Versorgungsausgleichsgesetz
Teil 1 - Der Versorgungsausgleich (§§ 1 - 38) |
Kapitel 2 - Ausgleich (§§ 6 - 27) |
Abschnitt 3 - Ausgleichsansprüche nach der Scheidung (§§ 20 - 26) |
Unterabschnitt 3 - Teilhabe an der Hinterbliebenenversorgung (§§ 25 - 26) |
(1) Besteht ein noch nicht ausgeglichenes Anrecht bei einem ausländischen, zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Versorgungsträger, so richtet sich der Anspruch nach § 25 Abs. 1 gegen die Witwe oder den Witwer der ausgleichspflichtigen Person, soweit der Versorgungsträger an die Witwe oder den Witwer eine Hinterbliebenenversorgung leistet.
(2) § 25 Abs. 2 bis 4 gilt entsprechend.
Rechtsprechung zu § 26 VersAusglG
55 Entscheidungen zu § 26 VersAusglG in unserer Datenbank:
- BGH, 24.06.2015 - XII ZB 495/12
Abänderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs: Behandlung eines ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Stuttgart, 20.07.2012 - 15 UF 139/12
Versorgungsausgleich: Abänderungsanspruch hinsichtlich betrieblicher Anrechte aus ...
- OLG Stuttgart, 20.07.2012 - 15 UF 139/12
- BGH, 13.04.2016 - XII ZB 226/13
Versorgungsausgleich: Abänderung hinsichtlich eines nach altem Recht ...
- FG Hamburg, 05.06.2015 - 6 K 32/15
(Einkommensteuer: Zahlungen aufgrund schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs an ...
- BGH, 24.04.2019 - XII ZB 185/16
Rechtsstreit um den Ausgleich einer endgehaltsbezogenen Ruhegeldzusage im Rahmen ...
- BGH, 09.05.2018 - XII ZB 391/17
Behandlung eines endgehaltsbezogenen Versorgungsanrechts im Abänderungsverfahren; ...
- OLG Brandenburg, 06.07.2020 - 15 UF 66/20
Unbilligkeit der Teilung inländischer Anrechte eines Ehegatten
- FG München, 21.11.2017 - 2 K 599/17
Steuerrechtliche Streitigkeit im Streit um Versorgungsausgleich
- BGH, 22.06.2016 - XII ZB 514/15
Versorgungsausgleich: Abfindung eines bei einem schweizerischen Versorgungsträger ...
- FG Köln, 16.02.2018 - 11 K 1494/14
Berücksichtigung von aufgrund einer Scheidungsfolgenvereinbarung an den ...
Querverweise
Auf § 26 VersAusglG verweisen folgende Vorschriften:
- Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG)
- Einkommensteuergesetz (EStG)
- II. Einkommen
- 5. Sonderausgaben
- § 10 [Sonderausgaben]