Versorgungsausgleichsgesetz
Teil 1 - Der Versorgungsausgleich (§§ 1 - 38) |
Kapitel 2 - Ausgleich (§§ 6 - 27) |
Abschnitt 2 - Wertausgleich bei der Scheidung (§§ 9 - 19) |
Unterabschnitt 2 - Interne Teilung (§§ 10 - 13) |
(1) Das Familiengericht überträgt für die ausgleichsberechtigte Person zulasten des Anrechts der ausgleichspflichtigen Person ein Anrecht in Höhe des Ausgleichswerts bei dem Versorgungsträger, bei dem das Anrecht der ausgleichspflichtigen Person besteht (interne Teilung).
(2) 1Sofern nach der internen Teilung durch das Familiengericht für beide Ehegatten Anrechte gleicher Art bei demselben Versorgungsträger auszugleichen sind, vollzieht dieser den Ausgleich nur in Höhe des Wertunterschieds nach Verrechnung. 2Satz 1 gilt entsprechend, wenn verschiedene Versorgungsträger zuständig sind und Vereinbarungen zwischen ihnen eine Verrechnung vorsehen.
(3) Maßgeblich sind die Regelungen über das auszugleichende und das zu übertragende Anrecht.
Rechtsprechung zu § 10 VersAusglG
695 Entscheidungen zu § 10 VersAusglG in unserer Datenbank:
- OLG Frankfurt, 22.08.2019 - 4 UF 86/17
Versorgungsausgleich: Zu übertragendes Anrecht nach § 10 Abs. 1 VersAusglG kein ...
- OLG Hamm, 23.02.2023 - 13 UF 144/22
Geringe Wertdifferenz, gesetzliche Rentenversicherung, wirtschaftliche ...
- BGH, 29.04.2020 - IV ZR 75/19
Bestehen eines Anspruchs auf Ausstellung geänderter Versicherungsscheine im ...
- BGH, 11.01.2023 - XII ZB 433/19
Teilrechtskraft beim Versorgungsausgleich
- BGH, 26.01.2011 - XII ZB 504/10
Interne Teilung nach Versorgungsausgleichsgesetz: Angabe der Fassung oder des ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Celle, 13.09.2010 - 10 UF 198/10
Versorgungsausgleich: Angabe der Versorgungsregelung im Tenor bei interner ...
- OLG Celle, 13.09.2010 - 10 UF 198/10
- OLG Frankfurt, 02.02.2023 - 1 UF 78/22
Grundrente kein Anrecht im Sinne von § 2 Abs. 2 VersAusglG
- BGH, 16.12.2020 - XII ZR 28/20
Ausgleich der gepfändeten und zur Einziehung überwiesenen Versorgungsanrechte im ...
Zum selben Verfahren:
- LG Wiesbaden, 11.03.2020 - 5 S 9/19
Schadensersatz gegen Drittschuldner wegen der Verletzung von ...
- LG Wiesbaden, 11.03.2020 - 5 S 9/19
- OLG Düsseldorf, 12.02.2019 - 24 U 21/18
Anforderungen an die Durchführung der internen Teilung von Anrechten in der ...
Querverweise
Auf § 10 VersAusglG verweisen folgende Vorschriften:
- Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG)
- Der Versorgungsausgleich
- Ausgleich
- Ergänzende Vorschriften
- § 31 (Tod eines Ehegatten)
- Übergangsvorschriften
- § 51 (Zulässigkeit einer Abänderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs)
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Verfahren in Familiensachen
- Verfahren in Ehesachen; Verfahren in Scheidungssachen und Folgesachen
- Verfahren in Scheidungssachen und Folgesachen
- § 137 (Verbund von Scheidungs- und Folgesachen)
- Einkommensteuergesetz (EStG)
- II. Einkommen
- 2. Steuerfreie Einnahmen
- § 3 [Steuerfreie Einnahmen]
- IX. Sonstige Vorschriften, Bußgeld-, Ermächtigungs- und Schlussvorschriften
- § 52 (Anwendungsvorschriften)
- XI. Altersvorsorgezulage
- § 93 (Schädliche Verwendung)
- Sechstes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI)
- Leistungen
- Durchführung
- Besonderheiten beim Versorgungsausgleich
- § 120f (Interne Teilung und Verrechnung von Anrechten)