Versorgungsausgleichsgesetz
Teil 1 - Der Versorgungsausgleich (§§ 1 - 38) |
Kapitel 2 - Ausgleich (§§ 6 - 27) |
Abschnitt 2 - Wertausgleich bei der Scheidung (§§ 9 - 19) |
Unterabschnitt 2 - Interne Teilung (§§ 10 - 13) |
Zitiervorschläge
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§ 10Interne Teilung
§ 11Anforderungen an die interne Teilung
§ 12Rechtsfolge der internen Teilung von Betriebsrenten
§ 13Teilungskosten des Versorgungsträgers
Rechtsprechung zu § 12 VersAusglG
25 Entscheidungen zu § 12 VersAusglG in unserer Datenbank:
- OLG Nürnberg, 02.10.2017 - 11 UF 1080/15
Versorgungsausgleich
- OLG Frankfurt, 18.02.2019 - 8 UF 21/17
Versorgungsausgleich: Betriebsrente einer Fluggesellschaft
- OLG Hamm, 16.11.2017 - 27 U 108/16
Durchführung des Versorgungsausgleichs aus einer Pensionszusage in der ...
- OLG Frankfurt, 08.08.2014 - 4 UF 205/10
Anzuwendendes Recht bei Versorgungsausgleich bei Rechtswechsel im ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Frankfurt, 07.02.2013 - 4 UF 205/10
Interne Teilung einer betrieblichen Altersversorgung
- OLG Frankfurt, 07.02.2013 - 4 UF 205/10
- VG Freiburg, 02.02.2017 - 6 K 2824/15
Beihilfeberechtigung der geschiedenen Ehefrau nach Versorgungsausgleich
- OLG Frankfurt, 18.12.2018 - 2 UF 126/18
Umsetzung des rechtskräftigen Versorgungsausgleichs
Zum selben Verfahren:
- BFH, 05.11.2014 - X B 223/13
Keine Abziehbarkeit von Zahlungen des zum Versorgungsausgleich verpflichteten ...
- LAG Köln, 02.11.2016 - 11 Sa 67/16
Betriebliche Altersversorgung; interne Teilung; Einzelfall
Querverweise
Auf § 12 VersAusglG verweisen folgende Vorschriften:
- Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG)
- Der Versorgungsausgleich
- Ausgleich
- Wertausgleich bei der Scheidung
- Grundsätze des Wertausgleichs bei der Scheidung
- § 9 (Rangfolge der Ausgleichsformen, Ausnahmen)
- Ergänzende Vorschriften
- § 31 (Tod eines Ehegatten)
- Übergangsvorschriften
- § 51 (Zulässigkeit einer Abänderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs)
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Verfahren in Familiensachen
- Verfahren in Ehesachen; Verfahren in Scheidungssachen und Folgesachen
- Verfahren in Scheidungssachen und Folgesachen
- § 137 (Verbund von Scheidungs- und Folgesachen)