Versorgungsausgleichsgesetz
| Teil 2 - Wertermittlung (§§ 39 - 47) |
| Kapitel 2 - Sondervorschriften für bestimmte Versorgungsträger (§§ 43 - 46) |
sind die Grundsätze der zeitratierlichen Bewertung anzuwenden.
(2) Stehen der ausgleichspflichtigen Person mehrere Anrechte im Sinne des Absatzes 1 zu, so ist für die Wertberechnung von den gesamten Versorgungsbezügen, die sich nach Anwendung der Ruhensvorschriften ergeben, und von der gesamten in die Ehezeit fallenden ruhegehaltfähigen Dienstzeit auszugehen.
(3) 1Stehen der ausgleichspflichtigen Person neben einem Anrecht im Sinne des Absatzes 1 weitere Anrechte aus anderen Versorgungssystemen zu, die Ruhens- oder Anrechnungsvorschriften unterliegen, so gilt Absatz 2 sinngemäß. 2Dabei sind die Ruhens- oder Anrechnungsbeträge nur insoweit zu berücksichtigen, als das nach Satz 1 berücksichtigte Anrecht in der Ehezeit erworben wurde und die ausgleichsberechtigte Person an diesem Anrecht im Versorgungsausgleich teilhat.
(4) Bei einem Anrecht aus einem Beamtenverhältnis auf Widerruf oder aus einem Dienstverhältnis einer Soldatin oder eines Soldaten auf Zeit ist der Wert maßgeblich, der sich bei einer Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung ergäbe.
rechtlichen Dienstverhältnis § 45Sondervorschriften für Anrechte nach dem Betriebsrentengesetz § 46Sondervorschriften für Anrechte aus Privatversicherungen
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Rechtsprechung zu § 44 VersAusglG
71 Entscheidungen zu § 44 VersAusglG in unserer Datenbank:
- OLG Karlsruhe, 28.05.2021 - 20 UF 62/20
Abänderung einer Entscheidung über einen öffentlich-rechtlichen ...
- BGH, 15.05.2024 - XII ZB 122/22
Versorgungsausgleich: Einbeziehung des Pflichtehrensolds nach dem bayerischen ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Nürnberg, 23.02.2022 - 11 UF 1106/21
Einbeziehung des Ehrensolds in den Versorgungsausgleich bei der Scheidung
- OLG Nürnberg, 23.02.2022 - 11 UF 1106/21
- OLG Celle, 12.05.2021 - 21 UF 201/20
Beschwerde gegen einen Beschluss zum Versorgungsausgleich; Bewertung eines ...
- BGH, 10.04.2019 - XII ZB 284/18
Versorgungsausgleich: Auf den Ausgleichswert des Anrechts zurückwirkende ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Frankfurt, 23.05.2018 - 4 UF 55/17
Berechnung des Ehezeitanteils eines Anrechts der Beamtenversorgung
- OLG Frankfurt, 23.05.2018 - 4 UF 55/17
- OLG Celle, 27.11.2015 - 10 UF 59/15
Kürzung einer Beamtenversorgung wegen weiterer ehezeitlicher Anrechte; ...
- OLG Saarbrücken, 13.07.2020 - 6 UF 73/20
Ist der Ausgleichsverpflichtete als Soldat auf Zeit bedienstet und dieser Dienst ...
- OLG Hamm, 29.10.2024 - 13 UF 134/24
Geringwertige Anrechte; Halbteilungsgrundsatz; Soll-Vorschrift
- BGH, 10.02.2016 - XII ZB 104/14
Versorgungsausgleich: Artgleichheit der Anrechte in der gesetzlichen ...
Querverweise
Auf § 44 VersAusglG verweisen folgende Vorschriften:
- Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG)
- Der Versorgungsausgleich
- Allgemeiner Teil
- § 5 (Bestimmung von Ehezeitanteil und Ausgleichswert)
- Wertermittlung
- Korrespondierender Kapitalwert als Hilfsgröße
- § 47 (Berechnung des korrespondierenden Kapitalwerts)