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   OLG Saarbrücken, 10.02.2012 - 6 WF 8/12   

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https://dejure.org/2012,2737
OLG Saarbrücken, 10.02.2012 - 6 WF 8/12 (https://dejure.org/2012,2737)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 10.02.2012 - 6 WF 8/12 (https://dejure.org/2012,2737)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 10. Februar 2012 - 6 WF 8/12 (https://dejure.org/2012,2737)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 518
  • FamRZ 2012, 1157
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.06.2010 - XII ZB 232/09

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der bewilligten Verfahrenskostenhilfe in

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.02.2012 - 6 WF 8/12
    Dies hängt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH FamRZ 2010, 1427), der beide Familiensenate des Saarländischen Oberlandesgerichts beigetreten sind (vgl. Senatsbeschlüsse vom 15. September 2010 - 6 WF 88/10 -, vom 16. September 2010 - 6 WF 90/10 - und vom 20. September 2011 - 6 WF 98/11 - Beschlüsse des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 30. März 2011 - 9 WF 32/11 -, vom 22. Dezember 2011 - 9 WF 134/11 - und vom 4. Januar 2012 - 9 WF 129/11 -), davon ab, ob ein Bemittelter in der Lage des unbemittelten Beteiligten vernünftigerweise einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hätte.

    Mithin lässt sich weder generell noch als Regel herleiten, dass kindschaftsrechtliche Streitigkeiten besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art mit sich bringen und deshalb ausnahmslos oder doch im Regelfall die Beiordnung eines Rechtsanwalts erfordern (vgl. zum Ganzen BGH FamRZ 2010, 1427 m.w.N. zu einer Umgangsstreitigkeit).

    Als Verfahrenssubjekt mit persönlichen Rechten und Pflichten muss er seine Mitwirkungs- und Verfahrensförderungsmöglichkeiten wahrnehmen können; denn er verfolgt und verteidigt auch seine eigenen Rechte von Verfassungsrang (vgl. BGH FamRZ 2010, 1427).

  • BVerfG, 20.06.2011 - 1 BvR 303/11

    Verletzung des Elternrechts durch Fremdunterbringung eines Kindes

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.02.2012 - 6 WF 8/12
    Eine solche einstweilige Anordnung kann Gebote nach § 1666 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2 BGB umfassen, aber auch deutlich eingriffsintensivere Maßnahmen zum Inhalt haben, bis hin zur Trennung des Kindes von seinem sorgeberechtigten Elternteil als dem stärksten vorstellbaren staatlichen Eingriff in das Elternrecht (BVerfG NJW 2011, 3355 m.w.N.), mit dem zugleich die Feststellung des Gerichts verbunden ist, dass der betroffene Elternteil als Erziehungsberechtigter versagt hat; diese Beurteilung seiner Persönlichkeit berührt den Elternteil daher auch in seinem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG (BVerfG FamRZ 2008, 492 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 15.09.2010 - 6 WF 88/10

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Verfahren vor den Familiengerichten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.02.2012 - 6 WF 8/12
    Dies hängt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH FamRZ 2010, 1427), der beide Familiensenate des Saarländischen Oberlandesgerichts beigetreten sind (vgl. Senatsbeschlüsse vom 15. September 2010 - 6 WF 88/10 -, vom 16. September 2010 - 6 WF 90/10 - und vom 20. September 2011 - 6 WF 98/11 - Beschlüsse des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 30. März 2011 - 9 WF 32/11 -, vom 22. Dezember 2011 - 9 WF 134/11 - und vom 4. Januar 2012 - 9 WF 129/11 -), davon ab, ob ein Bemittelter in der Lage des unbemittelten Beteiligten vernünftigerweise einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hätte.
  • OLG Saarbrücken, 15.09.2010 - 6 WF 90/10

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Verfahren vor den Familiengerichten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.02.2012 - 6 WF 8/12
    Dies hängt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH FamRZ 2010, 1427), der beide Familiensenate des Saarländischen Oberlandesgerichts beigetreten sind (vgl. Senatsbeschlüsse vom 15. September 2010 - 6 WF 88/10 -, vom 16. September 2010 - 6 WF 90/10 - und vom 20. September 2011 - 6 WF 98/11 - Beschlüsse des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 30. März 2011 - 9 WF 32/11 -, vom 22. Dezember 2011 - 9 WF 134/11 - und vom 4. Januar 2012 - 9 WF 129/11 -), davon ab, ob ein Bemittelter in der Lage des unbemittelten Beteiligten vernünftigerweise einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hätte.
  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2681/07

    Verfassungsmäßigkeit einer Sorgerechtsentziehung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.02.2012 - 6 WF 8/12
    Eine solche einstweilige Anordnung kann Gebote nach § 1666 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2 BGB umfassen, aber auch deutlich eingriffsintensivere Maßnahmen zum Inhalt haben, bis hin zur Trennung des Kindes von seinem sorgeberechtigten Elternteil als dem stärksten vorstellbaren staatlichen Eingriff in das Elternrecht (BVerfG NJW 2011, 3355 m.w.N.), mit dem zugleich die Feststellung des Gerichts verbunden ist, dass der betroffene Elternteil als Erziehungsberechtigter versagt hat; diese Beurteilung seiner Persönlichkeit berührt den Elternteil daher auch in seinem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG (BVerfG FamRZ 2008, 492 m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 28.10.2011 - 10 WF 185/11

    Notwendigkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts für den sorgeberechigten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.02.2012 - 6 WF 8/12
    Dies bedeutet indes zugleich, dass der Sorgeberechtigte - dessen persönliches Erscheinen zu einem solchen Erörterungstermin anzuordnen (§ 157 Abs. 2 S. 1 FamFG) und erzwingbar ist (§ 35 FamFG) - davon ausgehen muss, dass - unter Umständen schon im oder im unmittelbaren Anschluss an diesen Termin im Wege einstweiliger Anordnung - in sein Sorgerecht eingegriffen werden wird (vgl. auch OLG Schleswig, Beschluss vom 28. Oktober 2011 - 10 WF 185/11 -, juris; Völker/Clausius, Sorge- und Umgangsrecht in der Praxis, 4. Aufl., § 8, Rz. 21), zumal § 157 Abs. 3 FamFG dem Familiengericht diese Prüfung ausdrücklich aufgibt.
  • OLG Saarbrücken, 12.10.2018 - 6 WF 130/18

    Besorgnis der Befangenheit wegen Verweigerung einer Terminsverlegung

    Zum einen entspricht es der obergerichtlichen Rechtsprechung, auch des Senats, dass einem Beteiligten, dem Verfahrenskostenhilfe bewilligt wird, in einem Verfahren nach § 1666 BGB in aller Regel gemäß § 78 Abs. 2 FamFG ein Rechtsanwalt beizuordnen ist (Senatsbeschluss vom 10. Februar 2012 - 6 WF 8/12 -, FamRZ 2012, 1157; Völker/Clausius, a.a.O., § 8, Rz. 30, jeweils m.z.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 10.10.2018 - 6 WF 130/18
    Zum einen entspricht es der obergerichtlichen Rechtsprechung, auch des Senats, dass einem Beteiligten, dem Verfahrenskostenhilfe bewilligt wird, in einem Verfahren nach § 1666 BGB in aller Regel gemäß § 78 Abs. 2 FamFG ein Rechtsanwalt beizuordnen ist (Senatsbeschluss vom 10. Februar 2012 - 6 WF 8/12 -, FamRZ 2012, 1157; Völker/Clausius, a.a.O., § 8, Rz. 30, jeweils m.z.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 17.07.2012 - 6 WF 358/12

    Verfahrenskostenhilfe in Sorgerechtsverfahren: Mutwilligkeit eines

    Dies gilt grundsätzlich auch in Verfahren über die elterliche Sorge oder den Umgang (vgl. Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 25. August 2009 - 9 WF 77/09 -, FamRZ 2010, 310), wobei allerdings in solchen vom Amtsermittlungsgrundsatz beherrschten und am allüberstrahlenden Kindeswohl ausgerichteten Verfahren kein zu enger Maßstab anzulegen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 3. Dezember 2011 - 6 WF 97/01 -, OLGR 2002, 230), zumal diese häufig mit einer hohen emotionalen Betroffenheit der Beteiligten einhergehen (vgl. dazu auch Senatsbeschluss vom 10. Februar 2012 - 6 WF 8/12 -, NJW-RR 2012, 518).
  • OLG Karlsruhe, 17.03.2017 - 5 UF 137/16

    Erforderlichkeit einer Anwaltsbeiordnung für minderjährige Kinder im Verfahren

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Aufklärungs- und Beratungspflicht des Rechtsanwalts über die Reichweite der Amtsermittlungspflicht des Richters hinausgeht; insbesondere kann der Anwalt verpflichtet sein, auch solche tatsächlichen Ermittlungen anzuregen und zu fördern, die für den Richter aufgrund des Beteiligtenvorbringens nicht veranlasst sind (vgl. OLG Saarbrücken vom 10.02.2012 - 6 WF 8/12, juris Rn. 9).
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