Versorgungsausgleichsgesetz
Teil 1 - Der Versorgungsausgleich (§§ 1 - 38) |
Kapitel 2 - Ausgleich (§§ 6 - 27) |
Abschnitt 3 - Ausgleichsansprüche nach der Scheidung (§§ 20 - 26) |
Unterabschnitt 2 - Abfindung (§§ 23 - 24) |
(1) 1Die ausgleichsberechtigte Person kann für ein noch nicht ausgeglichenes Anrecht von der ausgleichspflichtigen Person eine zweckgebundene Abfindung verlangen. 2Die Abfindung ist an den Versorgungsträger zu zahlen, bei dem ein bestehendes Anrecht ausgebaut oder ein neues Anrecht begründet werden soll.
(2) Der Anspruch nach Absatz 1 besteht nur, wenn die Zahlung der Abfindung für die ausgleichspflichtige Person zumutbar ist.
(3) Würde eine Einmalzahlung die ausgleichspflichtige Person unbillig belasten, so kann sie Ratenzahlung verlangen.
Rechtsprechung zu § 23 VersAusglG
36 Entscheidungen zu § 23 VersAusglG in unserer Datenbank:
- OLG Bamberg, 11.04.2022 - 2 UF 37/21
Versorgungsausgleich - Versorgungsausgleichskasse als Zielversorgungsträger bei ...
Zum selben Verfahren:
- AG Aschaffenburg, 03.02.2021 - 6 F 1217/18
Versorgungsausgleich - Versorgungsausgleichskasse als Zielversorgungsträger bei ...
- AG Aschaffenburg, 03.02.2021 - 6 F 1217/18
- OLG Frankfurt, 31.01.2020 - 4 UF 42/19
Versorgungsausgleich: Verhältnis des Wertausgleichs bei der Scheidung und des ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 05.10.2022 - XII ZB 74/20
Abfindung eines schuldrechtlich auszugleichenden Versorgungsanrechts nach der ...
- BGH, 05.10.2022 - XII ZB 74/20
- OLG Karlsruhe, 29.09.2015 - 5 UF 115/13
Berücksichtigung Schweizer betriebliche Rentenanwartschaften im deutschen ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 22.06.2016 - XII ZB 514/15
Versorgungsausgleich: Abfindung eines bei einem schweizerischen Versorgungsträger ...
- OLG Karlsruhe, 16.01.2017 - 5 UF 115/13
Aussetzung des Versorgungsausgleichsverfahrens zur Klärung ausländischer ...
- BGH, 22.06.2016 - XII ZB 514/15
- BGH, 17.04.2013 - XII ZB 371/12
Versorgungsausgleich: Ausgleichsreife einer limitierten endgehaltsbezogenen ...
- OLG Karlsruhe, 11.09.2023 - 18 UF 3/23
Versorgungsausgleichskasse als Zielversorgungsträger bei Abfindung zum Ausgleich ...
- BGH, 05.05.2021 - XII ZB 381/20
Ausgleich des Anrechts der Ehefrau hinsichtlich Abfindung eines ausländischen ...
Querverweise
Auf § 23 VersAusglG verweisen folgende Vorschriften:
- Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG)
- Einkommensteuergesetz (EStG)
- II. Einkommen
- 5. Sonderausgaben
- § 10 [Sonderausgaben]
- Sechstes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI)
- Leistungen
- Durchführung
- Besonderheiten beim Versorgungsausgleich
- § 120h (Abzuschmelzende Anrechte)
- Finanzierung
- Beiträge und Verfahren
- Beiträge
- Zahlung von Beiträgen in besonderen Fällen
- § 187 (Zahlung von Beiträgen und Ermittlung von Entgeltpunkten aus Beiträgen beim Versorgungsausgleich)