Versorgungsausgleichsgesetz
| Teil 1 - Der Versorgungsausgleich (§§ 1 - 38) |
| Kapitel 2 - Ausgleich (§§ 6 - 27) |
| Abschnitt 2 - Wertausgleich bei der Scheidung (§§ 9 - 19) |
| Unterabschnitt 1 - Grundsätze des Wertausgleichs bei der Scheidung (§ 9) |
(1) Dem Wertausgleich bei der Scheidung unterfallen alle Anrechte, es sei denn, die Ehegatten haben den Ausgleich nach den §§ 6 bis 8 geregelt oder die Ausgleichsreife der Anrechte nach § 19 fehlt.
(2) Anrechte sind in der Regel nach den §§ 10 bis 13 intern zu teilen.
(3) Ein Anrecht ist nur dann nach den §§ 14 bis 17 extern zu teilen, wenn ein Fall des § 14 Abs. 2 oder des § 16 Abs. 1 oder Abs. 2 vorliegt.
(4) Ist die Differenz beiderseitiger Ausgleichswerte von Anrechten gleicher Art gering oder haben einzelne Anrechte einen geringen Ausgleichswert, ist § 18 anzuwenden.
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Rechtsprechung zu § 9 VersAusglG
225 Entscheidungen zu § 9 VersAusglG in unserer Datenbank:
- OLG Frankfurt, 15.06.2026 - 5 UF 2/26
Verfahren auf Wertausgleich bei Scheidung
- BGH, 17.01.2024 - XII ZB 140/22
Abänderungsverfahren für den Versorgungsausgleich: Nachträgliche Zulassung der ...
- BSG, 22.02.2024 - B 5 R 12/22 R
Kürzung einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung um einen ...
- OLG Karlsruhe, 08.10.2019 - 20 UF 133/19
Versorgungsausgleich: Teilung eines Anrechts in der gesetzlichen ...
- BGH, 03.07.2024 - XII ZB 506/22
Versorgungsausgleich: Behandlung eines im Ausgangsverfahren noch nicht existenten ...
- BAG, 27.01.2026 - 3 AZR 84/25
Hinterbliebenenversorgung - Versorgungsausgleich
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.11.2020 - 4 B 2.20
Beamtenversorgung - Kürzung der Versorgungsbezüge nach Ehescheidung; Entscheidung ...
- BAG, 26.04.2018 - 3 AZR 738/16
Altersversorgung - Rechtskraft des Versorgungsausgleichs
- BSG, 18.04.2024 - B 5 R 10/22 R
Anpassung einer Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2021 - L 8 R 207/21
Rechtmäßigkeit der Kürzung einer Hinterbliebenenrente nach Abänderung des ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2021 - L 8 R 207/21
Querverweise
Auf § 9 VersAusglG verweisen folgende Vorschriften:
- Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG)
- Der Versorgungsausgleich
- Ergänzende Vorschriften
- § 31 (Tod eines Ehegatten)
- Übergangsvorschriften
- § 51 (Zulässigkeit einer Abänderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs)
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Verfahren in Familiensachen
- Verfahren in Ehesachen; Verfahren in Scheidungssachen und Folgesachen
- Verfahren in Scheidungssachen und Folgesachen
- § 137 (Verbund von Scheidungs- und Folgesachen)