Versorgungsausgleichsgesetz
Teil 1 - Der Versorgungsausgleich (§§ 1 - 38) |
Kapitel 4 - Anpassung nach Rechtskraft (§§ 32 - 38) |
§ 35
Anpassung wegen Invalidität der ausgleichspflichtigen Person oder einer für sie geltenden besonderen Altersgrenze
(1) Solange die ausgleichspflichtige Person eine laufende Versorgung wegen Invalidität oder Erreichens einer besonderen Altersgrenze erhält und sie aus einem im Versorgungsausgleich erworbenen Anrecht keine Leistung beziehen kann, wird die Kürzung der laufenden Versorgung auf Grund des Versorgungsausgleichs auf Antrag ausgesetzt.
(2) § 33 Abs. 2 gilt entsprechend.
(3) Die Kürzung ist höchstens in Höhe der Ausgleichswerte aus denjenigen Anrechten im Sinne des § 32 auszusetzen, aus denen die ausgleichspflichtige Person keine Leistung bezieht.
(4) Fließen der ausgleichspflichtigen Person mehrere Versorgungen zu, so ist jede Versorgung nur insoweit nicht zu kürzen, als dies dem Verhältnis ihrer Ausgleichswerte entspricht.
pflichtigen Person oder einer für sie geltenden besonderen Altersgrenze § 36Durchführung einer Anpassung wegen Invalidität der ausgleichs-
pflichtigen Person oder einer für sie geltenden besonderen Altersgrenze § 37Anpassung wegen Tod der ausgleichs-
berechtigten Person § 38Durchführung einer Anpassung wegen Tod der ausgleichs-
berechtigten Person
Rechtsprechung zu § 35 VersAusglG
63 Entscheidungen zu § 35 VersAusglG in unserer Datenbank:
- VGH Baden-Württemberg, 19.11.2019 - 4 S 488/19
Erreichen einer besonderen Altersgrenze im Sinne von VersAusglG § 35 Abs. 1; ...
- VGH Baden-Württemberg, 26.10.2017 - 9 S 1554/15
Vorgezogenes Altersruhegeld der Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte als laufende ...
- VG Düsseldorf, 13.01.2014 - 23 K 3480/12
Ruhegehalt; Kürzung; Versorgungsausgleich; Ehescheidung; Anpassung; Aussetzung; ...
Zum selben Verfahren:
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2015 - 3 A 469/14
Teilweise Aussetzung der Kürzung der Versorgungsbezüge nach Ehescheidung; ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2015 - 3 A 469/14
- VG Saarlouis, 15.12.2020 - 2 K 1019/18
Kürzung des Ruhegehalts und Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge nach ...
Zum selben Verfahren:
- OVG Saarland, 16.03.2022 - 1 A 34/21
Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge nach Versorgungsausgleich
- OVG Saarland, 16.03.2022 - 1 A 34/21
- VG Würzburg, 19.10.2016 - W 1 K 16.748
Aussetzung der Kürzung der laufenden Versorgung aufgrund des ...
- VG Würzburg, 08.12.2020 - W 1 K 20.1368
Kürzung der Versorgungsbezüge wegen Versorgungsausgleich
Zum selben Verfahren:
- VGH Bayern, 13.10.2021 - 3 ZB 20.3078
Kürzung der Versorgungsbezüge wegen Versorgungsausgleichs, Irrelevanz von ...
- VGH Bayern, 13.10.2021 - 3 ZB 20.3078
- VG Augsburg, 17.10.2019 - Au 2 K 19.333
Voraussetzungen für die Aussetzung einer Versorgungskürzung nach § 35 VersAusglG
Querverweise
Auf § 35 VersAusglG verweisen folgende Vorschriften:
- Sechstes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI)
- Leistungen
- Renten
- Beginn, Änderung und Ende von Renten
- § 101 (Beginn und Änderung in Sonderfällen)