Versorgungsausgleichsgesetz
Teil 2 - Wertermittlung (§§ 39 - 47) |
Kapitel 1 - Allgemeine Wertermittlungsvorschriften (§§ 39 - 42) |
(1) Befindet sich ein Anrecht in der Anwartschaftsphase und richtet sich der Wert des Anrechts nicht nach den Grundsätzen der unmittelbaren Bewertung gemäß § 39, so ist der Wert des Ehezeitanteils auf der Grundlage eines Zeit-Zeit-Verhältnisses zu berechnen (zeitratierliche Bewertung).
(2) 1Zu ermitteln ist die Zeitdauer, die bis zu der für das Anrecht maßgeblichen Altersgrenze höchstens erreicht werden kann (n). 2Zudem ist der Teil dieser Zeitdauer zu ermitteln, der mit der Ehezeit übereinstimmt (m). 3Der Wert des Ehezeitanteils ergibt sich, wenn das Verhältnis der in die Ehezeit fallenden Zeitdauer und der höchstens erreichbaren Zeitdauer (m/n) mit der zu erwartenden Versorgung (R) multipliziert wird (m/n x R).
(3) 1Bei der Ermittlung der zu erwartenden Versorgung ist von den zum Ende der Ehezeit geltenden Bemessungsgrundlagen auszugehen. 2§ 5 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt.
(4) Die zeitratierliche Bewertung ist insbesondere bei Anrechten anzuwenden, bei denen die Höhe der Versorgung von dem Entgelt abhängt, das bei Eintritt des Versorgungsfalls gezahlt werden würde.
(5) Familienbezogene Bestandteile des Ehezeitanteils, die die Ehegatten nur auf Grund einer bestehenden Ehe oder für Kinder erhalten, dürfen nicht berücksichtigt werden.
Rechtsprechung zu § 40 VersAusglG
57 Entscheidungen zu § 40 VersAusglG in unserer Datenbank:
- OLG Frankfurt, 23.05.2018 - 4 UF 55/17
Berechnung des Ehezeitanteils eines Anrechts der Beamtenversorgung
Zum selben Verfahren:
- BGH, 10.04.2019 - XII ZB 284/18
Rechtsstreit über die Abänderung einer unter Anwendung des bis zum 31. August ...
- BGH, 10.04.2019 - XII ZB 284/18
- OLG München, 15.11.2022 - 16 UF 568/22
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- BGH, 03.07.2019 - XII ZB 34/17
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- BGH, 11.09.2019 - XII ZB 627/15
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Zum selben Verfahren:
- OLG Celle, 12.05.2021 - 21 UF 201/20
Regelung des Versorgungsausgleichs
- OLG Karlsruhe, 28.05.2021 - 20 UF 62/20
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- BGH, 21.11.2018 - XII ZB 303/18
Versorgungsausgleich: Bewertung des Versorgungsanrechts eines kommunalen ...
- VG Freiburg, 28.03.2017 - 5 K 2000/14
Zur Berechnung des Betrags, um den die Versorgungsbezüge eines Ruhestandsbeamten ...
Querverweise
Auf § 40 VersAusglG verweisen folgende Vorschriften:
- Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG)
- Der Versorgungsausgleich
- Allgemeiner Teil
- § 5 (Bestimmung von Ehezeitanteil und Ausgleichswert)
- Wertermittlung
- Allgemeine Wertermittlungsvorschriften
- § 41 (Bewertung einer laufenden Versorgung)