Versorgungsausgleichsgesetz
| Teil 1 - Der Versorgungsausgleich (§§ 1 - 38) |
| Kapitel 4 - Anpassung nach Rechtskraft (§§ 32 - 38) |
(1) 1Ist die ausgleichsberechtigte Person gestorben, so wird ein Anrecht der ausgleichspflichtigen Person auf Antrag nicht länger auf Grund des Versorgungsausgleichs gekürzt. 2Beiträge, die zur Abwendung der Kürzung oder zur Begründung von Anrechten zugunsten der ausgleichsberechtigten Person gezahlt wurden, sind unter Anrechnung der gewährten Leistungen an die ausgleichspflichtige Person zurückzuzahlen.
(2) Die Anpassung nach Absatz 1 findet nur statt, wenn die ausgleichsberechtigte Person die Versorgung aus dem im Versorgungsausgleich erworbenen Anrecht nicht länger als 36 Monate bezogen hat.
(3) Hat die ausgleichspflichtige Person im Versorgungsausgleich Anrechte im Sinne des § 32 von der verstorbenen ausgleichsberechtigten Person erworben, so erlöschen diese, sobald die Anpassung wirksam wird.
pflichtigen Person oder einer für sie geltenden besonderen Altersgrenze § 36Durchführung einer Anpassung wegen Invalidität der ausgleichs-
pflichtigen Person oder einer für sie geltenden besonderen Altersgrenze § 37Anpassung wegen Tod der ausgleichs-
berechtigten Person § 38Durchführung einer Anpassung wegen Tod der ausgleichs-
berechtigten Person
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Rechtsprechung zu § 37 VersAusglG
203 Entscheidungen zu § 37 VersAusglG in unserer Datenbank:
- VGH Bayern, 14.08.2026 - 3 B 26.800
Landesbeamtenrecht, Versorgung, Versorgungsurheber, Witwengeld, Anpassung der ...
Zum selben Verfahren:
- VG München, 14.10.2025 - M 5 K 22.5099
Hinterbliebenenversorgung (Witwengeld), Kürzung der Versorgungsbezüge wegen ...
- VG München, 14.10.2025 - M 5 K 22.5099
- LSG Baden-Württemberg, 19.02.2020 - L 5 R 2759/18
Versorgungsausgleich - Altersrente - Anpassung wegen Todes der ...
- BSG, 20.01.2021 - B 13 R 5/20 R
Berücksichtigung eines versorgungsausgleichsbedingten Abschlags bei der ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Hamburg, 19.02.2020 - L 2 R 20/19
Witwenrentenberechnung - Versorgungsausgleich - Malus - Wirkung des durch den ...
- LSG Hamburg, 19.02.2020 - L 2 R 20/19
- BSG, 11.02.2015 - B 13 R 9/14 R
Versorgungsausgleich - Altersrente - Anpassung wegen Todes der ...
Zum selben Verfahren:
- VG Würzburg, 14.06.2016 - W 1 K 15.871
Kein eigenes Antragsrecht auf Anpassung der Versorgungsbezüge durch Witwe und ...
- LSG Baden-Württemberg, 21.09.2023 - L 10 R 2933/21
Keine analoge Anwendung von § 27 VersAusglG bei nicht erfüllten Voraussetzungen ...
Zum selben Verfahren:
- BSG, 19.03.2024 - B 5 R 160/23 B
Voraussetzungen an die Darlegung einer Grundsatzrüge
- BSG, 19.03.2024 - B 5 R 160/23 B
Querverweise
Auf § 37 VersAusglG verweisen folgende Vorschriften:
- Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG)
- Der Versorgungsausgleich
- Anpassung nach Rechtskraft
- § 32 (Anpassungsfähige Anrechte)
- Sechstes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI)
- Leistungen
- Renten
- Beginn, Änderung und Ende von Renten
- § 101 (Beginn und Änderung in Sonderfällen)