Versorgungsausgleichsgesetz
Teil 1 - Der Versorgungsausgleich (§§ 1 - 38) |
Kapitel 1 - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 5) |
(1) Anrechte im Sinne dieses Gesetzes sind im In- oder Ausland bestehende Anwartschaften auf Versorgungen und Ansprüche auf laufende Versorgungen, insbesondere aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus anderen Regelsicherungssystemen wie der Beamtenversorgung oder der berufsständischen Versorgung, aus der betrieblichen Altersversorgung oder aus der privaten Alters- und Invaliditätsvorsorge.
(2) Ein Anrecht ist auszugleichen, sofern es
(3) Eine Anwartschaft im Sinne dieses Gesetzes liegt auch vor, wenn am Ende der Ehezeit eine für das Anrecht maßgebliche Wartezeit, Mindestbeschäftigungszeit, Mindestversicherungszeit oder ähnliche zeitliche Voraussetzung noch nicht erfüllt ist.
(4) Ein güterrechtlicher Ausgleich für Anrechte im Sinne dieses Gesetzes findet nicht statt.
Rechtsprechung zu § 2 VersAusglG
263 Entscheidungen zu § 2 VersAusglG in unserer Datenbank:
- BGH, 01.03.2023 - XII ZB 360/22
Versorgungsausgleich - und der Zuschlag für langjährige Versicherung
- OLG Saarbrücken, 25.01.2023 - 6 UF 128/22
- OLG Frankfurt, 02.02.2023 - 1 UF 78/22
Grundrente kein Anrecht im Sinne von § 2 Abs. 2 VersAusglG
- BGH, 10.02.2021 - XII ZB 134/19
Übertragung einer im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge abgeschlossenen ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Oldenburg, 07.03.2019 - 11 UF 7/19
Betriebliche Altersversorgung im Versorgungsausgleich: Übertragung der ...
- OLG Oldenburg, 07.03.2019 - 11 UF 7/19
- OLG Frankfurt, 21.07.2022 - 6 UF 108/22
Versorgungsausgleich: Grundrente kein auszugleichendes Anrecht
- OLG Frankfurt, 20.09.2022 - 2 UF 83/22
Grundrente im Versorgungsausgleich
- OLG Oldenburg, 04.08.2022 - 11 UF 76/22
Beschwerde gegen einen Beschluss zum Versorgungsausgleich; Entgeltpunkte für ...
- BGH, 04.09.2013 - XII ZB 296/13
Versorgungsausgleich: Berücksichtigung von Sachleistungen der betrieblichen ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Hamm, 09.01.2013 - 7 UF 290/11
Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich Zusagen auf ...
- OLG Hamm, 09.01.2013 - 7 UF 290/11
Querverweise
Auf § 2 VersAusglG verweisen folgende Vorschriften:
- Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG)
- Der Versorgungsausgleich
- Ausgleich
- Ausgleichsansprüche nach der Scheidung
- Schuldrechtliche Ausgleichszahlungen
- § 20 (Anspruch auf schuldrechtliche Ausgleichsrente)
- Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)
- Aufhebung der Lebenspartnerschaft
- § 20 (Versorgungsausgleich)