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OLG Rostock, 19.04.2004 - 7 U 206/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen eine Streitwertfestsetzung; Bestimmung des Streitwertes im Berufungsverfahren
- Judicialis
GKG § 14 Abs. 1 Satz 1; ; GKG § 14 Abs. 1 Satz 2; ; GKG § 25 Abs. 2 Satz 3; ; GKG § 25 Abs. 3 Satz 2; ; ZPO § 519 Abs. 3 Nr. 1; ; ZPO § 520 Abs. 3 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ermittlung des Streitwertes für das Berufungsverfahren gem. § 14 Abs. 1 Satz 2 GKG ).
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Karlsruhe, 18.12.1981 - 16 UF 185/81
Auszug aus OLG Rostock, 19.04.2004 - 7 U 206/03
Fehlt es an einer Berufungsbegründung (und damit an Berufungsanträgen), ist allein auf die tatsächliche, materielle Beschwer des Berufungsklägers durch das angegriffene Urteil abzustellen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GKG), ohne dass der Berufungskläger die Möglichkeit hätte, in anderer Weise eine beachtliche Berufungsbeschränkung zu erklären oder herbeizuführen (vgl. OLG Köln, MDR 1984, 766; OLG Karlsruhe MDR 1982, 417). - OLG Köln, 25.04.1984 - 2 U 13/84
Auszug aus OLG Rostock, 19.04.2004 - 7 U 206/03
Fehlt es an einer Berufungsbegründung (und damit an Berufungsanträgen), ist allein auf die tatsächliche, materielle Beschwer des Berufungsklägers durch das angegriffene Urteil abzustellen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GKG), ohne dass der Berufungskläger die Möglichkeit hätte, in anderer Weise eine beachtliche Berufungsbeschränkung zu erklären oder herbeizuführen (vgl. OLG Köln, MDR 1984, 766; OLG Karlsruhe MDR 1982, 417).
- OLG Frankfurt, 08.08.2008 - 24 U 80/08
Gebühr des Rechtsanwalts: Gebührenstreitwert einer ohne Begründung eingereichten …
dd) Das OLG Rostock ist dem OLG Karlsruhe noch mit Beschluss vom 19.4.04 (OLGR 2005, 17ff.) gefolgt; ebenso äußern sich Schneider/Herget, "Streitwertkommentar", 12., 2007, Rn 4536, sowie Stein/Jonas, 22. Aufl. 2003, Stichwort "Gebührenstreitwert in der Rechtsmittelinstanz" - alle nennen als Beleg allein die dargestellte Entscheidung des OLG Karlsruhe.