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   OLG Rostock, 13.10.2023 - 4 U 186/21   

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OLG Rostock, 13.10.2023 - 4 U 186/21 (https://dejure.org/2023,27979)
OLG Rostock, Entscheidung vom 13.10.2023 - 4 U 186/21 (https://dejure.org/2023,27979)
OLG Rostock, Entscheidung vom 13. Oktober 2023 - 4 U 186/21 (https://dejure.org/2023,27979)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Betrug mit fingierten Verordnungen gegenüber Krankenkassen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Betrug eines Mitarbeiters zu Lasten der Krankenkassen begründet keinen Vermögensschadens bei Apotheker - Keine deliktischen Ansprüche des Apothekers gegen Mitarbeiter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2024, 439
  • MDR 2023, 1519
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 26.08.2021 - III ZR 189/19

    Wird ein deliktischer Schadensersatzanspruch auf eine rechtskräftige

    Auszug aus OLG Rostock, 13.10.2023 - 4 U 186/21
    Nach einem Geständnis im Strafverfahren trifft den Anspruchsgegner eine gesteigerte Erwiderungslast, in deren Rahmen er konkrete Umstände für die von ihm behauptete Unwahrheit seines im Strafverfahren abgelegten Geständnisses darlegen muss (Anschluss an: BGH, Urteil vom 26. August 2021 - III ZR 189/19, juris).(Rn.74).

    Wird ein deliktischer Schadensersatzanspruch auf eine rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung wegen Betruges gestützt, trifft den Anspruchsgegner eine gesteigerte Erwiderungslast, in deren Rahmen er konkrete Umstände für die von ihm behauptete Unwahrheit seines im Strafverfahren abgelegten Geständnisses darlegen muss (vgl. BGH, Urteil vom 26. August 2021 - III ZR 189/19 -, juris Rn. 12).

  • BGH, 22.12.2011 - VII ZR 7/11

    Gewährleistung beim Pferdekauf: Schadensersatzhaftung von Tierarzt und Verkäufer

    Auszug aus OLG Rostock, 13.10.2023 - 4 U 186/21
    Im Zweifel kommt einem Vergleich mit einem von mehreren Gesamtschuldnern grundsätzlich keine Gesamtwirkung zu (vgl. BGH, Urteil vom 22. Dezember 2011 - VII ZR 7/11 -, juris Rn. 21 m.w.N.).
  • BGH, 11.11.2003 - VI ZR 13/03

    Haftung des nicht auf der gemeinsamen Betriebsstätte tätigen Unternehmers für

    Auszug aus OLG Rostock, 13.10.2023 - 4 U 186/21
    Dies beruht auf dem Grundgedanken, dass in den Fällen, in denen auf der einen Seite nur eine Gefährdungshaftung oder eine Haftung aus vermutetem Verschulden, auf der anderen Seite jedoch erwiesenes Verschulden vorliegt, im Innenverhältnis derjenige den ganzen Schaden tragen soll, der nachweislich schuldhaft gehandelt hat (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 2003 - VI ZR 13/03 -, juris Rn. 17; Grüneberg/Sprau, a.a.O., § 840 Rn. 10).
  • BSG, 17.03.2005 - B 3 KR 2/05 R

    Apotheke - keine Importmöglichkeit für Arzneimittel mit ruhender Zulassung im

    Auszug aus OLG Rostock, 13.10.2023 - 4 U 186/21
    Die jeweilige Retaxierung stellt dem Erklärungswert nach lediglich eine Aufrechnung dar, nicht aber eine hoheitliche Regelung (vgl. BSG, Urteil vom 17. März 2005 - B 3 KR 2/05 R -, juris Rn. 14).
  • BSG, 22.07.2004 - B 3 KR 21/03 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Vergütung - Arzneimittelversuch -

    Auszug aus OLG Rostock, 13.10.2023 - 4 U 186/21
    Für Rückzahlungsansprüche der Krankenkassen gegen Apotheker aus rechtsgrundlos erfolgten Vergütungszahlungen ist der aus den allgemeinen Grundsätzen des öffentlichen Rechts hergeleitete öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch einschlägig, der sich in weitgehender Analogie zu den §§ 812 BGB entwickelt hat (vgl. BSG, Urteil vom 22. Juli 2004 - B 3 KR 21/03 R -, juris Rn. 16).
  • BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 13/08 R

    Vergütung von Arzneimitteln nach Abgabe auf Grund verfälschter ärztlicher

    Auszug aus OLG Rostock, 13.10.2023 - 4 U 186/21
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts begründet § 129 SGB V im Zusammenspiel mit den konkretisierenden vertraglichen Vereinbarungen eine öffentlich-rechtliche Leistungsberechtigung und -verpflichtung für die Apotheken zur Abgabe vertragsärztlich verordneter Arzneimittel an die Versicherten (vgl. BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 3 KR 13/08 R -, juris).
  • BSG, 13.11.2012 - B 1 KR 27/11 R

    Krankenversicherung - Träger der Landesschiedsstelle für Verträge über

    Auszug aus OLG Rostock, 13.10.2023 - 4 U 186/21
    Dass für das Land Mecklenburg-Vorpommern keine entsprechende vertragliche Ausschlussfrist für Retaxierungen von 12 Monaten gilt, die in Arzneilieferverträgen nach § 129 SGB V zulässig vereinbart werden können (vgl. BSG, Urteil vom 13. November 2012 - B 1 KR 27/11 R -, Rn. 36), hat der Kläger nicht behauptet, obwohl - jedenfalls im Hinblick auf den vom Beklagten zu 3) erhobenen Einwand der Ausschlussfrist von 12 Monaten - ein entsprechender Vortrag zur schlüssigen Darlegung eines begründeten Feststellungsanspruchs erforderlich gewesen wäre.
  • BGH, 06.12.2022 - VI ZR 284/19

    Geburtsschadensfall: Ansprüche auf Gesamtschuldnerausgleich; Beweislastumkehr

    Auszug aus OLG Rostock, 13.10.2023 - 4 U 186/21
    Entsprechend dem Rechtsgedanken dieser Norm bestimmt sich bei einer Haftung auf Schadensersatz das Innenverhältnis der Gesamtschuldner regelmäßig danach, inwieweit die einzelnen Gesamtschuldner zur Verursachung der für die Haftung maßgeblichen Umstände beigetragen haben und in welchem Maß sie ein Verschulden trifft (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 2022 - VI ZR 284/19 -, juris Rn. 23 m.w.N.).
  • BSG, 03.08.2006 - B 3 KR 6/06 R

    Krankenversicherung - Rückzahlungsanspruch gegenüber Apotheker bei

    Auszug aus OLG Rostock, 13.10.2023 - 4 U 186/21
    Dies entspricht auch dem zwischen dem Verband der Angestellten-Krankenkassen eV (VE) und dem Arbeiter-Ersatzkassen-Verband eV (AEV) einerseits und dem - für die Landesapothekerverbände handelnden - Deutschen Apothekerverband eV (DAV) andererseits abgeschlossenen, bundesweit geltenden Arzneilieferungsvertrag (ALV) vom 4. Mai 1995 (i.d.F. vom 1. Januar 1999) (vgl. BSG, Urteil vom 3. August 2006 - B 3 KR 6/06 -, juris Rn. 13).
  • BGH, 12.06.1997 - I ZR 36/95

    "Restaurantführer"; Verantwortlichkeit des Verlegers eines Restaurantführers für

    Auszug aus OLG Rostock, 13.10.2023 - 4 U 186/21
    Zu Recht ist das Landgericht davon ausgegangen, dass ein vorsätzlich verbotswidriges und kriminelles Handeln ein Handeln in Ausführung der Verrichtung nicht ausschließt und dass der Geschäftsherr auch für vorsätzliche unerlaubte Handlungen seiner Gehilfen einzustehen hat, wenn diese noch im engen objektiven Zusammenhang mit den zugewiesenen Verrichtungen stehen, insbesondere dann, wenn die Gehilfen gerade die übertragenen Pflichten verletzen (vgl. BGH, Urteil vom 12.06.1997 - I ZR 36/95, juris Rn. 31; Grüneberg/Sprau, a.a.O., Rn. 9).
  • BGH, 12.04.2016 - VI ZR 158/14

    Aktivlegitimation und Passivlegitimation im Prozess der Agentur für Arbeit zur

  • BGH, 23.01.1990 - VI ZR 209/89

    Treppensturz - § 823 Abs. 1 BGB, Verkehrssicherungspflicht, § 426 BGB, gestörte

  • BGH, 20.02.1979 - VI ZR 189/78

    Einlösung eines Wechsels - Schadensersatz wegen falscher Auskünfte einer

  • BGH, 18.09.2018 - VI ZB 26/17

    Bestimmung des Werts der Beschwer des Klägers im Fall einer einseitigen

  • OLG Hamm, 07.01.2010 - 6 U 157/09

    Haftung mehrerer Gesamtschuldner nach Quoten

  • SG Schwerin, 14.06.2023 - S 6 KA 15/20

    Vertragsärztliche Versorgung - Haftung des Vertragsarztes für das deliktische

  • BGH, 04.02.1964 - VI ZR 25/63

    Haftung wegen Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb bei

  • BGH, 29.06.2005 - 4 StR 559/04

    Betrug (tatbestandliche Vermögensverfügung bei einem durch Täuschung erreichten

  • BGH, 14.04.2011 - 2 StR 616/10

    Schadensfeststellung beim Betrug bei betrügerischer Kapitalerhöhung

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