Versorgungsausgleichsgesetz
| Teil 1 - Der Versorgungsausgleich (§§ 1 - 38) |
| Kapitel 4 - Anpassung nach Rechtskraft (§§ 32 - 38) |
(1) Solange die ausgleichsberechtigte Person aus einem im Versorgungsausgleich erworbenen Anrecht keine laufende Versorgung erhalten kann und sie gegen die ausgleichspflichtige Person ohne die Kürzung durch den Versorgungsausgleich einen gesetzlichen Unterhaltsanspruch hätte, wird die Kürzung der laufenden Versorgung der ausgleichspflichtigen Person auf Antrag ausgesetzt.
(2) Die Anpassung nach Absatz 1 findet nur statt, wenn die Kürzung am Ende der Ehezeit bei einem Rentenbetrag als maßgeblicher Bezugsgröße mindestens 2 Prozent, in allen anderen Fällen als Kapitalwert mindestens 240 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch betragen hat.
(3) Die Kürzung ist in Höhe des Unterhaltsanspruchs auszusetzen, höchstens jedoch in Höhe der Differenz der beiderseitigen Ausgleichswerte aus denjenigen Anrechten im Sinne des § 32, aus denen die ausgleichspflichtige Person eine laufende Versorgung bezieht.
(4) Fließen der ausgleichspflichtigen Person mehrere Versorgungen zu, ist nach billigem Ermessen zu entscheiden, welche Kürzung ausgesetzt wird.
pflichtigen Person oder einer für sie geltenden besonderen Altersgrenze § 36Durchführung einer Anpassung wegen Invalidität der ausgleichs-
pflichtigen Person oder einer für sie geltenden besonderen Altersgrenze § 37Anpassung wegen Tod der ausgleichs-
berechtigten Person § 38Durchführung einer Anpassung wegen Tod der ausgleichs-
berechtigten Person
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Rechtsprechung zu § 33 VersAusglG
211 Entscheidungen zu § 33 VersAusglG in unserer Datenbank:
- OLG Hamm, 12.03.2024 - 7 UF 153/23
Anpassung des Versorgungsausgleichs bei erneuter Heirat der geschiedenen ...
- OLG Karlsruhe, 28.02.2022 - 20 UF 123/20
Beschwerde gegen Beschluss zum Versorgungsausgleich; Vergleich der gekürzten ...
- BGH, 26.02.2020 - XII ZB 531/19
Aussetzung der Kürzung einer laufenden Versorgung im Versorgungsausgleich: ...
Zum selben Verfahren:
- AG Frankfurt/Main, 18.05.2018 - 472 F 18190/17
- OLG Frankfurt, 17.10.2019 - 4 UF 52/19
Dynamische Tenorierung der Aussetzung der Kürzung der gesetzlichen Rente
- BGH, 02.08.2017 - XII ZB 170/16
Versorgungsausgleich: Aussetzung der Rentenkürzung wegen Unterhaltsanspruchs des ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Frankfurt, 02.03.2016 - 2 UF 362/15
Dynamische Fassung des Aussetzungstenors in Anpassungsverfahren nach § 33 ...
- OLG Frankfurt, 21.06.2018 - 2 UF 362/15
Zur Berechnung des für den Aussetzungsbetrag nach § 33 VersAusglG maßgeblichen ...
- OLG Frankfurt, 02.03.2016 - 2 UF 362/15
- OLG Hamm, 14.11.2017 - 13 UF 11/17
Zutreffender Antragsgegner eines Antrags auf Aussetzung der Kürzung des ...
Zum selben Verfahren:
Querverweise
Auf § 33 VersAusglG verweisen folgende Vorschriften:
- Sechstes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI)
- Leistungen
- Renten
- Beginn, Änderung und Ende von Renten
- § 101 (Beginn und Änderung in Sonderfällen)