Versorgungsausgleichsgesetz
| Teil 2 - Wertermittlung (§§ 39 - 47) |
| Kapitel 2 - Sondervorschriften für bestimmte Versorgungsträger (§§ 43 - 46) |
(1) Für Anrechte aus der gesetzlichen Rentenversicherung gelten die Grundsätze der unmittelbaren Bewertung.
(2) Soweit das Anrecht auf eine abzuschmelzende Leistung nach § 19 Abs. 2 Nr. 2 gerichtet ist, ist der Ehezeitanteil für Ausgleichsansprüche nach der Scheidung nach dem Verhältnis der auf die Ehezeit entfallenden Entgeltpunkte zu den gesamten Entgeltpunkten zu bestimmen.
(3) Besondere Wartezeiten sind nur dann werterhöhend zu berücksichtigen, wenn die hierfür erforderlichen Zeiten bereits erfüllt sind.
Fassung aufgrund des Rentenüberleitungs-Abschlussgesetzes vom 17.07.2017
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.07.2024 | Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz | 17.07.2017 |
rechtlichen Dienstverhältnis § 45Sondervorschriften für Anrechte nach dem Betriebsrentengesetz § 46Sondervorschriften für Anrechte aus Privatversicherungen
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Rechtsprechung zu § 43 VersAusglG
29 Entscheidungen zu § 43 VersAusglG in unserer Datenbank:
- OLG Brandenburg, 01.03.2022 - 13 UF 41/21
Beschwerde gegen einen Beschluss zum Versorgungsausgleich; Anrecht aus einer ...
- BGH, 23.08.2023 - XII ZB 202/22
Versorgungsausgleich: Berücksichtigung der rentenrechtlichen Besserbewertung von ...
- OLG Frankfurt, 20.01.2016 - 4 UF 258/15
Versorgungsausgleich: Berücksichtigung von Entgeltpunkten in gesetzlicher ...
- OLG Karlsruhe, 31.08.2023 - 18 UF 115/23
Ausgleichsreife von Entgeltpunkten aus dem Zuschlag an Entgeltpunkten für ...
- BGH, 26.01.2022 - XII ZB 175/21
Errechnung des Ehezeitanteils aus der tatsächlich gezahlten höheren Rente im ...
- OLG Nürnberg, 14.07.2015 - 11 UF 88/15
Abänderung des Wertausgleichs bei Scheidung nach Neubewertung beitragsfreier und ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 22.06.2016 - XII ZB 350/15
Abänderung des Versorgungsausgleichs für Anrechte in der gesetzlichen ...
- BGH, 22.06.2016 - XII ZB 350/15
- BGH, 11.05.2016 - XII ZB 480/13
´(Versorgungsausgleich von Anrechten in der gesetzlichen Rentenversicherung bei ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Stuttgart, 19.08.2013 - 18 UF 85/13
Versorgungsausgleich: Verletzung des Halbteilungsgrundsatzes wegen ...
- OLG Stuttgart, 19.08.2013 - 18 UF 85/13
- OLG Koblenz, 13.06.2018 - 9 UF 164/18
Versorgungsausgleich: Rückwirkende Veränderung des Ehezeitanteils in der ...
Querverweise
Auf § 43 VersAusglG verweisen folgende Vorschriften:
- Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG)
- Der Versorgungsausgleich
- Allgemeiner Teil
- § 5 (Bestimmung von Ehezeitanteil und Ausgleichswert)