Versorgungsausgleichsgesetz
Teil 1 - Der Versorgungsausgleich (§§ 1 - 38) |
Kapitel 2 - Ausgleich (§§ 6 - 27) |
Abschnitt 2 - Wertausgleich bei der Scheidung (§§ 9 - 19) |
Unterabschnitt 1 - Grundsätze des Wertausgleichs bei der Scheidung (§ 9) |
(1) Dem Wertausgleich bei der Scheidung unterfallen alle Anrechte, es sei denn, die Ehegatten haben den Ausgleich nach den §§ 6 bis 8 geregelt oder die Ausgleichsreife der Anrechte nach § 19 fehlt.
(2) Anrechte sind in der Regel nach den §§ 10 bis 13 intern zu teilen.
(3) Ein Anrecht ist nur dann nach den §§ 14 bis 17 extern zu teilen, wenn ein Fall des § 14 Abs. 2 oder des § 16 Abs. 1 oder Abs. 2 vorliegt.
(4) Ist die Differenz beiderseitiger Ausgleichswerte von Anrechten gleicher Art gering oder haben einzelne Anrechte einen geringen Ausgleichswert, ist § 18 anzuwenden.
Rechtsprechung zu § 9 VersAusglG
202 Entscheidungen zu § 9 VersAusglG in unserer Datenbank:
- BGH, 17.01.2024 - XII ZB 140/22
Kann die Zulassung der Rechtsbeschwerde nachgeholt werden?
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.11.2020 - 4 B 2.20
Kürzung der Versorgungsbezüge nach Ehescheidung; Entscheidung des ...
- BAG, 26.04.2018 - 3 AZR 738/16
Altersversorgung - Rechtskraft des Versorgungsausgleichs
- BGH, 24.07.2013 - XII ZB 340/11
Abänderung einer Versorgungsausgleichsentscheidung nach Gesetzesänderung: ...
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 23.09.2015 - 1 BvR 2371/13
Nichtannahmebeschluss: keine Verletzung von Grundrechten durch angegriffene ...
- BVerfG, 23.09.2015 - 1 BvR 2371/13
- AG Flensburg, 24.09.2015 - 90 F 16/15
Wesentlichkeit einer Wertänderung bei Änderung des Ausgleichswerts nur eines ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 20.06.2018 - XII ZB 624/15
Abänderung einer Altentscheidung zum Versorgungsausgleich im Wege einer ...
- BGH, 20.06.2018 - XII ZB 624/15
- BGH, 25.06.2014 - XII ZB 410/12
Versorgungsausgleich bei Ehescheidung: Voraussetzungen einer bewussten ...
- OLG Karlsruhe, 08.10.2019 - 20 UF 133/19
Versorgungsausgleich: Teilung eines Anrechts in der gesetzlichen ...
- BGH, 24.11.2021 - XII ZB 359/21
Versorgungsausgleichssache: Zulässigkeit einer erneuten Totalrevision im ...
Querverweise
Auf § 9 VersAusglG verweisen folgende Vorschriften:
- Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG)
- Der Versorgungsausgleich
- Ergänzende Vorschriften
- § 31 (Tod eines Ehegatten)
- Übergangsvorschriften
- § 51 (Zulässigkeit einer Abänderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs)
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Verfahren in Familiensachen
- Verfahren in Ehesachen; Verfahren in Scheidungssachen und Folgesachen
- Verfahren in Scheidungssachen und Folgesachen
- § 137 (Verbund von Scheidungs- und Folgesachen)