Deutschland

Versorgungsausgleichsgesetz
(Gesetz über den Versorgungsausgleich)

Artikel 1 des Gesetzes vom 03.04.2009 (BGBl. I S. 700), in Kraft getreten am 01.09.2009

zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.05.2021 (BGBl. I S. 1085) m.W.v. 01.08.2021

Teil 1
Kapitel 1

§ 1 Halbteilung der Anrechte

§ 2 Auszugleichende Anrechte

§ 3 Ehezeit, Ausschluss bei kurzer Ehezeit

§ 4 Auskunftsansprüche

§ 5 Bestimmung von Ehezeitanteil und Ausgleichswert

Kapitel 2
Ausgleich (§§ 6 - 27)
Abschnitt 1

§ 6 Regelungsbefugnisse der Ehegatten

§ 7 Besondere formelle Wirksamkeitsvoraussetzungen

§ 8 Besondere materielle Wirksamkeitsvoraussetzungen

Abschnitt 2
Unterabschnitt 1

§ 9 Rangfolge der Ausgleichsformen, Ausnahmen

Unterabschnitt 2

§ 10 Interne Teilung

§ 11 Anforderungen an die interne Teilung

§ 12 Rechtsfolge der internen Teilung von Betriebsrenten

§ 13 Teilungskosten des Versorgungsträgers

Unterabschnitt 3

§ 14 Externe Teilung

§ 15 Wahlrecht hinsichtlich der Zielversorgung

§ 16 Externe Teilung von Anrechten aus einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis

§ 17 Besondere Fälle der externen Teilung von Betriebsrenten

Unterabschnitt 4
Ausnahmen (§§ 18 - 19)

§ 18 Geringfügigkeit

§ 19 Fehlende Ausgleichsreife

Abschnitt 3
Unterabschnitt 1

§ 20 Anspruch auf schuldrechtliche Ausgleichsrente

§ 21 Abtretung von Versorgungsansprüchen

§ 22 Anspruch auf Ausgleich von Kapitalzahlungen

Unterabschnitt 2
Abfindung (§§ 23 - 24)

§ 23 Anspruch auf Abfindung, Zumutbarkeit

§ 24 Höhe der Abfindung, Zweckbindung

Unterabschnitt 3

§ 25 Anspruch gegen den Versorgungsträger

§ 26 Anspruch gegen die Witwe oder den Witwer

Abschnitt 4

§ 27 Beschränkung oder Wegfall des Versorgungsausgleichs

Kapitel 3

§ 28 Ausgleich eines Anrechts der Privatvorsorge wegen Invalidität

§ 29 Leistungsverbot bis zum Abschluss des Verfahrens

§ 30 Schutz des Versorgungsträgers

§ 31 Tod eines Ehegatten

Kapitel 4

§ 32 Anpassungsfähige Anrechte

§ 33 Anpassung wegen Unterhalt

§ 34 Durchführung einer Anpassung wegen Unterhalt

§ 35 Anpassung wegen Invalidität der ausgleichspflichtigen Person oder einer für sie geltenden besonderen Altersgrenze

§ 36 Durchführung einer Anpassung wegen Invalidität der ausgleichspflichtigen Person oder einer für sie geltenden besonderen Altersgrenze

§ 37 Anpassung wegen Tod der ausgleichsberechtigten Person

§ 38 Durchführung einer Anpassung wegen Tod der ausgleichsberechtigten Person

Teil 2
Kapitel 1

§ 39 Unmittelbare Bewertung einer Anwartschaft

§ 40 Zeitratierliche Bewertung einer Anwartschaft

§ 41 Bewertung einer laufenden Versorgung

§ 42 Bewertung nach Billigkeit

Kapitel 2

§ 43 Sondervorschriften für Anrechte aus der gesetzlichen Rentenversicherung

§ 44 Sondervorschriften für Anrechte aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis

§ 45 Sondervorschriften für Anrechte nach dem Betriebsrentengesetz

§ 46 Sondervorschriften für Anrechte aus Privatversicherungen

Kapitel 3

§ 47 Berechnung des korrespondierenden Kapitalwerts

Teil 2a

§ 47a Erstattung nach interner Teilung von Anrechten aus einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis

Teil 3

§ 48 Allgemeine Übergangsvorschrift

§ 49 Übergangsvorschrift für Auswirkungen des Versorgungsausgleichs in besonderen Fällen

§ 50 Wiederaufnahme von ausgesetzten Verfahren nach dem Versorgungsausgleichs-Überleitungsgesetz

§ 51 Zulässigkeit einer Abänderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs

§ 52 Durchführung einer Abänderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs

§ 53 Bewertung eines Teilausgleichs bei Ausgleichsansprüchen nach der Scheidung

§ 54 Weiter anwendbare Übergangsvorschriften des Ersten Gesetzes zur Reform des Ehe- und Familienrechts und des Gesetzes über weitere Maßnahmen auf dem Gebiet des Versorgungsausgleichs für Sachverhalte vor dem 1. Juli 1977

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