Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 05.02.2003 - 9 UF 104/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Herabsetzung des erstinstanzlich zuerkannten Trennungsunterhalts; Zugrundelegung eines zeitnahen Mehrjahresdurchschnitts für die Ermittlung des Einkommens von Freiberuflern; Unzumutbarkeit der Fortdauer der Unterhaltsbelastung auf Grund des Verhältnisses des ...
- Judicialis
BGB § 1361; ; BGB § 1361 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 1361 Abs. 2; ; BGB § 1579; ; BGB § 1579 Nr. 7
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Begrenzung des Trennungsunterhalts: Ausschluss bzw. Herabsetzung des Unterhalts bei verfestigter Beziehung zu einem neuen Partner und Betreuung eines 10jährigen Kindes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG St. Wendel, 16.05.2001 - 16 F 281/99
- OLG Saarbrücken, 05.02.2003 - 9 UF 104/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 13.06.2001 - XII ZR 343/99
Neue Grundsätze zur Berechnung des nachehehlichen Unterhalts
Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.02.2003 - 9 UF 104/01
Die ihr danach fiktiv zuzurechnenden Erwerbseinkünfte von 630 DM monatlich sind als Surrogat des wirtschaftlichen Wertes der bisherigen Familienarbeit der Klägerin nach der Differenzmethode in die Unterhaltsberechnung einzustellen (vgl. grundlegend hierzu: BGH, FamRZ 2001, 986, 991), also als die ehelichen Lebensverhältnisse prägend zu behandeln. - BGH, 12.03.1997 - XII ZR 153/95
Befristung eines Anspruchs auf Betreuungsunterhalt
Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.02.2003 - 9 UF 104/01
Die Beziehung der Klägerin zu dem Zeugen S. hat sich seit Januar 2001 derart verfestigt, dass ab diesem Zeitpunkt von einer festen sozialen Verbindung auszugehen ist (vgl. BGH, FamRZ 1997, 671, 672). - BGH, 21.12.1988 - IVb ZR 18/88
Alte Alimente auch bei neuer Liebe
Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.02.2003 - 9 UF 104/01
Nach den Grundsätzen, die der Bundesgerichtshof für einen Ausschluss, eine Herabsetzung oder eine zeitliche Begrenzung des Unterhaltsanspruchs nach § 1579 Nr. 7 BGB aufgestellt hat (vgl. BGH, FamRZ 1995, 540 ff; FamRZ 1989, 487 ff, jeweils m. w. N.), können dessen Voraussetzungen auch erfüllt sein, wenn das von dem Unterhaltsberechtigten zu einem neuen Partner auf Dauer angelegte Verhältnis zu einem solchen Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit führt, dass die Fortdauer der Unterhaltsbelastung und des damit verbundenen Eingriffs in seine Handlungsfreiheit und Lebensgestaltung für den Unterhaltsverpflichteten unzumutbar wird (vgl. BGH, FamRZ 1995, 540, 543; FamRZ 1989, 487, 490).
- BGH, 25.05.1994 - XII ZR 17/93
Ehegattenunterhaltsanspruch - Vermögensanlage - Kürzung des Unterhaltsanspruchs - …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.02.2003 - 9 UF 104/01
Nach den Grundsätzen, die der Bundesgerichtshof für einen Ausschluss, eine Herabsetzung oder eine zeitliche Begrenzung des Unterhaltsanspruchs nach § 1579 Nr. 7 BGB aufgestellt hat (vgl. BGH, FamRZ 1995, 540 ff; FamRZ 1989, 487 ff, jeweils m. w. N.), können dessen Voraussetzungen auch erfüllt sein, wenn das von dem Unterhaltsberechtigten zu einem neuen Partner auf Dauer angelegte Verhältnis zu einem solchen Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit führt, dass die Fortdauer der Unterhaltsbelastung und des damit verbundenen Eingriffs in seine Handlungsfreiheit und Lebensgestaltung für den Unterhaltsverpflichteten unzumutbar wird (vgl. BGH, FamRZ 1995, 540, 543; FamRZ 1989, 487, 490). - BGH, 11.07.1984 - IVb ZR 22/83
Unbilligkeit des Unterhaltsanspruchs bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft des …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.02.2003 - 9 UF 104/01
Ein gemeinsamer Haushalt ist hierfür keine notwendige Voraussetzung (vgl. BGH, FamRZ 1984, 986, 987; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 1474), weshalb es nicht darauf ankommt, ob die Klägerin (auch) im Zeitraum von Juli 1999 bis April 2000 ihren Lebensmittelpunkt im Hausanwesen des Zeugen S. hatte. - OLG Hamm, 20.05.1996 - 4 UF 455/95
Versagung des Unterhaltsanspruchs wegen Bestehens einer nichtehelichen …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.02.2003 - 9 UF 104/01
Ein gemeinsamer Haushalt ist hierfür keine notwendige Voraussetzung (vgl. BGH, FamRZ 1984, 986, 987; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 1474), weshalb es nicht darauf ankommt, ob die Klägerin (auch) im Zeitraum von Juli 1999 bis April 2000 ihren Lebensmittelpunkt im Hausanwesen des Zeugen S. hatte. - BGH, 05.04.2000 - XII ZR 96/98
Berücksichtigung des Wohnvorteils bei der Bemessung nachehelichen Unterhalts
Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.02.2003 - 9 UF 104/01
Hiervon sind - jedenfalls zur Ermittlung des eheangemessenen Bedarfs der Klägerin und für den hier in Rede stehenden Trennungsunterhalt - neben dem vom Familiengericht unbeanstandet berücksichtigten Positionen (Kreditzinsen, Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Grundbesitzerverein) unter den hier gegebenen Umständen auch die vom Beklagten auf die zur Finanzierung der Hausanwesen geschlossenen Darlehensverträge geleisteten eheprägenden Tilgungsbeträge in Abzug zu bringen (vgl. hierzu: BGH, FamRZ 2000, 950, 952;… Eschenbruch, Der Unterhaltsprozess, 2. Aufl., Rz. 1218;… Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 8. Aufl., Rz. 778;… a. A:. Wendl/Gerhardt, a. a. O., § 1 Rz. 201). - BGH, 20.11.1996 - XII ZR 70/95
Berücksichtigung fiktiver Einkünfte; Abänderung rechtskräftiger Urteile von …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.02.2003 - 9 UF 104/01
Diese - steuerrechtlich zulässigen - Abschreibungen für Gebäudeabnutzungen berühren nämlich das unterhaltsrechtlich maßgebliche Einkommen nicht, da die Abnutzung des Hauses regelmäßig durch die Wertsteigerung der Immobilie ausgeglichen wird (BGH, FamRZ 1997, 281, 283, Urteil des 6. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 7. September 2000 - 6 UF 65/99 -, m. w. N.).