, 206; NStZ 1997, 349) - vor Beginn der Untersuchung noch auf sein Recht hingewiesen hat, keine Angaben machen zu müssen, was belegt, dass der Gutachterin das Zeugnisverweigerungsrecht ihrer Probandin sehr wohl bewusst gewesen ist.
  • BGH, 04.12.1996 - 2 StR 430/96
    Auszug aus OLG Rostock, 06.01.2015 - 20 RR 108/14
    Dabei kommt erschwerend hinzu, dass die Sachverständige das Kind sogar selbst - wenn auch rechtlich unwirksam (vgl. BGH NJW 1991, 2432; NJW 1996, 206; NStZ 1997, 349) - vor Beginn der Untersuchung noch auf sein Recht hingewiesen hat, keine Angaben machen zu müssen, was belegt, dass der Gutachterin das Zeugnisverweigerungsrecht ihrer Probandin sehr wohl bewusst gewesen ist.
  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 189/99

    Verzicht auf Verwertungsverbot nach § 252 StPO

    Auszug aus OLG Rostock, 06.01.2015 - 20 RR 108/14
    Die eventuelle Zustimmung des gesetzlichen Vertreters zur Verwertung dieser Angaben kann zwar noch den Belehrungsmangel heilen (BGHSt 45, 203, Rdz. 24 in juris m.w.N.).
  • BGH, 18.03.2010 - 3 StR 426/09

    Verfahrenshindernis (Unschuldsvermutung)

    Auszug aus OLG Rostock, 06.01.2015 - 20 RR 108/14
    Die erfolgreiche Ablehnung der Sachverständigen wegen der Besorgnis der Befangenheit hindert grundsätzlich nicht, diese über die von ihr im Rahmen der Exploration erhobenen Zusatztatsachen, mithin über das, was das Kind ihr vom angeklagten Geschehen geschildert hat, als Zeugin zu vernehmen (BGH, Beschluss vom 18. März 2010 - 3 StR 426/09 -, juris).
  • BGH, 06.04.2011 - 2 StR 73/11

    Strafverfahren: Sachverständigenablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

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