Versorgungsausgleichsgesetz
| Teil 1 - Der Versorgungsausgleich (§§ 1 - 38) |
| Kapitel 1 - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 5) |
(1) Anrechte im Sinne dieses Gesetzes sind im In- oder Ausland bestehende Anwartschaften auf Versorgungen und Ansprüche auf laufende Versorgungen, insbesondere aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus anderen Regelsicherungssystemen wie der Beamtenversorgung oder der berufsständischen Versorgung, aus der betrieblichen Altersversorgung oder aus der privaten Alters- und Invaliditätsvorsorge.
(2) Ein Anrecht ist auszugleichen, sofern es
(3) Eine Anwartschaft im Sinne dieses Gesetzes liegt auch vor, wenn am Ende der Ehezeit eine für das Anrecht maßgebliche Wartezeit, Mindestbeschäftigungszeit, Mindestversicherungszeit oder ähnliche zeitliche Voraussetzung noch nicht erfüllt ist.
(4) Ein güterrechtlicher Ausgleich für Anrechte im Sinne dieses Gesetzes findet nicht statt.
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Rechtsprechung zu § 2 VersAusglG
323 Entscheidungen zu § 2 VersAusglG in unserer Datenbank:
- BGH, 11.06.2026 - IX ZB 1/25
Kein Pfändungsschutz für Zugewinnausgleich in der Insolvenz
- BGH, 15.05.2024 - XII ZB 122/22
Versorgungsausgleich: Einbeziehung des Pflichtehrensolds nach dem bayerischen ...
Zum selben Verfahren:
- AG Erlangen, 15.10.2021 - 6 F 939/21
Versorgungsausgleich: keine Einbeziehung des Pflichtehrensolds in den ...
- OLG Nürnberg, 23.02.2022 - 11 UF 1106/21
Einbeziehung des Ehrensolds in den Versorgungsausgleich bei der Scheidung
- AG Erlangen, 15.10.2021 - 6 F 939/21
- OLG Hamm, 15.01.2025 - 33 U 4/24
Grenzen; anwaltlicher Pflichtverletzung
Zum selben Verfahren:
- LG Essen, 24.04.2024 - 18 O 3/24
Anwaltsvertrag, Pflichtverletzung
- OLG Hamm, 05.02.2025 - 33 U 4/24
Grenzen anwaltlicher Pflichtverletzung
- OLG Hamm, 15.02.2025 - 33 U 4/24
Grenzen; anwaltlicher; Pflichtverletzung
- LG Essen, 24.04.2024 - 18 O 3/24
- KG, 07.03.2024 - 16 UF 112/23
Versorgungsausgleich: Ausschluss des Ausgleichs bei grober Unbilligkeit wegen ...
- OLG Frankfurt, 21.07.2022 - 6 UF 108/22
Versorgungsausgleich: Grundrente kein auszugleichendes Anrecht
Querverweise
Auf § 2 VersAusglG verweisen folgende Vorschriften:
- Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG)
- Der Versorgungsausgleich
- Ausgleich
- Ausgleichsansprüche nach der Scheidung
- Schuldrechtliche Ausgleichszahlungen
- § 20 (Anspruch auf schuldrechtliche Ausgleichsrente)
- Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)
- Aufhebung der Lebenspartnerschaft
- § 20 (Versorgungsausgleich)