Versorgungsausgleichsgesetz
Teil 2 - Wertermittlung (§§ 39 - 47) |
Kapitel 3 - Korrespondierender Kapitalwert als Hilfsgröße (§ 47) |
(1) Der korrespondierende Kapitalwert ist eine Hilfsgröße für ein Anrecht, dessen Ausgleichswert nach § 5 Abs. 3 nicht bereits als Kapitalwert bestimmt ist.
(2) Der korrespondierende Kapitalwert entspricht dem Betrag, der zum Ende der Ehezeit aufzubringen wäre, um beim Versorgungsträger der ausgleichspflichtigen Person für sie ein Anrecht in Höhe des Ausgleichswerts zu begründen.
(3) Für Anrechte im Sinne des § 44 Abs. 1 sind bei der Ermittlung des korrespondierenden Kapitalwerts die Berechnungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung entsprechend anzuwenden.
(4) 1Für ein Anrecht im Sinne des Betriebsrentengesetzes gilt der Übertragungswert nach § 4 Abs. 5 des Betriebsrentengesetzes als korrespondierender Kapitalwert. 2Für ein Anrecht, das bei einem Träger einer Zusatzversorgung des öffentlichen oder kirchlichen Dienstes besteht, ist als korrespondierender Kapitalwert der Barwert im Sinne des Absatzes 5 zu ermitteln.
(5) Kann ein korrespondierender Kapitalwert nach den Absätzen 2 bis 4 nicht ermittelt werden, so ist ein nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelter Barwert maßgeblich.
(6) Bei einem Wertvergleich in den Fällen der §§ 6 bis 8, 18 Abs. 1 und § 27 sind nicht nur die Kapitalwerte und korrespondierenden Kapitalwerte, sondern auch die weiteren Faktoren der Anrechte zu berücksichtigen, die sich auf die Versorgung auswirken.
Rechtsprechung zu § 47 VersAusglG
299 Entscheidungen zu § 47 VersAusglG in unserer Datenbank:
- BGH, 08.03.2017 - XII ZB 582/16
Versorgungsausgleich: Interne Teilung einer Zusatzversorgung des öffentlichen ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Frankfurt, 24.11.2016 - 6 UF 229/16
Versorgungsausgleich: Festlegung der Bezugsgröße durch Versorgungspunkte
- OLG Frankfurt, 24.11.2016 - 6 UF 229/16
- BGH, 30.10.2019 - XII ZB 537/17
Verpflichtung eines gesetzlich rentenversicherten Ehegatten zum Abschluss einer ...
- BGH, 16.12.2015 - XII ZB 450/13
Abänderungsverfahren für den Versorgungsausgleich: Unbilligkeit der Durchführung ...
- BGH, 10.05.2017 - XII ZB 310/13
Versorgungsausgleich: Behandlung geringfügiger Anrechte beim Tod eines Ehegatten
- OLG Brandenburg, 01.03.2022 - 13 UF 41/21
- BGH, 08.03.2017 - XII ZB 663/13
Versorgungsausgleich: Berechnung des bei der Versorgungsanstalt des Bundes und ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Celle, 24.10.2013 - 10 UF 195/12
Versorgungsausgleich: Geschlechtsspezifische Barwertfaktoren bei Anrechten aus ...
- OLG Celle, 24.10.2013 - 10 UF 195/12
- OLG Stuttgart, 14.11.2014 - 15 UF 243/14
Versorgungsausgleich nach dem Tod des ausgleichspflichtigen Ehegatten: ...
- BGH, 08.03.2017 - XII ZB 697/13
Versorgungsausgleichssache: Voraussetzung für die Beschwerdeberechtigung der ...
Querverweise
Auf § 47 VersAusglG verweisen folgende Vorschriften:
- Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG)
- Der Versorgungsausgleich
- Allgemeiner Teil
- § 5 (Bestimmung von Ehezeitanteil und Ausgleichswert)