Versorgungsausgleichsgesetz
| Teil 1 - Der Versorgungsausgleich (§§ 1 - 38) |
| Kapitel 2 - Ausgleich (§§ 6 - 27) |
| Abschnitt 2 - Wertausgleich bei der Scheidung (§§ 9 - 19) |
| Unterabschnitt 4 - Ausnahmen (§§ 18 - 19) |
(1) 1Ist ein Anrecht nicht ausgleichsreif, so findet insoweit ein Wertausgleich bei der Scheidung nicht statt. 2§ 5 Abs. 2 gilt entsprechend.
(2) Ein Anrecht ist nicht ausgleichsreif,
(3) Hat ein Ehegatte nicht ausgleichsreife Anrechte nach Absatz 2 Nr. 4 erworben, so findet ein Wertausgleich bei der Scheidung auch in Bezug auf die sonstigen Anrechte der Ehegatten nicht statt, soweit dies für den anderen Ehegatten unbillig wäre.
(4) Ausgleichsansprüche nach der Scheidung gemäß den §§ 20 bis 26 bleiben unberührt.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Versorgungsausgleichsrechts vom 12.05.2021
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.08.2021 | Gesetz zur Änderung des Versorgungsausgleichsrechts | 12.05.2021 |
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Rechtsprechung zu § 19 VersAusglG
424 Entscheidungen zu § 19 VersAusglG in unserer Datenbank:
- BGH, 05.05.2021 - XII ZB 381/20
Ausgleich des Anrechts der Ehefrau hinsichtlich Abfindung eines ausländischen ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Frankfurt, 18.08.2020 - 3 UF 30/18
Versorgungsausgleich: Voraussetzungen für die Abfindungen eines ausländischen ...
- OLG Frankfurt, 18.08.2020 - 3 UF 30/18
- OLG Frankfurt, 13.06.2022 - 7 UF 183/21
Fehlende Ausgleichsreife nach § 19 Abs 2 Nr 3 VersAusglG
- BGH, 19.05.2021 - XII ZB 190/18
Auseinanderlaufen von Scheidungsstatut und Versorgungsausgleichsstatut
Zum selben Verfahren:
- OLG Stuttgart, 27.03.2018 - 17 UF 131/17
Scheidungsverbundverfahren: Anwendbares Recht; Kürzung des Versorgungsausgleichs ...
- OLG Stuttgart, 27.03.2018 - 17 UF 131/17
- OLG Bamberg, 02.11.2022 - 2 UF 136/22
Grundrentenzuschlag im Versorgungsausgleich
Zum selben Verfahren:
- AG Bayreuth, 24.06.2022 - 3 F 372/21
Versorgungsausgleich mit externer Teilung ohne Bestimmung einer Zielversorgung
- AG Bayreuth, 24.06.2022 - 3 F 372/21
- BGH, 17.01.2024 - XII ZB 140/22
Abänderungsverfahren für den Versorgungsausgleich: Nachträgliche Zulassung der ...
- OLG München, 18.02.2021 - 12 UF 294/20
Grundsätzlich keine Zurückverweisung in Ehe- und Verbundsachen - kein ...
- OLG Karlsruhe, 28.04.2026 - 5 UF 55/25
Anwendung von § 18 Abs. 2 VersAusglG, wenn nur ein Versorgungsträger Beschwerde ...
Querverweise
Auf § 19 VersAusglG verweisen folgende Vorschriften:
- Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG)
- Der Versorgungsausgleich
- Ausgleich
- Wertausgleich bei der Scheidung
- Grundsätze des Wertausgleichs bei der Scheidung
- § 9 (Rangfolge der Ausgleichsformen, Ausnahmen)
- Ausgleichsansprüche nach der Scheidung
- Teilhabe an der Hinterbliebenenversorgung
- § 25 (Anspruch gegen den Versorgungsträger)
- Ergänzende Vorschriften
- § 31 (Tod eines Ehegatten)
- Wertermittlung
- Sondervorschriften für bestimmte Versorgungsträger
- § 43 (Sondervorschriften für Anrechte aus der gesetzlichen Rentenversicherung)
- Übergangsvorschriften
- § 51 (Zulässigkeit einer Abänderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs)
- Sechstes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI)
- Leistungen
- Durchführung
- Besonderheiten beim Versorgungsausgleich
- § 120h (Abzuschmelzende Anrechte)