Versorgungsausgleichsgesetz
| Teil 1 - Der Versorgungsausgleich (§§ 1 - 38) |
| Kapitel 2 - Ausgleich (§§ 6 - 27) |
| Abschnitt 1 - Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich (§§ 6 - 8) |
(1) 1Die Ehegatten können Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich schließen. 2Sie können ihn insbesondere ganz oder teilweise
| 1. | in die Regelung der ehelichen Vermögensverhältnisse einbeziehen, | |
| 2. | ausschließen sowie | |
| 3. | Ausgleichsansprüchen nach der Scheidung gemäß den §§ 20 bis 24 vorbehalten. |
(2) Bestehen keine Wirksamkeits- und Durchsetzungshindernisse, ist das Familiengericht an die Vereinbarung gebunden.
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Rechtsprechung zu § 6 VersAusglG
241 Entscheidungen zu § 6 VersAusglG in unserer Datenbank:
- BGH, 11.06.2026 - IX ZB 1/25
Kein Pfändungsschutz für Zugewinnausgleich in der Insolvenz
- BGH, 10.08.2022 - XII ZB 83/20
Versorgungsausgleichsverfahren: Berücksichtigung eines gerichtlichen Vergleichs ...
- BGH, 30.10.2019 - XII ZB 537/17
Verpflichtung eines gesetzlich rentenversicherten Ehegatten zum Abschluss einer ...
- BFH, 25.04.2018 - X R 24/16
Versorgungsausgleich, Abfindung, Ausgleichszahlung, Ehescheidung, Sonderausgabe, ...
Zum selben Verfahren:
- FG Schleswig-Holstein, 18.07.2016 - 3 K 49/14
Abzug einer Ausgleichszahlung zur Abfindung eines Versorgungsausgleichsanspruchs ...
- FG Schleswig-Holstein, 18.07.2016 - 3 K 49/14
- BGH, 05.10.2022 - XII ZB 74/20
Abfindung eines schuldrechtlich auszugleichenden Versorgungsanrechts nach der ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Frankfurt, 31.01.2020 - 4 UF 42/19
Versorgungsausgleich: Verhältnis des Wertausgleichs bei der Scheidung und des ...
- OLG Frankfurt, 31.01.2020 - 4 UF 42/19
- OLG Karlsruhe, 30.12.2024 - 16 UF 144/24
Anwaltszwang bei Vereinbarung zum Versorgungsausgleich
- KG, 28.08.2023 - 16 UF 21/23
"Wir bleiben verheiratet" - Keine Kompensation für nachteiligen Ehevertrag
Zum selben Verfahren:
- KG, 04.09.2023 - 16 UF 21/23
Wirksamkeitskontrolle einer ehevertraglichen Vereinbarung zum ...
- KG, 04.09.2023 - 16 UF 21/23
Querverweise
Auf § 6 VersAusglG verweisen folgende Vorschriften:
- Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG)
- Der Versorgungsausgleich
- Wertermittlung
- Korrespondierender Kapitalwert als Hilfsgröße
- § 47 (Berechnung des korrespondierenden Kapitalwerts)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Familienrecht
- Bürgerliche Ehe
- Eheliches Güterrecht
- Vertragliches Güterrecht
- Allgemeine Vorschriften
- § 1408 (Ehevertrag, Vertragsfreiheit)
- Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)
- Aufhebung der Lebenspartnerschaft
- § 20 (Versorgungsausgleich)
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Verfahren in Familiensachen
- Verfahren in Ehesachen; Verfahren in Scheidungssachen und Folgesachen
- Verfahren in Scheidungssachen und Folgesachen
- § 137 (Verbund von Scheidungs- und Folgesachen)
- Einkommensteuergesetz (EStG)
- II. Einkommen
- 5. Sonderausgaben
- § 10 [Sonderausgaben]
- Sechstes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI)
- Finanzierung
- Beiträge und Verfahren
- Beiträge
- Zahlung von Beiträgen in besonderen Fällen
- § 187 (Zahlung von Beiträgen und Ermittlung von Entgeltpunkten aus Beiträgen beim Versorgungsausgleich)