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   OLG Saarbrücken, 05.04.2011 - 9 UF 138/10   

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https://dejure.org/2011,25321
OLG Saarbrücken, 05.04.2011 - 9 UF 138/10 (https://dejure.org/2011,25321)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 05.04.2011 - 9 UF 138/10 (https://dejure.org/2011,25321)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 05. April 2011 - 9 UF 138/10 (https://dejure.org/2011,25321)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewertungsstichtag für die interne Teilung einer aufgeschobenen Rente in der privaten Altersversorgung; Möglichkeit einer Korrektur des "Ausgleichszeitpunktes" nach den untergesetzlichen Versorgungsträgerbestimmungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VersAusglG § 10 Abs. 1
    Bewertungsstichtag für die interne Teilung einer aufgeschobenen Rente in der privaten Altersversorgung; Korrektur des "Ausgleichszeitpunktes" nach den untergesetzlichen Versorgungsträgerbestimmungen; Pauschalabzug von Teilungskosten

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1593
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.01.2011 - XII ZB 504/10

    Interne Teilung nach Versorgungsausgleichsgesetz: Angabe der Fassung oder des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.04.2011 - 9 UF 138/10
    Die Beschwerde, mit welcher dem Senat die Entscheidung betreffend den Ausgleich des bei der Beschwerdeführerin bestehenden Anrechts des Ehemannes - insoweit allerdings umfassend - zur Prüfung angefallen ist (BGH, Beschluss vom 26. Januar 2011 - XII ZB 504/10 - 6. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts, Beschluss vom 9. März 2011 - 6 UF 146/10), unterliegt in verfahrensrechtlicher Hinsicht keinen Bedenken (§§ 58 ff, 228 FamFG).

    Die interne Teilung erfolgt nach § 10 Abs. 1 VersAusglG durch richterlichen Gestaltungsakt und bezogen auf das Ende der Ehezeit als Bewertungsstichtag; mit Wirksamkeit der Entscheidung geht der übertragene Teil des Anrechts in Höhe des auf den Stichtag bezogenen Ausgleichswerts unmittelbar auf die ausgleichsberechtigte Person über (BGH, MDR 2011, 296, unter Verweis auf BT-Drucks. 16/10144 S. 54; Schwab/Hahne/Holzwarth, Handbuch des Scheidungsrechts, 6. Aufl., Teil VI, Rz. 280).

  • OLG Brandenburg, 02.03.2020 - 9 UF 8/20

    Beschwerde in einer Versorgungsausgleichssache

    So findet seit 2010 die Umrechnung des zu begründenden Betrages allein in Entgeltpunkte und nicht mehr in Entgeltpunkte/Ost statt (vgl. näher Senat FamRZ 2012, 1646; OLG Rostock FamRZ 2011, 1593; OLG Dresden FamRZ 2011, 813; Götsche/Rehbein/Breuers, Versorgungsausgleichsrecht, 3. Aufl. 2018, § 16 Rn. 19).
  • OLG Schleswig, 10.09.2012 - 10 UF 314/11

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich arbeitsrechtlicher

    Die Grenze des § 18 Abs. 3 VersAusglG bezieht sich nur auf jedes einzelne Anrecht, so dass ein Ausschluss mehrerer Anrechte auch dann möglich ist, wenn die Summe der zum Nachteil eines Ehegatten ausgeschlossenen Ausgleichswerte die Bagatellgrenze übersteigt (so OLG Stuttgart, FamRZ 2011, S. 1593; KG, NJW-RR 2011, S. 1372 ; OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.06.2012, Az. 2 UF 144/12, Quelle: [...]; a.A.: Hauß, FPR 2009, S. 214; OLG Düsseldorf, FamFR 2011, S. 225; Breuers in jurisPK- BGB , 5. Auflage 2010, § 18 VersAusglG Rn. 47).
  • OLG Rostock, 15.11.2011 - 10 UF 214/10

    Versorgungsausgleich: Gesamtwert der ausgenommenen Anrechte unter der

    Insoweit kann dahinstehen, ob § 18 Abs. 3 VersAusglG auch für die Summe aller vom Ausschluss erfassten Ausgleichswerte Anwendung findet (zum Meinungsstand vgl.: OLG Stuttgart, FamRZ 2011, 1593 - 1595; MünchKomm/Gräper, BGB, 5. Aufl., § 18 VersAusglG Rn. 10 m.w.N.).
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