Versorgungsausgleichsgesetz
| Teil 1 - Der Versorgungsausgleich (§§ 1 - 38) |
| Kapitel 2 - Ausgleich (§§ 6 - 27) |
| Abschnitt 2 - Wertausgleich bei der Scheidung (§§ 9 - 19) |
| Unterabschnitt 3 - Externe Teilung (§§ 14 - 17) |
(1) Solange der Träger einer Versorgung aus einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis keine interne Teilung vorsieht, ist ein dort bestehendes Anrecht zu dessen Lasten durch Begründung eines Anrechts bei einem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen.
(2) Anrechte aus einem Beamtenverhältnis auf Widerruf sowie aus einem Dienstverhältnis einer Soldatin oder eines Soldaten auf Zeit sind stets durch Begründung eines Anrechts in der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen.
(3) Das Familiengericht ordnet an, den Ausgleichswert in Entgeltpunkte umzurechnen.
Fassung aufgrund des Rentenüberleitungs-Abschlussgesetzes vom 17.07.2017
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.07.2024 | Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz | 17.07.2017 |
rechtlichen Dienst-
oder Amtsverhältnis § 17Besondere Fälle der externen Teilung von Betriebsrenten
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Rechtsprechung zu § 16 VersAusglG
184 Entscheidungen zu § 16 VersAusglG in unserer Datenbank:
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2020 - 4 B 3.20
Versorgungsausgleich; ausgleichspflichtige Landesbeamtin; fehlerhafte ...
- OLG Hamm, 29.10.2024 - 13 UF 134/24
Geringwertige Anrechte; Halbteilungsgrundsatz; Soll-Vorschrift
- BGH, 10.02.2016 - XII ZB 104/14
Versorgungsausgleich: Artgleichheit der Anrechte in der gesetzlichen ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Celle, 23.01.2014 - 10 UF 319/13
Bewertung der Gleichartigkeit von Anrechten in der gesetzlichen ...
- OLG Celle, 23.01.2014 - 10 UF 319/13
- BGH, 23.01.2013 - XII ZB 575/12
Arbeitsvertraglich zugesagte Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften: ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Oldenburg, 19.09.2012 - 14 UF 161/10
Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich Anrechten aus einer ...
- OLG Oldenburg, 19.09.2012 - 14 UF 161/10
- OLG Saarbrücken, 13.07.2020 - 6 UF 73/20
Ist der Ausgleichsverpflichtete als Soldat auf Zeit bedienstet und dieser Dienst ...
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.11.2020 - 4 B 2.20
Beamtenversorgung - Kürzung der Versorgungsbezüge nach Ehescheidung; Entscheidung ...
- OLG Brandenburg, 16.03.2020 - 9 UF 26/20
Beschwerde gegen eine Entscheidung zu einem Versorgungsausgleich
- OLG Brandenburg, 05.05.2020 - 9 UF 31/20
Querverweise
Auf § 16 VersAusglG verweisen folgende Vorschriften:
- Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG)
- Der Versorgungsausgleich
- Ausgleich
- Wertausgleich bei der Scheidung
- Grundsätze des Wertausgleichs bei der Scheidung
- § 9 (Rangfolge der Ausgleichsformen, Ausnahmen)
- Ergänzende Vorschriften
- § 31 (Tod eines Ehegatten)
- Übergangsvorschriften
- § 51 (Zulässigkeit einer Abänderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs)