Rechtsprechung
   OLG Rostock, 28.11.2013 - 3 W 162/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,43324
OLG Rostock, 28.11.2013 - 3 W 162/13 (https://dejure.org/2013,43324)
OLG Rostock, Entscheidung vom 28.11.2013 - 3 W 162/13 (https://dejure.org/2013,43324)
OLG Rostock, Entscheidung vom 28. November 2013 - 3 W 162/13 (https://dejure.org/2013,43324)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,43324) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 58 FamFG, §§ 58 ff FamFG, § 65 Abs 3 FamFG, § 68 Abs 1 S 1 FamFG, § 572 Abs 1 ZPO
    FamFG-Beschwerdeverfahren: Berücksichtigung neuen Vorbringens durch das erstinstanzliche Gericht im Rahmen der Abhilfeprüfung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Berücksichtigung neuen Vorbringens in der Beschwerdeinstanz im familiengerichtlichen Verfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fam FG § 65 Abs. 3; Fam FG § 68 Abs. 1 S. 1
    Berücksichtigung neuen Vorbringens in der Beschwerdeinstanz im familiengerichtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 1047
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Zweibrücken, 28.05.2010 - 3 W 61/10
    Auszug aus OLG Rostock, 28.11.2013 - 3 W 162/13
    Dies ist weder auf Umstände beschränkt, die der Beschwerdeführer vorträgt noch auf das Verfahren beim Beschwerdegericht (vgl. Senatsbeschl. v. 15.07.2010, 3 W 61/10).

    Werden entsprechende erhebliche Umstände bereits mit der Beschwerdeschrift vorgebracht oder erhält das erstinstanzliche Gericht im Zuge des Abhilfeverfahrens auf sonstige Art und Weise anderweitige, neue Erkenntnisse, so hat es sich vielmehr damit im Rahmen der Abhilfeprüfung auseinanderzusetzen (vgl. z.B. Keidel/Sternal, FamFG, 17. Aufl., § 65 Rn. 13; Senatsbeschl. v. 09.10.2013, 3 W 15/13; vom 15.07.2010, 3 W 61/10).

  • OLG Hamburg, 20.02.2013 - 3 W 15/13
    Auszug aus OLG Rostock, 28.11.2013 - 3 W 162/13
    Werden entsprechende erhebliche Umstände bereits mit der Beschwerdeschrift vorgebracht oder erhält das erstinstanzliche Gericht im Zuge des Abhilfeverfahrens auf sonstige Art und Weise anderweitige, neue Erkenntnisse, so hat es sich vielmehr damit im Rahmen der Abhilfeprüfung auseinanderzusetzen (vgl. z.B. Keidel/Sternal, FamFG, 17. Aufl., § 65 Rn. 13; Senatsbeschl. v. 09.10.2013, 3 W 15/13; vom 15.07.2010, 3 W 61/10).
  • OLG Frankfurt, 20.11.2009 - 11 W 59/09

    Anforderungen an die Abhilfeprüfung bei Kostenbeschwerde

    Auszug aus OLG Rostock, 28.11.2013 - 3 W 162/13
    Insbesondere neues Vorbringen, das in der Beschwerdeschrift enthalten ist, muss berücksichtigt werden (vgl. nur OLG Frankfurt, Beschl. v. 20.11.2009, 11 W 59/09, MDR 2010, 344 m. w. N.; im Übrigen ständ. Rspr. des Senats).
  • OLG Dresden, 25.11.2009 - 3 U 1317/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Anbringung

    Auszug aus OLG Rostock, 28.11.2013 - 3 W 162/13
    Insbesondere neues Vorbringen, das in der Beschwerdeschrift enthalten ist, muss berücksichtigt werden (vgl. nur OLG Frankfurt, Beschl. v. 20.11.2009, 11 W 59/09, MDR 2010, 344 m. w. N.; im Übrigen ständ. Rspr. des Senats).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht