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   OLG Rostock, 10.02.2021 - 2 W 2/21   

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https://dejure.org/2021,5070
OLG Rostock, 10.02.2021 - 2 W 2/21 (https://dejure.org/2021,5070)
OLG Rostock, Entscheidung vom 10.02.2021 - 2 W 2/21 (https://dejure.org/2021,5070)
OLG Rostock, Entscheidung vom 10. Februar 2021 - 2 W 2/21 (https://dejure.org/2021,5070)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Versand eines Newsletters als Verstoß gegen eine titulierte Unterlassungspflicht; Beschwerde gegen die Verhängung eines Ordnungsgeldes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2021, 546
  • MMR 2021, 828
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.09.2016 - I ZB 34/15

    Unlauterer Wettbewerb: Handlungspflichten eines Unterlassungsschuldners zur

    Auszug aus OLG Rostock, 10.02.2021 - 2 W 2/21
    Im letztgenannten Fall wäre der Titel zwar inhaltlich rechtswidrig; das aber spielt - wenn nicht ausnahmsweise ein Nichtigkeitsgrund vorliegt - keine Rolle, solange der Titel nicht in einem Rechtsmittelverfahren aufgehoben worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 29.09.2016 - I ZB 34/15, WM 2017, 145 [Juris; Tz. 23]).

    a) Dabei kann offenbleiben, ob die von der Beklagten herangezogene Rechtsfigur der Kerngleichheit überhaupt eine Rolle spielt, wenn es - wie vorliegend - nicht um eine in ihrem methodischen Ansatz titelerweiternde Erfassung von Schutzrechten bzw. Verletzungsformen geht, die vom Wortlaut des Titels nicht unmittelbar gedeckt sind (vgl. BGH, Beschluss vom 03.04.2014 - I ZB 42/11, NJW 2014, 2870 = WRP 2014, 719 [Juris; Tz. 11 f.]; BGH, Beschluss vom 29.09.2016 - I ZB 34/15, WM 2017, 145 [Juris; Tz. 35]; MüKoZPO/Gruber, 05. Aufl. 2016, § 890 Rn. 10; Zöller/Seibel, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 890 Rn. 4; Saenger/Kießling, ZPO, 08. Aufl. 2019, § 890 Rn. 9), sondern um die Ahndung eines Verstoßes, der vom Wortlaut des Unterlassungstenors zwangslos umfasst ist.

  • OLG Koblenz, 14.08.2019 - 9 U 825/19

    Wettbewerbswidriger Verstoß gegen § 19 TabakerzG durch Werbung für E-Zigaretten

    Auszug aus OLG Rostock, 10.02.2021 - 2 W 2/21
    Das Landgericht hat in dem Versand des Newsletters bzw. in der Eröffnung der Möglichkeit, den Newsletter zu beziehen (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 14.08.2019 - 9 U 825/19, WRP 2019, 1503 = GRUR-RR 2020, 165 [Juris; Tz. 28]), zurecht einen Verstoß gegen die titulierte Unterlassungspflicht gesehen.
  • OLG Karlsruhe, 18.10.2007 - 19 U 184/06

    Tabakwerbung im Online-Shop

    Auszug aus OLG Rostock, 10.02.2021 - 2 W 2/21
    Von daher muss der Senat hier zu der obergerichtlich offenbar nicht unumstrittenen Frage, ob die Herausgabe eines E-Mail-Newsletters durch den Shopbetreiber von § 19 Abs. 3 TabakerzG umfasst ist (bejahend OLG Koblenz, a.a.O., Tz. 26 ff.; verneinend OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.10.2007 - 19 U 184/06, NJW-RR 2008, 728 = GRUR-RR 2008, 66 [Juris; Tz. 42]), nicht Stellung beziehen.
  • BGH, 03.04.2014 - I ZB 42/11

    Reichweite des Unterlassungsgebots - Zwangsvollstreckung wegen Zuwiderhandlung

    Auszug aus OLG Rostock, 10.02.2021 - 2 W 2/21
    a) Dabei kann offenbleiben, ob die von der Beklagten herangezogene Rechtsfigur der Kerngleichheit überhaupt eine Rolle spielt, wenn es - wie vorliegend - nicht um eine in ihrem methodischen Ansatz titelerweiternde Erfassung von Schutzrechten bzw. Verletzungsformen geht, die vom Wortlaut des Titels nicht unmittelbar gedeckt sind (vgl. BGH, Beschluss vom 03.04.2014 - I ZB 42/11, NJW 2014, 2870 = WRP 2014, 719 [Juris; Tz. 11 f.]; BGH, Beschluss vom 29.09.2016 - I ZB 34/15, WM 2017, 145 [Juris; Tz. 35]; MüKoZPO/Gruber, 05. Aufl. 2016, § 890 Rn. 10; Zöller/Seibel, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 890 Rn. 4; Saenger/Kießling, ZPO, 08. Aufl. 2019, § 890 Rn. 9), sondern um die Ahndung eines Verstoßes, der vom Wortlaut des Unterlassungstenors zwangslos umfasst ist.
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